…Mai 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Zurücknahme des Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 24. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 27. Mai 2011 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 2005 (Arbeitnehmerveranlagung) und gegen den…
…Dieser Zufluss finde dann erst am Ende des Mietverhältnisses statt, wenn der Mieter zur Vornahme der Investitionen berechtigt aber nicht verpflichtet gewesen sei und die Investitionen regelmäßig bis zur Räumung des Mietobjektes zurücknehmen könne. Im Fall der Berufungswerberin sei die Mieterin (GmbH) aufgrund des Mietvertrages…
…die Berufung zurückgenommen werden. Die Zurücknahme ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären. Gemäß § 256 Abs. 3 hat die Abgabenbehörde, wenn eine Berufung zurückgenommen wurde, die Berufung mit Bescheid als gegenstandslos zu erklären. Die Zurücknahme einer eingebrachten Berufung ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht (§ 255) eine…
…Fax vom 29. November 2003 von Jh geht hervor, dass die Gemeinschuldnerin eine Leimwalze, Celaschi-Werkzeug und eine Breitbandschleifmaschine der Marke Büftering im Gesamtwert von 41.322,-- € zurücknehmen soll. Da der weitere Verbleib im Prüfungsverfahren nicht aufgeklärt werden konnte, wurde angenommen, dass die Waren…
…Grundlage. Das ins Treffen geführte Argument, dass der Mieter aufgrund der fehlenden Verpflichtung die Investition regelmäßig bis zur Räumung des Mietobjektes zurücknehmen kann, führt sich bei größeren freiwilligen baulichen Investitionen selbst ad absurdum. Dass der Mieter bis zur Auflösung des Mietvertrages wirtschaftlicher Eigentümer ist, kann…
…wenn er von Amts wegen oder über Anregung eines Verfahrensbeteiligten jederzeit in das Ermittlungsverfahren eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann. Denn nur dann kann das Verhalten der Organe der Großbetriebsprüfung der Behörde Finanzamt wirklich zugeordnet werden und diese auch…
…wenn er von Amts wegen oder über Anregung eines Verfahrensbeteiligten jederzeit in das Ermittlungsverfahren eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann. Denn nur dann kann das Verhalten der Organe der Großbetriebsprüfung der Behörde Finanzamt wirklich zugeordnet werden und diese auch…
…wenn er von Amts wegen oder über Anregung eines Verfahrensbeteiligten jederzeit in das Ermittlungsverfahren eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann. Denn nur dann kann das Verhalten der Organe der Großbetriebsprüfung der Behörde Finanzamt wirklich zugeordnet werden und diese auch…
…wenn er von Amts wegen oder über Anregung eines Verfahrensbeteiligten jederzeit in das Ermittlungsverfahren eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann. Denn nur dann kann das Verhalten der Organe der Großbetriebsprüfung der Behörde Finanzamt wirklich zugeordnet werden und diese auch…
…wenn er von Amts wegen oder über Anregung eines Verfahrensbeteiligten jederzeit in das Ermittlungsverfahren eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann. Denn nur dann kann das Verhalten der Organe der Großbetriebsprüfung der Behörde Finanzamt wirklich zugeordnet werden und diese auch…
…Die Bw. betreibe ein Tabaksteuerfreilager und die Außendienstmitarbeiter müssten daher regelmäßig Tabakwaren aufgrund von falschen Bestellungen, falschen Lieferungen oder Beschädigungen von den Abnehmern (Kunden) zurücknehmen und spätestens bis zum Wochenende im Betrieb der Bw. abliefern. Jeder Vertreter trete eine Dienstreise von seiner Wohnung aus an…
…was als Teil seiner Berufsausbildung gesehen werden muss. Die Inskription an der Universität Wien hatte er, nachdem er seitens des ORF zum Finalisten erklärt worden war, wieder zurücknehmen müssen. Dies erfolgte auf Ratschlag der Universität, da D ansonsten über die Mindeststudiendauer hinaus studieren hätte müssen…
…wenn er von Amts wegen oder über Anregung eines Verfahrensbeteiligten jederzeit in das Ermittlungsverfahren eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann. Denn nur dann kann das Verhalten der Organe der Großbetriebsprüfung der Behörde Finanzamt wirklich zugeordnet werden und diese auch…
…er von Amts wegen oder über Anregung eines Verfahrensbeteiligten jederzeit in das Ermittlungsverfahren eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann..." c) Zu den im AÖF verlautbarten und als Erlässe bezeichneten Regelungen: Die dem Erkenntnis VfGH 12.10.1993, V63/93…
…als Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und legte den Steuerakt dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) vor. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob der Abgabepflichtige den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurücknehmen kann oder nicht, da im Zuge des Verfahrens hervorgekommen ist…
…durchgeführt wurde, bezüglich der getroffenen Feststellungen insofern Änderungen ergeben würden, dass diese die ihrerseits vorgeschriebenen Nachforderungen zurücknehmen und die Arbeitsverhältnisse als freie Dienstverhältnisse einstufen würde. In späterer Folge wurde dem Unabhängigen Finanzsenat mitgeteilt, dass seitens der Sozialversicherung tatsächlich die eingeforderten Sozialversicherungsbeiträge wieder rückerstattet wurden. Neue…
…einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz stellen und andererseits im Zuge dieses Verfahrens ihren Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung, welcher konkludent durch die Einreichung der Einkommensteuererklärung gestellt wurde, zurücknehmen wollte. Durch den fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag gilt die Berufung gemäß § 276 Abs. 3 BAO ungeachtet des Umstandes…
…der E und der M bezogen. Es war daher eine Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen vorzunehmen. Nur bei einer Antragsveranlagung kann der Arbeitnehmer den Antrag auch noch im Rechtsmittelverfahren zurücknehmen. Bei einer Pflichtveranlagung kommt eine Zurücknahme nicht in Betracht (s. Doralt, Kommentar zum EStG, …
…somit ein Pflichtveranlagungstatbestand vor und wäre die Durchführung einer Veranlagung daher verpflichtend vorgeschrieben. Daraufhin beantragte die Einschreiterin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und sprach neuerlich aus, dass sie den Antrag zurücknehmen würde. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 41 Abs…