…gewesen (§ 82 Abs. 8 KFG 1967). Die Kraftfahrzeuge wurden nach den vorstehenden rechtlichen Ausführungen von einer Person mit Sitz im Inland ohne kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung im Inland verwendet und es wurde damit zweifellos der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung im Sinne des § 1 Abs. 1 Z…
…gilt als dauernder Standort eines Fahrzeuges der Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Gemäß § 79 KFG 1967 ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben…
…in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem von ihm verwendet worden. Es war daher als Kraftfahrzeug mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Ein Standort-Gegenbeweis konnte vom Bw. entgegen seinen diesbezüglich beteuernden Vorbringen nicht erbracht werden. Die Verwendung des Kraftfahrzeuges ohne Zulassung war daher gemäß …
…in das Bundesgebiet folgenden Tagen (nunmehr 1 Monat) von Inländern benutzt. Auf Grund der hauptsächlichen Verwendung der Kraftfahrzeuge (Mercedes mit dem amtlichen Kennzeichen HD-AT 664 und BMW mit dem amtlichen Kennzeichen HD-AT 213) durch den Bw. in Österreich sei eine widerrechtliche Verwendung gegeben…
…aufzuheben. Kraftfahrzeugsteuer: Gemäß § 1 Abs 1 Z 3 KfzStG unterliegen, Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung) der Kraftfahrzeugsteuer. Nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit…
…1991/695, unterliegen nach § 1 Z 3 NoVAG in der für das Streitjahr geltenden Fassung auch die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen (Motorräder, PKW, Kombi) im Inland sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) zuzulassen wäre ("fiktive Zulassung"), der Normverbrauchsabgabe…
…die Nutzung der Kraftfahrzeuge von der Berufungswerberin erfolgt, ist als Land der Nutzung Österreich zu verstehen. Auf Grund dieses Sachverhaltes ist Österreich jener Staat, in dem die Fahrzeuge zuzulassen sind, weswegen der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung der Kraftfahrzeuge erfüllt ist. Diese Richtlinie enthält ebenso wenig…
…wegen widerrechtlicher Verwendung des Kfz mit ausländischem Kennzeichen mit einer Leistung von 50 kW im Inland die Kraftfahrzeugsteuer gem. § 5 Abs. 1 Z 2 lit. a Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 wie folgt vorgeschrieben: 1.) für den Zeitraum 4 - 12/1998 (ab Zulassung): KfzSt mit gesamt S 1…
…Die maßgeblichen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen lauten: Nach § 36 KFG dürfen Kraftfahrzeuge unbeschadet der Bestimmungen u.a. des § 82 leg. cit. über die Verwendung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind und wenn…
…Entschädigung." Aus der dargestellten Rechtslage ergibt sich, dass eine widerrechtliche Verwendung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeuges dann vorliegt, wenn es nach dem KFG zum Verkehr zuzulassen wäre. Dies betrifft vor allem die Verwendung von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, wenn auf Grund kraftfahrrechtlicher Bestimmungen die…
…dass bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen durch eine Person mit Wohnsitz in Österreich der Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 zu beachten sei. Eine widerrechtliche Verwendung liege vor, wenn ein Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr…
…Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 idgF haben folgenden Inhalt: Gemäß § 36 lit a dürfen ua. Kraftfahrzeuge - unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen - auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr (im Inland) zugelassen sind (§…
…Deutschland gehabt habe, als erbracht beurteilt werden müssen, was sich mit den vom Bw vorgelegten Unterlagen wie auch mit den von ihm gemachten Angaben decke. Der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung sei daher nicht verwirklicht worden; der Bescheid sei insgesamt ersatzlos aufzuheben. Am 20. März 2012…
…KFG 1967), worin eine Unterscheidung zwischen Fahrzeugen mit und ohne dauernden Standort im Inland getroffen wird. § 79 KFG 1967 bestimmt, dass das Verwenden von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur zulässig ist, wenn die…
…Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen durch eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich grundsätzlich die Standortvermutung greife. Werde das Kraftfahrzeug über einen Monat hinaus auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet, unterbleibe jedoch die kraftfahrechtlich erforderliche Zulassung im Inland, so liege eine widerrechtliche Verwendung…
…dass im Falle der widerrechtlichen Verwendung iSd § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG die Besteuerungshoheit von vorneherein dem Staat Österreich zugestanden hätte. Die begehrte Anrechnung einer deutschen Kraftfahrzeugsteuer kommt daher nicht in Betracht. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck…
…dass im Falle der widerrechtlichen Verwendung iSd § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG die Besteuerungshoheit von vorneherein dem Staat Österreich zugestanden hätte. Die begehrte Anrechnung einer deutschen Kraftfahrzeugsteuer kommt daher nicht in Betracht. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck…
…während bei Fahrzeugen mit widerrechtlicher Verwendung die Kfz-Steuerpflicht vom Beginn des Kalendermonats, in dem die Verwendung einsetzt, bis zum Ablauf des Kalendermonates, in dem die Verwendung endet, gerechnet wird (§ 4 (1) Zi 3 KfzStG). Gem. § 2 (1) Zi 11 KfzStG sind Kraftfahrzeuge von Personen…
…gegen die Kraftfahrzeugsteuerbescheide vom 14. Jänner 2010 berufen und hinsichtlich des NoVA-Bescheides die Vorlage der Berufung an die II. Instanz beantragt. In dieser Eingabe brachte der Berufungsführer im Wesentlichen vor: "Das Finanzamt Bregenz ist bei der Sachverhaltsbewertung von der Annnahme einer widerrechtlichen Verwendung eines…
…die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (= widerrechtliche Verwendung). Die hier zum Tragen kommenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 idgF haben folgenden Inhalt: Gemäß § 36 lit a dürfen ua. Kraftfahrzeuge - unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen - auf Straßen…