…des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG im wiederaufgenommenen Verfahren über die Berufung des Beschuldigten vom 13. Dezember 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Wolfgang Pagitsch…
…sowie zur Überprüfung der Höhe der verhängten Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe und der Verfahrenskosten gemäß § 166 Abs.2 FinStrG wieder aufgenommen wurde. Im wiederaufgenommenen Finanzstrafverfahren hat der einschreitende Berufungssenat als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als nunmehr zuständige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die zu überprüfenden Aspekte im Rahmen…
…nicht betroffen werden, nicht zu wiederholen sind. Abs. 4 leg.cit. zufolge ist im wiederaufgenommenen Verfahren unter gänzlicher oder teilweiser Aufhebung der früheren Entscheidung insoweit in der Sache selbst zu entscheiden, als die frühere Entscheidung nicht mehr für zutreffend befunden wird (vgl. dazu § 307 Abs…
…Bw anzuwenden. Bei rechtmäßiger Vorgangsweise hätte das Finanzamt - nach bescheidmäßiger Wiederaufnahme des Verfahrens - mit Bescheid die Vergütungsbeträge neu festzusetzen gehabt. Der Berufung war deshalb Folge zu geben und die angefochtenen Bescheide aufzuheben. Diese Berufungsentscheidung steht einer Festsetzung der Vergütungsbeträge im wiederaufgenommen Verfahren nicht entgegen. Graz…
…Wien den dem Berufungsverfahren zugrunde liegenden Bescheid vom 5. März 2001 mit dem im Folgenden wiedergegebenen Inhalt erließ: "Bescheid im gemäß § 303 wiederaufgenommenen Verfahren Betrifft: Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber (§ 2 Z. 1 KVG) laut Abgabenerklärung vom 11.3…
…der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 18. November 2009 als seinem Inhalt und Wesen nach als Bescheid iSd § 295 Abs. 1 BAO angesehen. Wenn man einen Erstbescheid und/oder einen im wiederaufgenommenen Verfahren neuerlassenen Sachbescheid nicht derart als Bescheid iSd § 295 Abs. 1 BAO ansähe, dann könnte …
…allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens bei richtiger rechtlicher Würdigung einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Bw. wendet in der gegenständlichen Berufung ein, dass das Verfahren für die Einkommensteuer 2004 nicht ein zweites Mal hätte wiederaufgenommen werden dürfen…
…das Finanzamt ua. mit den hier angefochtenen Bescheiden vom 18. März 2008 die Umsatzsteuer für 2006 im wiederaufgenommenen Verfahren mit 36.739,66 Euro fest. Zur Begründung der Abgabenfestsetzungen wird in Tz 1 des Berichts über das Ergebnis der Außenprüfung vom 18. März 2008 ausgeführt…
…zuständige Behörde. § 307 Abs. 1 BAO normiert, dass mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheid unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides die das wiederaufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden ist. Nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit. a BAO haben Bescheide ua…
…vom 7. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 13. Juni 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens Umsatzsteuer 1995 gemäß § 303 Abs. 4 BAO nach der am 25. Jänner 2005 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7…
…von Amts wegen wiederaufgenommenen Verfahren ergangene) Bescheid vom 12. November 2008, für 2007 der Bescheid vom 30. Juni 2009, und für 2008 der Bescheid vom 30. Juni 2009. Mit Schriftsätzen vom 8. Oktober 2010 beantragte der Berufungswerber die Wiederaufnahme dieser rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren und begehrte…
…0151). Gemäß § 307 Abs. 1 BAO ist mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden Bescheid unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides die das wiederaufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden. Da der vorangehende Sachbescheid durch den Wiederaufnahmsbescheid gänzlich beseitigt wurde, ist der neue Sachbescheid, ohne Bindung…
…mit im wiederaufgenommenen Verfahren erfassten zusätzlichen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Dies deshalb, weil der nach Durchführung einer GPLA-Prüfung berichtigte Lohnzettel vom Prüfer im November 2004 in die elektronische Datenbank der Finanzverwaltung eingegeben wurde und das Verfahren betreffend…
…Wiederaufnahme aussprechen müssen. Das hat es nicht getan. Es hat vielmehr im Spruch des Wiederaufnahmebescheides ausdrücklich festgehalten, dass im wiederaufgenommenen Verfahren kein neuer Abgabenbescheid ergehe und dem Bw. lediglich eine Buchungsmitteilung über die Festsetzung von Normverbrauchsabgabe zukommen lassen. Eine Buchungsmitteilung ist aber kein Bescheid (vgl…
…zu Recht, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Der Wiederaufnahmebescheid und der neue Sachbescheid sind zwei Bescheide, die jeder für sich einer Berufung zugänglich sind. Gegen den im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Einkommensteuerbescheid hat die Bw keine Berufung erhoben, sodass dieser Bescheid in Rechtskraft erwachsen ist. Der…
…sodass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger, rechtlicher Subsumtion zu der im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können." Es werde daher die ersatzlose Aufhebung aller Wiederaufnahmsbescheide beantragt. Nach der Aktenlage ersuchte das Finanzamt den Berufungswerber im Zuge der Einkommensteuerveranlagung für 2002 mit Vorhalt…
…weist folgende Begründung auf: "Das Verfahren war gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufzunehmen, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Wiederaufnahme…
…Bw. - der Sachverhalt noch nicht so vollständig bekannt, dass das Finanzamt schon bei richtiger rechtlicher Beurteilung zu der im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Sachentscheidung hätte gelangen können. Selbst wenn das Finanzamt "schuldhaft" die Höhe der Einkünfte der Ehegattin vor Erlassung des Erstbescheides des Bw. vom 19…
…29. April 2008 auf Grund des am 25. April 2008 übermittelten Lohnzettels und - b) in weiterer Folge der Wissensstand zum Zeitpunkt der Erlassung des im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Einkommensteuerbescheides vom 29. April 2008 mit jenem zum Zeitpunkt der Erlassung des zweiten Wiederaufnahmebescheides vom 20. Mai…
…der rechtsrichtigen Besteuerung der Bezüge des Bw. den Vorrang einzuräumen, nicht zu beanstanden. Den im Rahmen der wiederaufgenommenen Verfahren geänderten Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2003, 2004 und 2005 legte das Finanzamt die berichtigten Lohnzettel der X GmbH zu Grunde. Dass die berichtigten Lohnzetteldaten unrichtig oder…