…Z. 1 AVOG 2010 ist das Wohnsitzfinanzamt für die Erhebung der Einkommensteuer bei unbeschränkter Steuerpflicht zuständig. 1.)Sachverhalt: Laut den dem unabhängigen Finanzsenat zur Verfügung stehenden Unterlagen wurde der Veranlagungsakt der Bw am 16.2.2012 vom Finanzamt B an das Finanzamt A abgetreten. Am…
…Diese ehrenamtliche Tätigkeit erfordert viel Vorbereitungsarbeit und die regelmäßige Pflege von sozialen Kontakten im kulturellen Netzwerk und darüber hinaus. Im Rahmen dessen kam auch die Jurysitzung zustande, für die ich ein Honorar erhalten habe. Ebenfalls im Mai war ich zu einem Konzert einer befreundeten Konzertmeisterin…
…Abgabenerklärung für 2009 brachte er persönlich am 28.05.2010 beim Finanzamt Wien 1/23 ein, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich sich zu diesem Zeitpunkt die Betriebsstätte seines Arbeitgebers befand. Vom Finanzamt Wien 1/23 wurde jedoch die Einkommensteuererklärung L1-2009 dem Finanzamt Baden Mödling zur…
…die Abgabenvorschreibung im bekämpften Bescheid gestützt werde, haben sich in Niederösterreich verwirklicht. Dies gelte insbesondere für die als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit in Betracht kommende Ablagerungstätigkeit im Gemeindegebiet von D. Das Material sei in dieser Gemeinde angefallen. Dort befinde sich auch der Sitz der…
…gezeigt hat. So hat er laut den Feststellungen des Amtsgerichtes mehrere andere Personen in die Zollunredlichkeiten hineingezogen. Er selbst war demnach jeweils für die Anmietung der für die Transporte benötigten Lkws zuständig, hat sich um die Erstellung falscher Frachtbriefe gekümmert und Fähren gebucht. Außerdem hat…
…2010 wurde folgendes Schreiben an die Amtspartei abgefertigt: "Nach § 59 BAO ist für die Erhebung der nicht durch § 57 BAO geregelten Fälle der Abzugsteuern das Finanzamt örtlich zuständig, dem die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Abfuhrpflichtigen obliegt . Von § 59 BAO umfasst ist die Kapitalertragsteuer (§…
…tätig gewesen. Der Bw2 sei in den selben Zeiträumen für die Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten der Fa. J.G. KEG zuständig gewesen. Die KEG weise keine Finanzstrafe auf. Über ihr Vermögen sei am 1. Oktober 2008 der Konkurs eröffnet worden. Entgegen der die Bw1 und…
…Über Rechtsmittel, die ausschließlich die Höhe der Kammerumlage 1 beträfen, entschieden die Abgabenbehörden. Das Finanzamt sei für die Erledigung der Berufung nicht zuständig, weshalb die Berufung zurückzuweisen sei. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. ebenfalls das Rechtsmittel der Berufung (Eingabe vom 5. September 2007) und…
…Zollamt Salzburg eine Zahlstelle, mit Zuständigkeit für das gesamte Anwendungsgebiet, eingerichtet. (2) Für die fachliche Leitung dieser Zahlstelle wird dem Vorstand des Zollamtes Salzburg ein Zahlstellenleiter beigestellt. (3) Das Zollamt Salzburg ist für das gesamte Anwendungsgebiet zuständig für die Durchführung des Zahlungsverkehrs, der sich im…
…mündlichen Verhandlung nicht schuldig bekannt und dargelegt, dass im inkriminierten Zeitraum der Buchhalter G.S. für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und die Abfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen sowie für die lohnabhängigen Abgaben zuständig gewesen sei. Dies sei von G.S. in seiner zeugenschaftlichen Einvernahme auch bestätigt worden…
…Zollamt Salzburg eine Zahlstelle, mit Zuständigkeit für das gesamte Anwendungsgebiet, eingerichtet. (2) Für die fachliche Leitung dieser Zahlstelle wird dem Vorstand des Zollamtes Salzburg ein Zahlstellenleiter beigestellt. (3) Das Zollamt Salzburg ist für das gesamte Anwendungsgebiet zuständig für die Durchführung des Zahlungsverkehrs, der sich im…
…083/2006/00043-001 gegen H anhängigen Finanzstrafsache wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Fällung eines Erkenntnisses für nicht zuständig erklärt hat, wird teilweise stattgegeben und der bekämpfte Bescheid - unbeschadet der ergangenen inhaltlich gleichlautenden verfahrensleitenden Verfügung…
…über den Aufbau der Abgabenverwaltung des Bundes (Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz - AVOG) in der entscheidungsmaßgeblichen Fassung lauten (auszugsweise): § 14. (1) Den Zollämtern mit allgemeinem Aufgabenkreis obliegt für ihren Amtsbereich unbeschadet der Zuständigkeit anderer Behörden und der den Zollämtern durch sonstige Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben 1. die Vollziehung des Zollrechts (§…
…beträgt drei Monate vom Zeitpunkt der Mitteilung nach Absatz 1 an gerechnet. Wird der genannte Nachweis nicht erbracht, so erhebt der zuständige Mitgliedstaat nach Ablauf dieser Frist die betreffenden Zölle und anderen Abgaben. Ist dieser Mitgliedstaat nicht der Mitgliedstaat, in dem sich die Abgangsstelle befindet…
…Finanzsenates (UFS) vom 13. September 2005 wurde die Ansicht vertreten, das Finanzamt sei zur Erlassung der bekämpften Bescheide nicht zuständig gewesen: Dem Finanzamt G- S sei seit Jänner 1999 bekannt, dass der Bw. seit März 1998 hauptsächlich in G wohne. In dieser Angelegenheit fanden mehrere…
…von Schenkungen unter Lebenden und von Zweckzuwendungen unter Lebenden ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bereich der Geschenkgeber, bei Zweckzuwendungen der mit ihrer Ausführung Beschwerte, seinen Wohnsitz hat. Der Geschenkgeber hat seinen Wohnsitz in Wien; zuständig für die Erhebung der Schenkungssteuer ist daher nach …
…Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat (§ 1 UFSG) zulässig. Gem. § 120 Abs. 1 h ZollR-DG ging die Zuständigkeit für Entscheidungen über Beschwerden, die mit In-Kraft-Treten am 1. Jänner 2003 noch nicht entschieden waren, zu diesem Zeitpunkt auf den unabhängigen Finanzsenat über (Übergangsbestimmung). Gem. …
…Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat (§ 1 UFSG) zulässig. Gem. § 120 Abs. 1 h ZollR-DG ging die Zuständigkeit für Entscheidungen über Beschwerden, die mit In-Kraft-Treten am 1. Jänner 2003 noch nicht entschieden waren, zu diesem Zeitpunkt auf den unabhängigen Finanzsenat über (Übergangsbestimmung). Gem. …
…spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG…
…die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat (§ 1 UFSG) zulässig. Gem. § 120 Abs. 1h ZollR-DG geht die Zuständigkeit für Entscheidungen über Beschwerden, die mit In-Kraft-Treten am 1. Jänner 2003 noch nicht entschieden waren, zu diesem Zeitpunkt auf den Unabhängigen Finanzsenat über (Übergangsbestimmung). Gem. …