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UFSW RV/2687-W/09Liebhaberei und wesentliche Änderung der Bewirtschaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2010

…| 49,58 | 31,84 Durch die Umschuldung des Kredits von Schweizer Franken auf japanische Yen mit einer Zinsenreduktion von (nach Angaben des Bw.) zwei Drittel liegt ab 2000 eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftungsweise vor. Der VwGH sprach im Erkenntnis vom 29.4.2010…

UFSF RV/0012-F/02Die Höhe des Bodenwertes, welcher beim Einheitswert des Grundvermögens zum 1. Jänner 1986 und 1. Jänner 1987 laut Hauptfeststellung ohne Abschläge herangezogen wurde, wird bestritten, weil der Berufungswerberin keine den Erklärungen und Bescheiden entnehmbare wesentliche Änderungen der bebauten Fläche bekannt seien.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004

…Betriebes als Vorratsgelände und Industrieerwartungsland bezeichnet werden könne oder konnte. Der Bw. seien keine den Erklärungen und Bescheiden entnehmbare wesentliche Änderungen der bebauten Fläche bekannt. Es dürfte sich hiebei um eine Schutzbehauptung der Behörde handeln. Die Argumente hinsichtlich des Erschließungszustandes seien nicht prüfbar oder entbehrten…

UFSF RV/0170-F/02Liebhaberei bei Vermietung von zwei Eigentumswohnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2003

…unbegründet ab. In der Entscheidungsbegründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, erst die ab September 2000 erfolgte Mieterhöhung ermögliche die Erzielung eines Gesamtüberschusses in einem absehbaren Zeitraum. Die Mieterhöhung sei somit als Änderung der Bewirtschaftungsart anzusehen. Eine Änderung der Bewirtschaftung habe aber nicht zur Folge, abgelaufene Zeiträume…

UFSW RV/3829-W/10Kursschwankungen einer Fremdwährung als ungewisse Faktoren für eine vorläufige Bescheiderlassung iZm einer Liebhabereibeurteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2011

…teilweise stattzugeben. Informativ wird darauf hingewiesen, dass eine vom Bw. mehrfach angesprochene Absicht, bei neuerlichem Zinsanstieg Eigenkapital aus seinen Ersparnissen zuzuschießen, eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftungsweise darstellen würde (§ 2 Abs. 4 zweiter Satz LVO), mit der Rechtsfolge, dass die beiden Vermietungen weiterhin in Hinblick auf…

UFSW RV/1652-W/02Kein Mantelkauf - mangels Nachweises einer entgeltlichen Anteilsabtretung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2005

…Damit sei ab dem mit 7. Juli 1994 erfolgten Erwerb der Geschäftsanteile der Bw. deren wirtschaftliche Identität infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur nicht mit der in jenen Zeiträumen vergleichbar, in denen der Verlust entstanden sei. Daher seien die nachstehend angeführten Verluste…

UFSW RV/0152-W/02Nichtvorliegen eines Mantelkaufes mangels Änderung der wirtschaftlichen Struktur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2003

…oder durch einen anderen Unternehmensgegenstand ersetzt wurde, bis hin zur vorübergehenden Einstellung der Tätigkeit, kann nach Sinn und Zweck der Regelung nicht als wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur angesehen werden (siehe auch Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, Die Körperschaftsteuer KStG 1988 Tz68.4.3 zu § 8)…

UFSL RV/0217-L/05Liebhaberei und Änderung der Bewirtschaftungsart durch Sondertilgung von Fremdmitteln bei der Vermietung einer Kleinwohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.10.2008Teil 2/2

…derart wesentliche Änderung der Bewirtschaftung der berufungsgegenständlichen Wohnung gewesen ist, dass diese damit objektiv ertragsfähig geworden ist. Bei Fremdwährungskrediten kommt nämlich zu den in der Regel geringen Zinsen auch ein erhebliches Währungsrisiko, welches den aleatorischen Charakter der Betätigung drastisch erhöht. Insofern wäre daher ein wesentlich…

UFSW RV/2406-W/08Zulässigkeit eines neuerlichen Nachsichtsansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…01/0321) nicht berechtigt, über einen Antrag eine Sachentscheidung zu fällen, wenn ein gleiches Ansuchen bereits einmal abgewiesen worden und seither keine wesentliche Änderung des Sachverhaltes behauptet worden ist, mögen auch verschiedene Elemente des ursprünglich bestandenen Sachverhaltes nachträglich erhoben worden sein. Identität der Sache im…

UFSL RV/0588-L/06Manteltatbestand liegt bei Änderung der Gesellschafterstruktur auf unentgeltlicher Grundlage nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2008

…00 (49%). Dieser 49%ige Anteil sei im Februar 1999 von Herrn DC übernommen worden. Es könne somit festgestellt werden, dass sich weder in der Verwaltung noch auf der Eigentümerebene in der Gesellschaft wesentliche Änderungen ergeben haben. Es sei vielmehr so, dass die Geschäftsführung mit…

UFSW RV/2979-W/12Reitstallvermietung als Liebhaberei, Änderung der Bewirtschaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2012

…600 Euro können als unwägbar angesehen und ausgeschieden werden, was jedoch am Gesamtbild der Verhältnisse keine wesentliche Änderung herbeiführt. Es verbleibt ein Gesamtverlust von 7.900 Euro. II.3. Änderung der Bewirtschaftung Die Bw macht geltend, dass sie zur vorzeitigen Kredittilgung quasi von der Bank…

