…840,-- berücksichtigt. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2002 machte der Bw. für die 154 Fahrten "Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung" mit seinem Pkw zusätzlich zum Pendlerpauschale Fahrtkosten geltend. Er begehrt für den Mittransport seines Diensthundes Werbungskosten in Höhe des amtlichen Kilometergeldes von EURO 4…
…das eigene Kraftfahrzeug wegen einer Behinderung gemäß § 3 Abs. 1 VO außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 1.836,00 Euro sowie zusätzliche Fahrtkosten als Kosten der Heilbehandlung gemäß § 4 VO außergewöhnliche Belastungen im Ausmaß des amtlichen Kilometergeldes, insgesamt in Höhe von 14.358,12 Euro…
…gegenüberstünden. Die Familienheimfahrten der Höhe nach zu begrenzen werde sicher im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit gemeint sein. Die zusätzlichen Fahrtkosten sollten sich in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Kosten für eine Zweitwohnung bewegen. Der Bw habe direkt an der Baustelle in einem Container gewohnt…
…wöchentlich 52 km ansetzen, käme das einem "Anheben" des bereits berücksichtigten Pendlerpauschales gleich." Dennoch hat das Finanzamt unrichtigerweise eine zusätzliche Familienheimfahrt wöchentlich gewährt und damit das bereits berücksichtigte Pendlerpauschale tatsächlich "angehoben". Richtigerweise kann diese Erlassregelung nur so verstanden werden, dass zusätzliche Fahrtkosten, soweit sie im…
…Nur zusätzliche Fahrtkosten für Bildungsmaßnahmen, die nicht die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 betreffen, sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 abzugsfähig. Ein Verkehrsabsetzbetrag bzw. ein zusätzliches Pendlerpauschale ist zu berücksichtigen für die…
…Nur zusätzliche Fahrtkosten für Bildungsmaßnahmen, die nicht die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6. EStG betreffen, sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 10. EStG abzugsfähig. Ein Verkehrsabsetzbetrag und ein zusätzliches Pendlerpauschale ist zu berücksichtigen für die Ausgaben des…
…die dementsprechenden Kosten geltend gemacht hat, sind die Fahrtkosten aufzuteilen und hinsichtlich der 120 km übersteigenden Strecke antragsgemäß zu gewähren. Der Berufung war somit teilweise Folge zu geben und zusätzliche Werbungskosten in Höhe von EUR 878,20 zu berücksichtigen. Beilage: 1 Berechnungsblatt Salzburg, am 11…
…ident ist mit jener zum Dienstort "St". Im Übrigen wird den Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung vom 9. September 2010 gefolgt Werbungskosten lt. Berufungsvorentscheidung: 1.794,58 € zusätzliche Fahrtkosten: 15,12 € Werbungskosten lt. Berufungsentscheidung: 1.809,70 € Beilage: 1 Berechnungsblatt Linz, am 18…
…1 Z 2 lit. e normierte Betrag quasi verdoppeln würde. Richtigerweise kann diese Erlassregelung nur so verstanden werden, dass zusätzliche Fahrtkosten, soweit sie im höchsten Pendlerpauschalbetrag noch Deckung finden (dies wäre z.B. der Fall, wenn vom Arbeitgeber wegen Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels…
…91 km, bei der Veranlagung seien bereits 23 km (x 2) für die Mehrkosten berücksichtigt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig sind € 1.286,58 als zusätzliche Fahrtkosten zu den bereits vom Finanzamt anerkannten Fahrtkosten in Höhe von € 2.430,56. Das…
…vertrat die Meinung, dass, wenn er von der Wohnung in die Ordination fahre er im Betrieb anwesend sei und deshalb keine zusätzlichen Fahrtkosten für den Weg zur Dienstelle anfielen. Wenn er nach Beendigung seiner unselbständigen Tätigkeit in der Ordination arbeite, träte er danach die Heimfahrt…
…als außergewöhnliche Belastung. Nicht anerkannt wurden beantragte Fahrtkosten in Zusammenhang mit der Anschaffung von Hilfsmitteln und der Inanspruchnahme von Heilbehandlungen. Das Finanzamt verwies begründend darauf, dass der zusätzliche Aufwand für die "Krankheitskosten" der Gattin nur als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt zuerkannt werden könne. Die Aufwendungen…
…absetzbar? Absetzbar sind insbesondere: - eigentliche Kurskosten (Kursbeitrag) - Kosten für Unterlagen, Fachliteratur - Kosten für "Arbeitsmittel" (zB anteilige PC-Kosten) - zusätzliche Fahrtkosten - allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage ...)." Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. Juni 2011 änderte das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid 2010 zu Ungunsten des Berufungswerbers insoweit ab…
…Vortragender schlicht weg unzumutbar sind (zB Fahrzeiten von länger als 2,5 h in die Schule). Das Pendlerpauschale für das zweite Dienstverhältnis mit einer 2-Tage-Woche (in B) steht zu, da unserem Mandant tatsächlich zusätzliche Fahrtkosten anfallen (siehe hierzu zB UFS-Entscheidungen, SWK 2010…
…Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab. Dass damit generell die Geltendmachung von weiteren, zusätzlichen anfallenden Werbungskosten (bzw. Betriebsausgaben) für andere Einkunftsquellen bzw. - wie hier - zusätzliche Fahrtkosten zu weiteren Arbeitsstätten verwirkt wären, sei weder dem Gesetz noch den Lohnsteuerrichtlinien zu entnehmen. Ganz im Gegenteil sprechen die…
…Fortbildungsveranstaltung Puchberg: - Kilometergeld: 77,52 € - Diäten: 50,60 € Fortbildungsveranstaltung Leistungsbeurteilung: - Kilometergeld: 12,16 € Fortbildungsveranstaltung Moodle: - Kilometergeld: 24,32 € Fortbildungsveranstaltung Erlebnispädagogik: - Kilometergeld, Diäten, so. Kosten: 829,22 € - Kursgebühr: 2.420,00 € Weiters Aufstellungen über zusätzliche Fahrtkosten, Literatur, Telefon, Zeitschriften etc.…
…dass die Spender auf den Listen ersichtlich waren. Im Übrigen machte der Berufungswerber anlässlich seiner Vorsprache noch zusätzliche Fahrtkosten in Höhe von 135,98 € für eine Dienstreise in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit beim Bundesheer (Seminar in W) geltend. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß…
…z.B. Medikamentenkosten, zusätzliche Fahrtkosten zu Ärzten/Therapien/Schuhzurichtung sowie pauschal begehrte Aufwendungen, etc...) wird auf die oben zu den Punkten 2.) bis 6.) dargelegten Ausführungen verwiesen. Zur Beurteilung verbleibt im Folgenden die Frage der Berücksichtigung der Aufwendungen für die Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung iSd §…
…habe das Finanzamt € 370,-- (10 X 37,--) im Jahr 2008 und € 504,-- (12 X 42,--) im Rahmen der Einkommensteuerbescheide 2008 und 2011 als Werbungskosten anerkannt. Für die Berücksichtigung zusätzlicher Fahrtkosten als Werbungskosten seien entsprechende Belege für die Streitjahre 2008 und 2011 vorzulegen bzw…
…092,-- (= 26 x 42,--) im Rahmen der Berufungsvorentscheidung als Werbungskosten anerkannt. Für die Berücksichtigung zusätzlicher Fahrtkosten als Werbungskosten seien entsprechende Belege für die Streitjahre 2009 und 2010 vorzulegen bzw. seien diese entsprechend glaubhaft zu machen. Hinsichtlich der Unterkunftskosten habe der Bw lediglich einen Kontoauszug…