…wenn die Entfernung mehr als 120 km betrage. Die Entfernung A-B betrage rund 70 km. Die tägliche Heimfahrt sei daher zumutbar. Das Pendlerpauschale stehe nur bis zur nächstgelegenen Schlafstelle (A) zu. Aufwendungen für einen Führerschein würden zu den nicht abzugsfähigen Kosten zählen. In der…
…dass dem Berufungswerber eine Verlegung seines "Familienwohnsitzes" nicht zumutbar war und damit aus einkommensteuerlicher Sicht grundsätzlich die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vorgelegen sind. Laut Anfrage an das Zentrale Melderegister hatte der Berufungswerber vom 2.11.2009 bis 28.10.2011 durchgehend an der Adresse…
…die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km - 630 Euro jährlich, 40 km bis 60 km - 1.242 Euro jährlich…
…vom selben Tag erhob der Bw. Berufung gegen den angeführten Bescheid. Begründend führte er darin aus, dass die Zumutbarkeit der täglichen Heimfahrt nicht gegeben sei, da 1. die Verkehrszeiten der öffentlichen Beförderungsmittel mit den Terminen der Lehrveranstaltungen absolut nicht im Einklang stünden (Beispiele: spätabends, Samstags…
…Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, werden - abgestuft nach der Länge der Fahrtstrecke - zusätzliche in dieser Gesetzesstelle angeführte Pauschbeträge berücksichtigt. Abweichend davon gelten nach lit…
…zu gelten habe, was zwangsläufig zur Folge habe, dass im Gegenstandsfall für die Berechnung der Zumutbarkeit eben nicht nur die Strecke Bahnhof A nach Innsbruck/Hauptbahnhof, sondern natürlich auch die Strecke von der Bushaltestelle A./ c zum Bahnhof A zu berücksichtigen sei. Die in den…
…Auch für die Arbeitszeiten an einem Samstag bzw. bei Arbeitszeiten bis 20:00 Uhr sei lt. Fahrplanauskunft eine Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb der zumutbaren Zeit möglich (maximale Dauer 55 Minuten). Es werde ersucht, hierzu Stellung zu nehmen und geeignete Beweismittel vorzulegen. Mit Eingabe…
…Pendlerpauschales nur dann zu, wenn entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 km umfasst (kleines Pendlerpauschale) oder die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 km beträgt (großes Pendlerpauschale). Unzumutbarkeit der Benützung…
…ist die Benützung des Verkehrsmittels unzumutbar. Da dies in Ihrem Fall nicht zutrifft und die Anfahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel auch zeitlich zumutbar ist (Anfahrtszeiten bei mehr als 40 km: 2,5 Stunden), war das kleine Pendlerpauschale für das gesamte Kalenderjahr 2007 zu berücksichtigen. Da…
…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschalbeträge berücksichtigt (kleines Pendlerpauschale): Bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km: 384 Euro (2003), 450 Euro (2005…
…gewährte das Finanzamt das "kleine" (im Ausmaß von € 981) nicht jedoch das begehrte "große" Pendlerpauschale, da hinsichtlich der überwiegenden Strecke die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar sei. Der Bw. brachte am 13.02.2008 Berufung ein und begründete - auszugsweise - wie folgt: Mir wurde die…
…des Steuerpflichtigen von seinem Beschäftigungsort so weit entfernt sei, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zumutbar sei. Dies sei z.B…
…des Steuerpflichtigen von seinem Beschäftigungsort so weit entfernt sei, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zumutbar sei. Dies sei z.B…
…dahingehend, als davon auszugehen sei, dass einem Arbeitnehmer nach Erreichen des 60. Lebensjahres die Verlegung des Wohnsitzes an den Tätigkeitsort nicht zumutbar sei, wenn von vorneherein feststehe, dass er die Berufstätigkeit spätestens mit Erreichen des 65. Lebensjahres einstellen werde. Im zu beurteilenden Fall trat der…
…schon alle Voraussetzungen gegeben seien- mit 62 Jahren in Pension gehen. Er falle daher in die 5- Jahres Frist. Außerdem sei die Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen in ein Ballungszentrum mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar. Der Bw. wohne in Ungarn in V…
…noch ca.10 Minuten. Da auch Wegzeiten zu den öffentlichen Verkehrsmitteln und Wartezeiten in die Gesamtfahrzeit einzurechnen sind, wäre in meinem Fall die Zumutbarkeitsgrenze von 2,5 Stunden überschritten." Aus im Finanzamtsakt abgelegten Fahrplanausdrucken des VOR ergibt sich, dass von Wien P. (der sowohl dem…
…Dienstgebers einer Anpassung der Arbeitsendezeiten des Bw. an die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel - jedenfalls an der Mehrzahl der Arbeitstage - nicht entgegenstanden, und bei einer derartigen Anpassung die Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar gewesen wäre, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Durch die Pauschalregelung des § 16 Abs…
…beiden Ehegatten in verschiedenen Orten beruflich tätig seien und auf Grund der großen Entfernung (ca. 210 km einfache Wegstrecke zwischen R und K) eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar sei. Auf Grund der in der Landwirtschaft in K getätigten Investitionen (zuletzt Vergrößerung der weinbaulich…
…Begründend wurde dazu ausgeführt, dass aufgrund der Tatsache, dass die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar sei, sei das Pendlerpauschale mit einem Betrag von € 1.332,00 für die ersten drei Monate anerkannt worden. Eine doppelte Haushaltsführung sei nur dann beruflich veranlasst, wenn die tägliche…
…90 km beträgt. Da das Gesetz aber - aus nachvollziehbaren Gründen - keine fixe Entfernung festlegt, kann es bei der Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr nicht bloß auf die kilometermäßige Entfernung ankommen. Ein solches Kriterium ist aber unzweifelhaft (auch) eine hohe, nicht an fixe…