…6.523.086,00 | abgerundeter Gewerbeertrag | 6.523.000,00 | Steuermessbetrag vom Gewerbeertrag | 293.535,00 | Hebesatz | 320 % | Gewerbesteuer | 939.312,00 Einheitswert des Betriebsvermögens und Vermögensteuer: Einlagen erhöhen den Wert der Beteiligung. Wesentliche Beteiligungen bleiben gemäß …
…für immer ins Ausland absetzen würde (vgl. Seite 10 des Schreibens). Andererseits hatte der Bw. noch bis Mitte 1992 in Österreich wesentliche geschäftliche Tätigkeiten, nämlich den Abschluss der Verträge betreffend die strittigen Beteiligungsveräußerungen, entfaltet (siehe unten). Der Bw. führte selbst in der Berufung vom 17…
…Geschäftsbetrieb. Darüber hinaus stünde sie keineswegs unter dem Einfluss des Bw., da dieser weder wesentliche noch unwesentliche Beteiligungen an der Gesellschaft halte. Nachdem der Bw. - so die abschließenden Berufungsausführungen des steuerlichen Vertreters - in keinster Weise über das Honorar (auch nicht durch etwaige Vergütungen) verfügen könne…
…Geschäftsbetrieb. Darüber hinaus stünde sie keineswegs unter dem Einfluss des Bw., da dieser weder wesentliche noch unwesentliche Beteiligungen an der Gesellschaft halte. Nachdem der Bw. - so die abschließenden Berufungsausführungen des steuerlichen Vertreters - in keinster Weise über das Honorar (auch nicht durch etwaige Vergütungen) verfügen könne…
…der Eigentümerstellung, also die Beteiligungshöhe, hat für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung grundsätzlich keine Bedeutung. Wesentliche oder dominierende Beteiligungen können allerdings leichter Anlass zu einer nur aus der Eigentümerstellung begründbaren Vorteilsgewährung geben. Wie das Finanzamt mit dem Hinweis auf den Betriebsprüfungsbericht zu ABNr. 101016/03…
…bzw. Unangemessenheit eines Aufwandes oder Entgeltes dem Ausmaß der Beteiligung insofern Bedeutung zukommt, als umso strengere Maßstäbe an die Angemessenheit zu legen sind, je höher das Ausmaß der Beteiligung ist ("insbesondere wesentliche oder mehrheitliche Beteiligungen werden eine strengere Prüfung auslösen": Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, Die…
…Ausmaß der Eigentümerstellung, also die Beteiligungshöhe, hat für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung grundsätzlich keine Bedeutung. Wesentliche oder dominierende Beteiligungen können allerdings leichter Anlass zu einer nur aus der Eigentümerstellung begründbaren Vorteilsgewährung geben. Wie das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung unwidersprochen festgestellt hat, hat das Finanzamt…
…tragen, dass die I Kft ihren Verrechnungsforderungsverpflichtungen gegenüber der Bw. durch Zahlung eines Betrages von S 2.460.000,- nachkomme. Wesentliche Umstände der Beteiligungsveräußerung blieben in diesem Zusammenhang unbeantwortet. Ein Kaufvertrag mit eindeutigem Ausweis des Kaufpreises fehlt, die vorgelegten Schreiben vom 5.7.1996 bzw…
…die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit an den Abgabepflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um eine Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen. Der Abgabepflichtige kann durch Erlag eines von der Abgabenbehörde zu bestimmenden Betrages erwirken, dass Maßnahmen zur Vollziehung des…
…sonstige Einkünfte in Höhe von 37.102.461,00 S. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung gab der Bw an, die sonstigen Einkünfte resultierten aus der Veräußerung der Beteiligung von GmbH Anteilen gemäß § 31 EStG. Konkret handle es sich um einen Nachbesserungsbetrag gemäß dem Abtretungsvertrag der…
