…behandelte die ETW als notwendiges Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens. Er machte Vorsteuern und Betriebsausgaben im Rahmen seines Einzelunternehmens geltend. Das Finanzamt hatte in den angefochtenen Bescheiden die Aufwendungen in Höhe jener für eine Fremdunterkunft als zweckentsprechend angesehen. Es ließ die Vorsteuer für die Anschaffung der ETW…
…0096 aus, dass Kosten der doppelten Haushaltsführung nur insoweit Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten darstellen würden, als sie jene einer zweckentsprechenden Zweitwohnung nicht überstiegen. Diese Kosten seien in der Regel nur für eine Kleinwohnung zu berücksichtigen. Bereits aus der Formulierung „in der Regel" sei eindeutig abzuleiten, dass…
…abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Die Grenze der abziehbaren Wohnungskosten sei mit der Höhe der Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort zu ziehen. Die Besonderheit der Anerkennung von Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung als Abzugsposten von der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer bestehe darin, dass…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet Angesichts der vielen Parameter zur Beurteilung der „zweckentsprechenden Wohnung" und der Qualifikation der Einkünfte bzw. nicht/unternehmerischen Tätigkeit wird aufgrund der…
…Mehraufwendungen bei jener Einkunftsart abzuziehen sein, bei der sie erwachsen sind. Die Obergrenze der abziehbaren Wohnungskosten ist mit der Höhe der Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort zu ziehen. In diesem Sinne unterliegen die tatsächlich angefallenen Wohnungskosten einer Angemessenheitsprüfung (vgl. VwGH 29.2.2015…
…erläuterte das Finanzamt, dass als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht kämen. Dies seien insbesonders die Aufwendungen für die zweckentsprechende angemietete Kleinwohnung. Aufwendungen für Radio und Fernsehen sowie Miete des Fahrzeugabstellplatzes seien Kosten der privaten Lebensführung und nach § 20 Abs…
…RV/1803-W/07 rd. 40m²). Da Sie eine Wohnung gekauft haben, ist ein Vergleich zum Kauf einer zweckentsprechenden Wohnung anzustellen. Nach Durchsicht bei Immobilienhändlern ist in Wien eine Wohnung in der Größe von ca. 40m² - 50m² durchaus um ca. 120.000,00 € erhältlich…
…sowie auf die Entscheidung des UFS RV/0305-L/04 die Auffassung, dass nur die Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung (das wären 30-40 m2) als Werbungskosten anzuerkennen seien. Ausgehend von den vom Bw. konkret geltend gemachten Kosten für seine Wohnung anerkannte das Finanzamt lediglich…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH vom 23. Mai 2000, Zl. 95/14/0096, Rz 349 LStRili) würden nur unvermeidbare Mehraufwendungen für eine zweckentsprechende angemietete Wohnung von ca. 40 m² bzw. Hotelzimmer als Werbungskosten in Betracht kommen. Die Mietwohnung des Bw. würde 95 m² umfassen und nur…
Was die Größe einer zweckentsprechenden notwendigen Wohnung für eine Person angeht, gibt es zu bedenken, dass es zwar im Einkommensteuerrecht keine unmittelbare Regelung gibt, welche Auskunft darüber gibt, wie groß eine solche sein soll, allerdings im Bereich der Wohnbauförderung eine reiche Gesetzgebung der Bundesländer vorhanden…
…erhellenden Unterlagen wie Mietvertrag oder Wohnungsplan der gegenständlichen Wohnung aufliegen würden und auch keine weiteren behördlichen Ermittlungsschritte bzw. - ergebnisse bezüglich ortsüblicher Mietzinse von vergleichbaren zweckentsprechenden Mietwohnungen am Beschäftigungsort des Bf. im Beschwerdejahr aktenkundig seien. Nach Erörterung der beschwerdegegenständlichen Sach- und Rechtslage bezüglich der geltend gemachten…
…aus dem sich ergibt, dass die Wohnung eine Fläche von 81,2 m2 zuzüglich Wintergarten (geschätzt mit 16m2) hat. Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründete das Finanzamt damit, dass der VwGH nur eine zweckentsprechende Wohnung anerkenne. Aufgrund der Größe könne davon nicht gesprochen werden, weshalb die Berufung…
…die dem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen müsse. Das Finanzamt erachtete die Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung - für den Bw. allein eine Kleinwohnung bis 55 m² - als absetzbar. Es ließ für die Wohnung 38,94% (55 m²/141,23 m²x100) der geltend…
…die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen müsse. Es seien somit jene Kosten absetzbar, die der Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Unterkunft für sich allein aufwenden müsse. Darüber hinausgehende Wohnkosten seien gem. § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Zu den unvermeidbaren Mehraufwendungen zählten nach…
…Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO verpflichtet. Vielmehr ist bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht…
…sondern auch dessen Familie die Wohnung benütze. Abzugsfähig seien die diesbezüglichen Kosten (zB Miete und Betriebskosten), soweit sie monatlich die für eine zweckentsprechende Unterkunft angemessenen Kosten von maximal 2.200 Euro nicht übersteigen. Das gleiche müsse - nach Ansicht von Doralt (vgl. EStG7 § 4 Tz 355) …
…die dem Abgabepflichtigen dadurch erwuchsen, dass dieser am Beschäftigungsort wohnen müsse. Die Unterkunft müsse zweckentsprechend sein und die Kosten von ihm allein aufgewendet werden, zum unvermeidbaren Mehraufwand zähle die Miete einer Wohnung samt Betriebskosten mit einer Wohnungsgröße von 55 m², darüberhinausgehende Wohnkosten seien nicht abzugsfähig…
…Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Mit Einkommensteuerbescheid 2010 vom 19. Mai 2011 wurden laut Begründung im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung nur Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung (65 m2) berücksichtigt und daher auch die Kosten für den Zweitwohnsitz dementsprechend aliquotiert. Außerdem seien Mitgliedsbeiträge nicht unter dem Titel der…
…Begründung, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH vom 23. Mai 2000, Zl. 95/14/0096, Rz 349 LStRili) nur unvermeidbare Mehraufwendungen für eine zweckentsprechende angemietete Wohnung von ca. 40m² bzw. Hotelzimmer als Werbungskosten in Betracht kommen würden. Die Mietwohnung des Bw. umfasse jedoch 90m²…
…unter Hinweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23.5.2000, 95/14/0096, dass nur die Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung (ca. 30-40 m2) als Werbungskosten anzuerkennen seien. Ausgehend von den vom Bw. konkret geltend gemachten Kosten für seine Wohnung anerkannte das Finanzamt…