…sich nicht, bis wann die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Erhebung gegeben sein müssen, damit die Bestimmung des § 1 NEUFÖG anwendbar ist. Die einzige aus dem Gesetz ableitbare Schranke ergibt sich aus § 4 Abs. 4 NEUFÖG, der die Rechtsfolgen bei "nachträglicher Vorlage" regelt. Von…
…nachteiligen Folgen (Versagung des Vorsteuerabzuges) geknüpft sein. Ausdrücklich werde angemerkt, dass sich infolge einer Verkettung unglücklicher Zustände die Rechnungsberichtigungen zeitlich verzögert hätten. Von einer ungewöhnlichen oder unangemessenen rechtlichen Gestaltung könne nicht gesprochen werden, wenn der Steuerpflichtige unmittelbar jenen Weg beschreite, den das Gesetz selbst vorzeichne…
…30.876,22. Die Antragstellung erfolge dem Gesetzeswortlaut entsprechend in einer vor dem Eintritt der Rechtskraft des Körperschaftsteuerbescheides nachgereichten Beilage. Ein Erlass des BMfF sehe zwar eine zeitliche Schranke vor, wonach eine Berücksichtigung nach erstmaligem Eintritt der Rechtskraft nicht mehr möglich sei, doch sei dieser…
…sehr zeitnah mit der Einbringung vom 30.1.2003 erfolgt. Dass die Unterfertigung des Schenkungs-/Abtretungsvertrages durch EW "zeitlich etwas später" erfolgte, sei auf deren fallweise Abwesenheit zurückzuführen. Eine zeitliche Schranke sei dem NeuFöG nicht zu entnehmen, die Gewährung neuer Anteile keine Voraussetzung. Über die…
… Schuch SWI 1999, 469) und die Steuer erst in jenem Zeitraum zu erheben ist, in welchem kein Verlustvortrag mehr zur Verfügung steht, weil Art 23 OECD-MA keine zeitliche Schranke enthält (Nowotny, SWI 1999, 388). Sie kommt auf diese Weise zum Anrechnungsvortrag bei Quellensteuern. b…
…dass im Hinblick auf § 209 Abs. 3 letzter Halbsatz BAO aF nach Ablauf von 15 Jahren (jetzt 10 Jahren) der Abgabenanspruch nicht mehr geltend gemacht werden könne. Die zeitliche Schranke des § 209 Abs. 3 BAO aF wäre nämlich nicht als Verjährungsbestimmung anzusehen; sie schließe vielmehr…
… Schuch SWI 1999, 469) und die Steuer erst in jenem Zeitraum zu erheben ist, in welchem kein Verlustvortrag mehr zur Verfügung steht, weil Art 23 OECD-MA keine zeitliche Schranke enthält (Nowotny, SWI 1999, 388). Sie kommt auf diese Weise zum Anrechnungsvortrag bei Quellensteuern. Der…
…unerheblich ist, ob diese Bezüge im gesamten Steuerjahr oder nur in Teilen davon bezogen wurden. Art 15 Abs. 4 DBA-Schweiz sehe keine zeitliche Schranke wie etwa Art 15 Abs. 2 DBA-Schweiz vor. Entscheidend für die Anwendung der Spezialbestimmung des Art 15 Abs. 4…
…Einkünfte erfolgen, der auf die aus dem Quellenstaat bezogenen Einkünfte entfalle. Auch die Regelung des Anrechnungshöchstbetrages sehe keine zeitliche Schranke für das Entfallen von Steuern des Ansässigkeitsstaates auf die aus dem anderen Staat bezogenen Einkünfte vor. Vielmehr werde bei dieser Regelung lediglich angeordnet, dass bei…
…Ansässigkeitsstaat des Grenzgängers zu besteuern. Ob diese Bezüge im gesamten Steuerjahr oder nur in Teilen davon bezogen worden seien, sei unerheblich. Art. 15 Z 4 DBA Schweiz sehe keine zeitliche Schranke, wie etwa Art. 15 Z 2 DBA Schweiz, vor. Entscheidend für die Anwendung der…
… Schuch SWI 1999, 469) und die Steuer erst in jenem Zeitraum zu erheben ist, in welchem kein Verlustvortrag mehr zur Verfügung steht, weil Art 23 OECD-MA keine zeitliche Schranke enthält (Nowotny, SWI 1999, 388). Sie kommt auf diese Weise zum Anrechnungsvortrag bei Quellensteuern. Der…