UFSF RV/0225-F/10Liebhaberei bei Vermietung von zwei Eigentumswohnungen und zwei Wohnräumen (alle in einem Gebäude): Änderung der Bewirtschaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2011

…auch für das Berufungsjahr war damit diese Änderung der Bewirtschaftung nicht einzubeziehen. In der Begründung zum angefochtenen Aufhebungsbescheid vom 19. März 2010 (in der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2008 vom 19. März 2010 wird auf die Begründung des Aufhebungsbescheides verwiesen) hat das Finanzamt im Wesentlichen dargelegt…

UFSW RV/2689-W/09Widerruf eines außergerichtlichen Ausgleiches und einer Löschung; Änderung der Einkommens- und Vermögenslage des Begünstigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2010

…zu Vermögen/Einkommen gelange, so dass dich die Bemessungsgrundlage der Vereinbarung wesentlich ändere(..) die erloschene Forderung in voller Höhe wieder auflebe. Der Erlös in Höhe von € 67.700,00 stellt eine solche wesentliche Änderung der Bemessungsgrundlage für den Vergleich dar, so dass auch unter…

UFSL RV/1296-L/09Sachliche Unbilligkeit der Einhebung von Abgaben, welche auf Grund einer Änderung der Rechtsprechung rückwirkend vorgeschrieben wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.05.2011

…seien. Gerade durch die Bestimmungen über die Nachsicht habe der Gesetzgeber verhindern wollen, dass eine wesentliche Änderung der Rechtsprechung und deren rückwirkende Anwendung zu einem Nachteil und damit zu einer Chancenungleichheit des Steuerpflichtigen führe. Die Verträge seien im Vertrauen auf die bisherige Rechtsprechung abgefasst worden…

UFSW RV/0080-W/04Mantelkauf
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2006

…das Luftfahrzeug zu fliegen. Hinsichtlich der Voraussetzungen eines Mantelkaufes berief sich die Bw. zunächst auf die Körperschaftsteuerrichtlinien, demnach eine wesentliche Änderung der Strukturen der Körperschaft in organisatorischer, wirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher Hinsicht eintreten müsse. Dies auf entgeltlicher Grundlage innerhalb eines überschaubaren kurzen Zeitraumes. Sämtliche Strukturänderungen müssten…

UFSL RV/0518-L/03Mantelkauf
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2004

…auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise abstelle, in Einklang. Den Ausführungen der Betriebsprüfung werde widersprochen. Eine wesentliche Änderung in der organisatorischen Struktur habe nie stattgefunden, da der gesetzliche Vertreter sowohl vor als auch nach dem Abtretungsvertrag derselbe gewesen sei, nämlich Herr GD. Der Gegenstand des Unternehmens und…

UFSW RV/1084-W/12Zulässigkeit eines neuerlichen Nachsichtsansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2012

…01/0321) nicht berechtigt, über einen Antrag eine Sachentscheidung zu fällen, wenn ein gleiches Ansuchen bereits einmal abgewiesen worden und seither keine wesentliche Änderung des Sachverhaltes behauptet worden ist, mögen auch verschiedene Elemente des ursprünglich bestandenen Sachverhaltes nachträglich erhoben worden sein. Identität der Sache im…

UFSW RV/0291-W/04Liebhaberei bei einem "Baukünstler" und Architekten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…1 Z 4 LVO) war dem Bw. vor Erlangen der Befugnis als Architekt nicht möglich. Erst der Abschluss des Studiums und vor allem die Erlangung der Befugnis als Architekt im Jahr 2005 bewirkte eine wesentliche "Änderung der Bewirtschaftung" im Sinne der Liebhabereiverordnung, welche dem Bw…

UFSF RV/0134-F/11Steuerrechtliche Anerkennung eines "Superädifikatsvertrags"; Vermietung von zwei Wohnungen - Einkunftsquelle oder Liebhaberei? (Aufhebung unter Zurückverweisung wegen unzureichender Sachverhaltsermittlungen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.07.2012

…dass solche nicht erfolgt seien. Die Durchführung einer nicht von vornherein beabsichtigten (nicht planmäßigen) vorzeitigen Tilgung iHv. jeweils 40.000,00 € hätte im Tilgungszeitpunkt eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftung bewirkt. Überdies ist festzustellen, dass - wie bereits angemerkt wurde - die erste Prognose - anders als die…

UFSW RV/0465-W/11Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Berufung infolge ordnungsgemäßer Zustellung durch Hinterlegung des Bescheides betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe; Zurückweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2011

…die unanfechtbar und unwiderrufbar entschieden ist, eine neue Entscheidung, so ist diese inhaltlich rechtswidrig. Eine neuerliche Entscheidung ist allerdings dann zulässig, wenn eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung der Rechtsvorschriften, die für die frühere Entscheidung tragend waren, eingetreten ist (vgl. Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht8…

UFSW RV/0642-W/11Zurückweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2011

…die unanfechtbar und unwiderrufbar entschieden ist, eine neue Entscheidung, so ist diese inhaltlich rechtswidrig. Eine neuerliche Entscheidung ist allerdings dann zulässig, wenn eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung der Rechtsvorschriften, die für die frühere Entscheidung tragend waren, eingetreten ist (vgl. Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht8…