…X eine Beteiligung an der Fa. Y eingehen sollen, tatsächlich hat er sich offensichtlich selbst an dieser beteiligt. Aus der (angeblichen) Projektbetreuung für die Fa. X in den Jahren 1995 und 1996 hat der Bw. Verluste erwirtschaftet, die Ausgaben waren wesentlich höher als die Einnahmen…
…Unternehmens) wurde der Schluss gezogen, dass eine nachhaltige und dauernde Minderung des Wertes der Beteiligung noch nicht eingetreten war. Einzelwertberichtigungen zu Forderungen an verbundene Unternehmen (Tz. 21): Was die Einzelwertberichtigungen anlangt, so wirft das Finanzamt der Bw. im wesentlichen vor, keine hinreichenden Eintreibungsschritte gesetzt zu…
…unter anderem die Bewirtschaftung einer Marketingdatenbank bekannt gegeben worden war, zeichneten im November bzw. Dezember 1990 42 (im Bescheidspruch namentlich angeführte) Anleger atypisch stille Beteiligungen in Höhe von insgesamt ATS 16,9 Mio (Fragebogen anlässlich der Gründung, beantwortet samt Beilagen am 7. Mai 1991). Laut …
…Einbringungsvertrages zutreffend von dem begutachteten Unternehmenswert ausgehen durften, so ergäbe ihre Entfertigung mit Altaktien der AG annähernd im angenommenen Gegenwert ihrer buchmäßigen Beteiligungen keinen Sinn. Da die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Einbringung nach Art III UmgrStG nicht nachgewiesen wurden, war die Berufung als unbegründet abzuweisen.…
…erklärte im Streitjahr 1995 einen Gewinn aus Gewerbebetrieb aus seiner Tätigkeit als Versicherungsagent in Höhe von S 226.653,41. Als sonstige Einkünfte erklärte er Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen (XYZ GmbH) gemäß § 31 EStG 1988 in Höhe von S 1,930.000,00…
…Nr.) 7960 Dotierung IFB, Gewinnerhöhung S 642.150,00 für das Jahr 2000. Laut Argumentation des Steuerberaters des Bw. seien nicht die wesentlichen Teile des Betriebes veräußert worden, da der Franchise-Vertrag den wichtigsten Teil darstelle und dieser erst mit dem Bw. abgeschlossen worden sei…
…E. und vollzieht sich auch noch in der in den nächsten Wochen einzureichenden Erklärung 2003. Es handelt sich hierbei jeweils um Gewinnaconti auf die bei Bilanzerstellung festzustellenden Einkünfte aus Kapitalvermögen des Gesellschafters, auf Basis des stillen Beteiligungsvertrages, die der prüfenden Dienststelle hinreichend dargestellt wurde. Es…
…passiven Sinne, im Rahmen von bloßen Beteiligungen, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Pensionseinkünfte), Einkünfte aus Kapitalvermögen (bloße Vermögensverwaltung) und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Keine der genannten Einkunftsquellen hindere die Anwendung der Folgen des "Pensionsfalles". Abgesehen von diesen spezifischen Voraussetzungen sei es jedoch wesentlich, dass der…
…tätig gelten, wenn sie an der Gesellschaft wesentlich beteiligt seien. Der Einwand der Abgabepflichtigen, dass ihr mit dem Eintritt der Y-AG im Innenverhältnis praktisch alle mit der Geschäftsführung verbundenen Befugnisse entzogen worden seien und sie im Beteiligungsunternehmen ein weisungspflichtiger Dienstnehmer gewesen sei, der tatsächlich…
…Strittig ist die Frage, ob gestundete, nicht wertgesicherte und unverzinsliche Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen mit dem Nominalwert anzusetzen oder abzuzinsen sind. Gegenstand des Erwerbes waren Beteiligungen an der FGmbH, FN xy (=FGmbH). Die Berufungswerberin (=Bw.) erwarb mit Annahmeerklärung vom 9. Juni 2004 (Kaufvertrag…