…§ 34 Anm 10, VwGH 9.9.2004, 2001/15/0181). In Hinblick auf die dargestellte Rechtslage ist für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip des § 19 Abs. 2 EStG maßgeblich und somit der Zeitpunkt der Bezahlung. Die Bestimmung hat Gültigkeit für den gesamten…
…andere Literatur und Judikatur Folgendes ergänzt: § 19 Abs. 1 zweiter Satz soll verhindern, dass die zeitliche Zurechnung von regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen, deren Vereinnahmung im engsten zeitlichen Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Bezugsjahr steht, dem Zufall überlassen bleibt. Wiederkehrende Einnahmen sind dabei solche, die nicht nur einmal…
…1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Das damit zum Ausdruck gebrachte Abflussprinzip ist auch für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung von entscheidender Bedeutung. Demnach ist die außergewöhnliche Belastung dann steuerwirksam, wenn sie nach der zitierten Bestimmung als…
…gemäß § 19 EStG 1988 nicht im Jahr 2003, sondern im Jahr des Zuflusses, somit im Jahr 2004, zu berücksichtigen. Über die Berufung wurde erwogen: Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG maßgeblich. Sie ist dann steuerwirksam, wenn…
…erfährt (vgl. das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 13. März 2003, B 785/02). Zu beachten ist gegenständlich überdies, dass für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgeblich ist; sie ist daher erst dann steuerwirksam, wenn sie nach…
…auch für die Abgrenzung der Kapitalertragsteuer auf Wertpapierzinsen gelte. Es sei nicht anzunehmen, dass für die zeitliche Zurechnung von Zinsen für individuelle Besitzzeiten andere Regelungen anzuwenden seien als jene, die für die Ermittlung von Zinsenanteilen gelten würden, die in den Anwendungsbereich der Kapitalertragsteuer oder in…
…auch für die Abgrenzung der Kapitalertragsteuer auf Wertpapierzinsen gelte. Es sei nicht anzunehmen, dass für die zeitliche Zurechnung von Zinsen für individuelle Besitzzeiten andere Regelungen anzuwenden seien als jene, die für die Ermittlung von Zinsenanteilen gelten würden, die in den Anwendungsbereich der Kapitalertragsteuer oder in…
…auch für die Abgrenzung der Kapitalertragsteuer auf Wertpapierzinsen gelte. Es sei nicht anzunehmen, dass für die zeitliche Zurechnung von Zinsen für individuelle Besitzzeiten andere Regelungen anzuwenden seien als jene, die für die Ermittlung von Zinsenanteilen gelten, die in den Anwendungsbereich der Kapitalertragsteuer oder in einen…
…auch für die Abgrenzung der Kapitalertragsteuer auf Wertpapierzinsen gelte. Es sei nicht anzunehmen, dass für die zeitliche Zurechnung von Zinsen für individuelle Besitzzeiten andere Regelungen anzuwenden seien als jene, die für die Ermittlung von Zinsenanteilen gelten, die in den Anwendungsbereich der Kapitalertragsteuer oder in einen…
…die Abgrenzung der Kapitalertragsteuer auf Wertpapierzinsen gelte. Es sei nicht anzunehmen, dass für die zeitliche Zurechnung von Zinsen für individuelle Besitzzeiten andere Regelungen anzuwenden seien als jene, die für die Ermittlung von Zinsenanteilen gelten, die in den Anwendungsbereich der Kapitalertragsteuer oder in einen bestimmten Steuersatz…
…abzügl. Sonderausgaben-Viertel | 786,64 | abzügl. Kirchenbeitrag | 99,88 | Berechnungsgrundlage vor Anwendung des Prozentsatzes | 14.284,46 | Selbstbehalt (14.284,46 x 6%) | 857,01 Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs…
…daher eine außergewöhnliche Belastung dar. Dies gilt in gleicher Weise für die vom Finanzamt dem Grunde nach anerkannten Aufwendungen für die Behindertenrampe. Zu beachten ist gegenständlich überdies, dass für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgeblich ist…
…EStG, § 34 Anm 10, VwGH 9.9.2004, 2001/15/0181). In Hinblick auf die dargestellte Rechtslage ist für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip des § 19 Abs. 2 EStG maßgeblich und somit der Zeitpunkt der Bezahlung. Damit steht eindeutig fest, dass im…
…die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, sind bei der Ermittlung des Einkommens als "außergewöhnliche Belastung" abziehbar (§ 34 Abs 1 EStG 1988). Rechtslage/Zeitliche Zurechnung der außergewöhnlichen Belastung: Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs 2 EStG 1988 maßgeblich; d.h…
…andere Literatur und Judikatur Folgendes ergänzt: § 19 Abs. 1 zweiter Satz soll verhindern, dass die zeitliche Zurechnung von regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen, deren Vereinnahmung im engsten zeitlichen Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Bezugsjahr steht, dem Zufall überlassen bleibt. Wiederkehrende Einnahmen sind dabei solche, die nicht nur einmal…
…Februar 2000. Diese Zahlung musste daher nach der vom Finanzamt zutreffend vertretenen Auffassung mangels Zahlung im Kalenderjahr 1999 unberücksichtig bleiben, da für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgeblich ist. Ersatz durch Versicherungsleistungen: Für den unabhängigen Finanzsenat…
…Bereinigung aller Ansprüche angefallenen Aufwendungen mangelt es daher an der gemäß § 34 Abs. 3 EStG 1988 geforderten Zwangsläufigkeit. Eine weitere Untersuchung des für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung maßgeblichen Abflussprinzips gemäß § 19 Abs. 2 EStG 1988 anhand der belegmäßig dokumentierten Zahlungen ist nach obigen…
…auch für die Abgrenzung der Kapitalertragsteuer auf Wertpapierzinsen gelte. Es sei nicht anzunehmen, dass für die zeitliche Zurechnung von Zinsen für individuelle Besitzzeiten andere Regelungen anzuwenden seien als jene, die für die Ermittlung von Zinsenanteilen gelten, die in den Anwendungsbereich der Kapitalertragsteuer oder in einen…
…auch für die Abgrenzung der Kapitalertragsteuer auf Wertpapierzinsen gelte. Es sei nicht anzunehmen, dass für die zeitliche Zurechnung von Zinsen für individuelle Besitzzeiten andere Regelungen anzuwenden seien als jene, die für die Ermittlung von Zinsenanteilen gelten, die in den Anwendungsbereich der Kapitalertragsteuer oder in einen…
…auch für die Abgrenzung der Kapitalertragsteuer auf Wertpapierzinsen gelte. Es sei nicht anzunehmen, dass für die zeitliche Zurechnung von Zinsen für individuelle Besitzzeiten andere Regelungen anzuwenden seien als jene, die für die Ermittlung von Zinsenanteilen gelten, die in den Anwendungsbereich der Kapitalertragsteuer oder in einen…