…Fehlen von Rechnungen und des geringen Kaufpreises - entsprechend dem Tatbild des Art. 202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK - gewusst oder vernünftigerweise wissen müssen, dass die Schmuckstücke zuvor im Schmuggelwege in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden seien. Das Vorbringen der Bf., gutgläubig gehandelt zu haben…
…Fehlen von Rechnungen und des geringen Kaufpreises - entsprechend dem Tatbild des Art. 202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK - gewusst oder vernünftigerweise wissen müssen, dass die Schmuckstücke zuvor im Schmuggelwege in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden seien. Das Vorbringen der Bf., gutgläubig gehandelt zu haben…
…Fehlen von Rechnungen und des geringen Kaufpreises - entsprechend dem Tatbild des Art. 202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK - gewusst oder vernünftigerweise wissen müssen, dass die Schmuckstücke zuvor im Schmuggelwege in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden seien. Das Vorbringen der Bf., gutgläubig gehandelt zu haben…
…welche die Verpflichtungen einzuhalten habe, die sich aus der Inanspruchnahme des entsprechenden Zollverfahrens ergeben. Für diese Zollschuldnerschaft komme es weder auf ein Verschulden des Pflichteninhabers, noch auf das Wissen oder Wissenmüssen um das Entziehen an. Ausreichend sei alleine die Verfahrensinhaberschaft. Der Pflichteninhaber als Zollschuldner habe…
…die zuvor vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union verbrachten Zigaretten in seinem Besitz gehabt habe, obwohl er zum Zeitpunkt des Erhalts der Ware gewusst habe oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden seien. Gegen diesen Bescheid richtet sich…
…die Bw. wusste oder hätte wissen müssen, dass die von ihr beauftragten "Briefkasten-GmbH`s plangemäß die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht abführen werden und ob dieses Wissen (oder gesollte Wissen) des Leistungsempfängers selbst bei Vorliegen formell korrekter Rechnungen den Vorsteuerabzug ausschließt, weil mit…
…dass Vertreter der Bw. von der Tatsache, dass es sich bei den fraglichen Lieferungen um Karussellgeschäfte gehandelt habe, gewusst hätten oder hätten wissen müssen. Gegen die Bescheide des FAes werde die Bw. das Rechtsmittel der Berufung erheben. Prüfbericht: Im Bericht vom 9. Oktober 2006 über…
…dass sich aus diesen Aussagen keinesfalls ergebe, dass die Bw. tatsächlich von einem derartigen Steuerkarussell, so es dieses tatsächlich gegeben habe, gewusst habe oder hätte wissen müssen. Der Mitarbeiter der Spedition B, Herr KH, habe in seiner Einvernahme angegeben, dass nach seiner Ansicht die Bw…
…habe, dass keine Person, die der Bw. verantwortlich zurechenbar wäre, gewusst habe oder habe wissen müssen, dass die R-KEG die Umsatzsteuer nicht abführe, dass sie alle zumutbaren Kontrollmaßnahmen getätigt habe, die man vernünftigerweise verlangen könne und dass keinerlei Auffälligkeiten der Geschäftsabwicklung vorhanden gewesen seien…
…dass der Leistungsempfänger von einer Hinterziehung oder einem anderen Betrug in der Lieferkette wusste oder wissen hätte müssen (EuGH vom 6.7.2006, Rs C-439/04 Kittel, Rz 61), verliert er das Recht auf Vorsteuerabzug aus seinem Zukauf. Dieses "Wissenmüssen" bzw "Wissenkönnen" wird vom…
…Die Konsequenz des Verlusts des Vorsteuerabzugs bei Wissen oder Wissenmüssen vom Umsatzsteuerbetrug ergibt sich allerdings bereits aus der EuGH-Rechtsprechung bei richtlinienkonformer Interpretation des § 12 Abs 1 UStG in der bisherigen Fassung. Nach der EuGH-Rechtsprechung ist ein Unternehmer, der wusste oder hätte wissen müssen…
…Mitteilung der Abgaben. Auf das Wissen oder Wissen müssen um die richtige Tarifierung stellt der Gesetzgeber nicht ab. Diese Frist war mit Stellung des Erstattungsantrages im Kalenderjahr 2007 bereits abgelaufen. Soweit die Bf. auf das Vorhandensein eines unvorhergesehenen Ereignisses oder höhere Gewalt verweist, ist fest…
…kommt es auf subjektive Merkmale nicht an. Ebenso kommt es bei der Zollschuldnerschaft des Hauptverpflichteten weder auf dessen Verschulden noch auf das Wissen oder Wissen müssen um das Entziehen an. In beiden Fällen ist somit für die Entstehung der Zollschuld die Frage des Verschuldens irrelevant. …
…in Anspruch genommen wird, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (§ 20 BAO). Für die Zollschuldnerschaft des Pflichteninhabers kommt es weder auf ein Verschulden, noch auf das Wissen oder Wissen müssen um das Entziehen an. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft. Er hat dafür einzustehen, dass Waren…
…oder Wissen müssen um die vorschriftwidrige Verbringung nachgewiesen werden. Dazu muss die Lage nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden. Im Sinne des § 289 Abs. 1 Bundesabgabenordnung, (BAO), kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Falle, dass die Berufung weder zurückzuweisen ist, noch als zurückgenommen oder…
…oder Wissen müssen um die vorschriftwidrige Verbringung nachgewiesen werden. Dazu muss die Lage nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden. Im Sinne des § 289 Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO), kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Falle, dass die Berufung weder zurückzuweisen ist, noch als zurückgenommen oder…
…hatte, die sich aus der Inanspruchnahme des Verfahrens der aktiven Veredelung ergeben. Für die Zollschuldnerschaft kommt es nach Rechtsprechung und Lehre weder auf ein Verschulden des Pflichteninhabers an noch auf das Wissen oder Wissen müssen um das Entziehen. Ausreichend ist schon das Bestehen der Verfahrensinhaberschaft…
…zum Gutglaubensschutz fehlt es sowohl aus tatsächlichen als auch aus rechtlichen Gründen an einer Rechtsgrundlage, uns ein allfälliges Wissen oder "Wissen-müssen" um diese Umstände verantwortlich anzulasten. Irgendwelche Auffälligkeiten der Geschäftsabwicklung waren nicht erkennbar und auch nicht gegeben. Woraus hätte unser Geschäftsführer erkennen können/sollen…
…Recycling nicht maßgeblich ist. Dies steht im Einklang mit weiteren Entscheidungen von BFH und VwGH, sodass es für die Ausdehnung des Gutglaubensschutzes ("wissen" oder "wissen müssen") auf Fälle fehlender Rechnungsmerkmale kein tragfähiges Argument mehr gibt. Die Rechnungsmerkmale sind weiterhin Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug (vgl. Laudacher…
…4.2001, VII R1/00, ZfZ 2001). Gleiches gilt für den Pflichteninhaber. Auch für dessen Zollschuldnerschaft kommt es weder auf ein Verschulden an, noch auf das Wissen oder Wissen müssen um das Entziehen. Ausreichend ist allein die Pflichteninhaberschaft. Er hat dafür einzustehen, dass Waren, die…