…Aufschiebung führt nicht zu einer Suspendierung der Exekutionsführung schlechthin, sondern nur zu einer solchen eines bestimmten bereits eingeleiteten Exekutionsverfahrens. Ihre zeitliche Schranke findet die Aufschiebung einerseits im Zeitpunkt der Exekutionsbewilligung bzw. der Ausstellung des Vollstreckungsauftrages und andererseits in der Beendigung des Exekutionsverfahrens (Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung…
…auf den Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches im Sinne des § 4 BAO abzustellen ist. Zum anderen stellt der Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung die zweite zeitliche Schranke dar. Es besteht daher keine Haftung des Erwerbers für Abgabenansprüche, hinsichtlich derer der Abgabentatbestand nach der Übereignung verwirklicht wurde (Ritz…
…Dadurch und durch die uneingeschränkt weiter geltenden Bestimmungen gemäß § 209 a Abs 1 und 2 BAO bleiben meritorische Berufungs- und Antragserledigung ohne zeitliche Schranke stets dann möglich, wenn der jeweils zu Grunde liegende Abgabenanspruch bei Erlassung des angefochtenen Bescheides oder Einbringung des betreffenden Antrages nach…
…Dadurch und durch die uneingeschränkt weiter geltenden Bestimmungen gemäß § 209 a Abs 1 und 2 BAO bleiben meritorische Berufungs- und Antragserledigung ohne zeitliche Schranke stets dann möglich, wenn der jeweils zu Grunde liegende Abgabenanspruch bei Erlassung des angefochtenen Bescheides oder Einbringung des betreffenden Antrages nach…
…Kalenderjahres entfallen. Diesbezüglich ist nach herrschender Ansicht auf den Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) abzustellen. Die zweite zeitliche Schranke stellt der Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung dar. Es besteht keine Haftung des Erwerbers für Abgabenansprüche, hinsichtlich derer der Abgabentatbestand nach der Übereignung verwirklicht wurde. Erfolgt…
…der GesmbH & Co KG. Mit der Aufhebung des Haftungsbescheides ging der nachträgliche Wegfall der Aktivlegitimation des Berufungswerbers einher. Dazu kommt noch die zeitliche Schranke der Berufungsfrist. Die im bekämpften Bescheid angeführten Abgabenbescheide sind allesamt bereits im Jahre 1985 ergangen. Die Berufung des Berufungswerbers gegen den…
…im Umfang der Unrichtigkeit gesetzeskonform zu korrigieren. Zum Vorwurf, man hätte doch gleich zu diesem Mittel greifen sollen, ist zu sagen, dass eine zeitliche Schranke der Anwendbarkeit des § 293 b BAO in § 302 Abs. 1 BAO zu erblicken ist. Wenngleich sich die Argumentation des Berufungswerbers…
…RdW 3/2007, 365; Fellner, SWK 3/2010, T 16), aber vom UFS als in Wirkung stehend und im Ergebnis der früheren Rechtslage entsprechend, also ohne zeitliche Schranken bzw Bedachtnahme auf den Dienstreisebegriff (Doralt, EStG11, § 3 Tz 128; Fuchs in Hofstätter / Reichel, § 3 Tz 23b…
…für fünf Jahre rückwirkend von Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Die Rechtsordnung setzt generell zeitliche Schranken für das erfolgreiche Geltendmachen von Ansprüchen und hat mit § 10 Abs 3 FLAG eine Regelung über die zeitliche Begrenzung der Geltendmachung der Familienbeihilfe getroffen (VwGH 15.11.2005…