…Pendlerpauschale und den zusätzlich anzuerkennenden Kosten zwischen Arbeitsstätte und Kursort und retour abgedeckt. Insoweit würde auch bei Rückkehr an den Wohnort vom Arbeitsplatz aus kein großes Pendlerpauschale zustehen. Dies wäre lediglich im Oktober mit 11 Kurstagen der Fall. Unbestritten ist, dass Fahrtkosten für die Fortbildungskosten…
…840,-- berücksichtigt. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2002 machte der Bw. für die 154 Fahrten "Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung" mit seinem Pkw zusätzlich zum Pendlerpauschale Fahrtkosten geltend. Er begehrt für den Mittransport seines Diensthundes Werbungskosten in Höhe des amtlichen Kilometergeldes von EURO 4…
…das eigene Kraftfahrzeug wegen einer Behinderung gemäß § 3 Abs. 1 VO außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 1.836,00 Euro sowie zusätzliche Fahrtkosten als Kosten der Heilbehandlung gemäß § 4 VO außergewöhnliche Belastungen im Ausmaß des amtlichen Kilometergeldes, insgesamt in Höhe von 14.358,12 Euro…
…gegenüberstünden. Die Familienheimfahrten der Höhe nach zu begrenzen werde sicher im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit gemeint sein. Die zusätzlichen Fahrtkosten sollten sich in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Kosten für eine Zweitwohnung bewegen. Der Bw habe direkt an der Baustelle in einem Container gewohnt…
…wöchentlich 52 km ansetzen, käme das einem "Anheben" des bereits berücksichtigten Pendlerpauschales gleich." Dennoch hat das Finanzamt unrichtigerweise eine zusätzliche Familienheimfahrt wöchentlich gewährt und damit das bereits berücksichtigte Pendlerpauschale tatsächlich "angehoben". Richtigerweise kann diese Erlassregelung nur so verstanden werden, dass zusätzliche Fahrtkosten, soweit sie im…
…dem Wohnort, wäre diese Strecke ohnehin zurückgelegt worden und entstehe dem Dienstnehmer dadurch auch keine zusätzlichen Aufwendungen. Werbungskosten lägen in diesem Fall daher nicht vor (vgl. VwGH 22.11.2006, 2004/15/01310). Der Nachweis der Fahrtkosten habe grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen, könne…
…Nur zusätzliche Fahrtkosten für Bildungsmaßnahmen, die nicht die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 betreffen, sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 abzugsfähig. Ein Verkehrsabsetzbetrag bzw. ein zusätzliches Pendlerpauschale ist zu berücksichtigen für die…
…Nur zusätzliche Fahrtkosten für Bildungsmaßnahmen, die nicht die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6. EStG betreffen, sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 10. EStG abzugsfähig. Ein Verkehrsabsetzbetrag und ein zusätzliches Pendlerpauschale ist zu berücksichtigen für die Ausgaben des…
…Häufig wird im Zuge einer Ehescheidung für den nicht obsorgeberechtigten Elternteil ein Besuchsrecht vereinbart, so ist dies üblicherweise mit einem erhöhten Aufwand (zB. zusätzliche Fahrtkosten) verbunden, der bewusst für das Kindeswohl in Kauf genommen wird, dessen tatsächliche Höhe sich jedoch letztlich niemals exakt abschätzen lässt…
…die dementsprechenden Kosten geltend gemacht hat, sind die Fahrtkosten aufzuteilen und hinsichtlich der 120 km übersteigenden Strecke antragsgemäß zu gewähren. Der Berufung war somit teilweise Folge zu geben und zusätzliche Werbungskosten in Höhe von EUR 878,20 zu berücksichtigen. Beilage: 1 Berechnungsblatt Salzburg, am 11…
…ident ist mit jener zum Dienstort "St". Im Übrigen wird den Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung vom 9. September 2010 gefolgt Werbungskosten lt. Berufungsvorentscheidung: 1.794,58 € zusätzliche Fahrtkosten: 15,12 € Werbungskosten lt. Berufungsentscheidung: 1.809,70 € Beilage: 1 Berechnungsblatt Linz, am 18…
…1 Z 2 lit. e normierte Betrag quasi verdoppeln würde. Richtigerweise kann diese Erlassregelung nur so verstanden werden, dass zusätzliche Fahrtkosten, soweit sie im höchsten Pendlerpauschalbetrag noch Deckung finden (dies wäre z.B. der Fall, wenn vom Arbeitgeber wegen Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels…
…91 km, bei der Veranlagung seien bereits 23 km (x 2) für die Mehrkosten berücksichtigt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig sind € 1.286,58 als zusätzliche Fahrtkosten zu den bereits vom Finanzamt anerkannten Fahrtkosten in Höhe von € 2.430,56. Das…
…ihre Dienstgeberin dort regelmäßig tätig wurde, jeweils zu einem neuen Mittelpunkt der Tätigkeit und zu neuen Arbeitsstätten. Daher liegen Fahrten zwischen ihrer Wohnung und der jeweiligen Arbeitsstätte und umgekehrt vor. Nur zusätzliche Fahrtkosten für Bildungsmaßnahmen können gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 bzw. …
…vertrat die Meinung, dass, wenn er von der Wohnung in die Ordination fahre er im Betrieb anwesend sei und deshalb keine zusätzlichen Fahrtkosten für den Weg zur Dienstelle anfielen. Wenn er nach Beendigung seiner unselbständigen Tätigkeit in der Ordination arbeite, träte er danach die Heimfahrt…
…Arbeitsplatz zur Abendschule liegt weitgehend auf dieser Strecke. Für die Zurücklegung dieser Strecke entstandene Fahrtkosten sind durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale steuerlich berücksichtigt. Zusätzliche Fahrtkosten durch den Besuch der Abendschule sind aber an jenen Tagen erwachsen, an denen die Beschwerdeführerin nach Dienstende nach Hause…
…als außergewöhnliche Belastung. Nicht anerkannt wurden beantragte Fahrtkosten in Zusammenhang mit der Anschaffung von Hilfsmitteln und der Inanspruchnahme von Heilbehandlungen. Das Finanzamt verwies begründend darauf, dass der zusätzliche Aufwand für die "Krankheitskosten" der Gattin nur als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt zuerkannt werden könne. Die Aufwendungen…
…anschließend zur Arbeitsstätte B und schließlich zurück zur Wohnung. Es stehen zusätzliche Fahrtkosten für 55 km zu. Die zurückgelegte Gesamtstrecke beträgt 95 km (20 km + 30 km + 45 km = 95 km). Davon stellen 40 km (2 x Entfernung Wohnung-Hauptarbeitsstätte) Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte dar…
…10365: § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 - Fortbildungskosten /zusätzliche Fahrtkosten (Rz 291 und Rz 365) (1994) Ein in Hollabrunn wohnhafter Stpfl. mit Arbeitsort in Wien besucht abends einen Fortbildungskurs in Wien und macht als Werbungskosten für den Fahrtaufwand die amtlichen Kilometergelder geltend. Stehen die…
…bereisen, begründen daher in diesem Einsatzgebiet (Zielgebiet) einen Mittelpunkt der Tätigkeit (vgl. Da die Fahrtkosten von der ersten Arbeitsstätte (in Wörgl) zur zweiten Arbeitsstätte (in Kitzbühel = Wohnort) bereits mit dem Pendlerpauschale abgegolten sind, können zusätzliche Fahrtkosten fürVwGH 28.05.1997, 96/13/0132). Ein…