…eine juristische Person (zB GmbH), so ist die Sendung diesfalls dem § 13 Abs. 3 ZustellG folgend einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Wer das ist, richtet sich nach den die Organisation der nicht natürlichen Person regelnden Vorschriften (OGH 8.5.1991, 9 Ob A 91…
…dieser Bescheid mangels rechtswirksamer Zustellung rechtlich nicht existent geworden ist, keine Rechtswirkungen. Dies selbst dann nicht, wenn die Berufungsvorentscheidung der Bw. bzw. deren zur Empfangnahme befugten Vertretern iSd. § 13 Abs. 3 ZustellG, Arno K und Johannes K, durch Weiterleitung seitens der Steuerberatungskanzlei nachträglich zugekommen wäre…
…diese eine Postvollmacht besteht (Ritz, BAO², ZustellG § 13 Tz 3). Auch die im § 13 Abs. 3 ZustellG erwähnten Empfänger, also die zur Empfangnahme befugten Vertreter einer juristischen Person, Personengesellschaft, Körperschaft öffentlichen Rechts etc., sind berechtigt, einen Postbevollmächtigten zu bestellen (Ritz, BAO², ZustellG § 13 Tz 11…
…falls der Empfänger keine natürliche Person ist, die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Diese Bestimmung ist zwar grundsätzlich eine vom Zusteller (§ 3) zu beachtende Regelung, weil bei einer juristischen Person, somit auch bei einer GmbH, die Zustellung an einen befugten Vertreter (z. B…
…nämlich der Empfänger keine natürliche Person, so ist die Sendung gemäß § 13 Abs. 3 ZustG einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Nach dieser Gesetzesstelle "zuzustellen" ist nur in dem Fall, in dem die Behörde als Empfänger eine juristische Person bestimmt, handelt es sich um eine…
…auch nicht durch tatsächliches Zukommen an den gegenüber der Behörde ausdrücklich zur Empfangnahme bevollmächtigten Vertreter. Wird dieser weder im Adressfeld - zB "An Abgabepflichtige(n) A, zu Handen Zustellungsbevollmächtigte(r) Z" - noch im Vorspruch eines Bescheides - zB "Über den Antrag (der) des A, vertreten durch Z…
…ausdrücklich zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellvollmacht). Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde gemäß § 9 Abs. 3 ZustG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 10/2004, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, diesen als Empfänger zu bezeichnen. Die Bestellung eines Vertreters…
…gewillkürten Bevollmächtigten vertretene) juristische Person bestimmten Schriftstücks entweder einen - individuell bestimmten - "zur Empfangnahme befugten Vertreter" oder die juristische Person selbst als Empfänger anzugeben (VwGH 28. 5. 2010, 2004/10/0082). Wird als Empfänger eine Person bezeichnet und dieser zugestellt, die weder gesetzlicher Vertreter noch Zustellungsbevollmächtigter…
…Empfänger einer Sendung keine natürliche Person, so ist die Sendung gemäß § 13 Abs 3 Zustellgesetz einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Bei einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) wird es idR zweckmäßig sein den Vertreter iSd § 81 BAO als Empfänger zu bezeichnen. Gemäß § 9 Abs 1 ZustG zweiter…
…gewillkürten Bevollmächtigten vertretene) juristische Person bestimmten Schriftstücks entweder einen - individuell bestimmten - "zur Empfangnahme befugten Vertreter" oder die juristische Person selbst als Empfänger anzugeben (VwGH 28. 5. 2010, 2004/10/0082). Wird als Empfänger eine Person bezeichnet und dieser zugestellt, die weder gesetzlicher Vertreter noch Zustellungsbevollmächtigter…
…dem das Schriftstück dem Empfänger tatsächlich zugekommen sei. Die Berufungsvorentscheidung sei dem zur Empfangnahme befugten Vertreter in Y tatsächlich erst am 22. Oktober 2001 zugekommen. Eine Ablichtung der Berufungsvorentscheidung mit einem Eingangstempel der Kanzlei des steuerlichen Vertreters der Bw. war der Berufung als Beilage angeschlossen.…
…nach bestimmt ist (§ 97 Abs. 1 BAO). Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist das Dokument einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen (§ 13 Abs. 3 ZustellG). Die Bestimmung setzt voraus, dass das vertretene Gebilde als Empfänger bezeichnet ist (Ritz, a.a.O, § 13 Tz…
…jede Person, die zu zeichnen oder mitzuzeichnen befugt ist. . . . § 13 ZustellG lautet auszugsweise: (1) Die Sendung ist dem Empfänger an der Abgabestelle zuzustellen. (3) Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Unstrittig steht fest, dass die…
…Empfänger einer Sendung keine natürliche Person, so ist die Sendung gemäß § 13 Abs 3 ZustellG einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. "Zuzustellen" iS dieser Gesetzesbestimmung ist nur in dem Fall, in dem die Behörde eine juristische Person als Empfänger bestimmt. Dies ist im vorliegenden Fall…
… 3 ZustG) das Dokument an einer gesetzlich vorgeschriebenen Abgabestelle (§ 2 Z 4 ZustG) in der dafür vorgesehenen Art und Weise ua. dem Empfänger bzw. allenfalls einem zur Empfangnahme befugten Vertreter (vgl. § 13 Abs. 3 ZustG) übergeben oder das Dokument nach den Regeln des ZustG hinterlegen…
…200/1982, ist, falls der Empfänger keine natürliche Person ist, die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Mit der Löschung der GmbH verliert diese ihre organschaftliche Vertretung. Die Funktion der Liquidatoren ist damit erloschen. Ihre Legitimation lebt von selbst für keine Rechtshandlung auf (vgl…
…Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist das Dokument einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen." Damit war es Aufgabe des Zustellorganes, statt der als Empfänger angegebenen juristischen Person das zuzustellende Dokument einem zur Empfangnahme befugten Vertreter der juristischen Person zuzustellen. Dies war am 12…
… 13 Abs.3 Zustellgesetz, sei, falls der Empfänger keine natürliche Person sei, die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Mit der Löschung der GesmbH verliere diese ihre organschaftliche Vertretung. Die Funktion der Liquidatoren sei damit erloschen. Ihre Legitimation lebe von selbst für keine Rechtshandlung…
…der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellungsvollmacht). (2) Einer natürlichen Person, die keinen Hauptwohnsitz im Inland hat, kann eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden. Gleiches gilt für eine juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, wenn diese keinen zur Empfangnahme von Dokumenten befugten Vertreter mit Hauptwohnsitz…
…B. & C. Rechtsanwälte OEG erteilte Bevollmächtigung, auf die sich diese erstmals mit Schriftsatz und Telefax vom 15. Juli 2002 durch ihren zur Geschäftsführung befugten Vertreter RA Dr. B gemäß § 8 RAO berufen hat, auch zustellmäßig zu berücksichtigen: Aufgrund der auf den Berufungsschriften vom 10. November…