…| 49,58 | 31,84 Durch die Umschuldung des Kredits von Schweizer Franken auf japanische Yen mit einer Zinsenreduktion von (nach Angaben des Bw.) zwei Drittel liegt ab 2000 eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftungsweise vor. Der VwGH sprach im Erkenntnis vom 29.4.2010…
…Betriebes als Vorratsgelände und Industrieerwartungsland bezeichnet werden könne oder konnte. Der Bw. seien keine den Erklärungen und Bescheiden entnehmbare wesentliche Änderungen der bebauten Fläche bekannt. Es dürfte sich hiebei um eine Schutzbehauptung der Behörde handeln. Die Argumente hinsichtlich des Erschließungszustandes seien nicht prüfbar oder entbehrten…
…unbegründet ab. In der Entscheidungsbegründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, erst die ab September 2000 erfolgte Mieterhöhung ermögliche die Erzielung eines Gesamtüberschusses in einem absehbaren Zeitraum. Die Mieterhöhung sei somit als Änderung der Bewirtschaftungsart anzusehen. Eine Änderung der Bewirtschaftung habe aber nicht zur Folge, abgelaufene Zeiträume…
…teilweise stattzugeben. Informativ wird darauf hingewiesen, dass eine vom Bw. mehrfach angesprochene Absicht, bei neuerlichem Zinsanstieg Eigenkapital aus seinen Ersparnissen zuzuschießen, eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftungsweise darstellen würde (§ 2 Abs. 4 zweiter Satz LVO), mit der Rechtsfolge, dass die beiden Vermietungen weiterhin in Hinblick auf…
…Damit sei ab dem mit 7. Juli 1994 erfolgten Erwerb der Geschäftsanteile der Bw. deren wirtschaftliche Identität infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur nicht mit der in jenen Zeiträumen vergleichbar, in denen der Verlust entstanden sei. Daher seien die nachstehend angeführten Verluste…
…oder durch einen anderen Unternehmensgegenstand ersetzt wurde, bis hin zur vorübergehenden Einstellung der Tätigkeit, kann nach Sinn und Zweck der Regelung nicht als wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur angesehen werden (siehe auch Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, Die Körperschaftsteuer KStG 1988 Tz68.4.3 zu § 8)…
…derart wesentliche Änderung der Bewirtschaftung der berufungsgegenständlichen Wohnung gewesen ist, dass diese damit objektiv ertragsfähig geworden ist. Bei Fremdwährungskrediten kommt nämlich zu den in der Regel geringen Zinsen auch ein erhebliches Währungsrisiko, welches den aleatorischen Charakter der Betätigung drastisch erhöht. Insofern wäre daher ein wesentlich…
…01/0321) nicht berechtigt, über einen Antrag eine Sachentscheidung zu fällen, wenn ein gleiches Ansuchen bereits einmal abgewiesen worden und seither keine wesentliche Änderung des Sachverhaltes behauptet worden ist, mögen auch verschiedene Elemente des ursprünglich bestandenen Sachverhaltes nachträglich erhoben worden sein. Identität der Sache im…
…00 (49%). Dieser 49%ige Anteil sei im Februar 1999 von Herrn DC übernommen worden. Es könne somit festgestellt werden, dass sich weder in der Verwaltung noch auf der Eigentümerebene in der Gesellschaft wesentliche Änderungen ergeben haben. Es sei vielmehr so, dass die Geschäftsführung mit…
…600 Euro können als unwägbar angesehen und ausgeschieden werden, was jedoch am Gesamtbild der Verhältnisse keine wesentliche Änderung herbeiführt. Es verbleibt ein Gesamtverlust von 7.900 Euro. II.3. Änderung der Bewirtschaftung Die Bw macht geltend, dass sie zur vorzeitigen Kredittilgung quasi von der Bank…
…auch für das Berufungsjahr war damit diese Änderung der Bewirtschaftung nicht einzubeziehen. In der Begründung zum angefochtenen Aufhebungsbescheid vom 19. März 2010 (in der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2008 vom 19. März 2010 wird auf die Begründung des Aufhebungsbescheides verwiesen) hat das Finanzamt im Wesentlichen dargelegt…
…zu Vermögen/Einkommen gelange, so dass dich die Bemessungsgrundlage der Vereinbarung wesentlich ändere(..) die erloschene Forderung in voller Höhe wieder auflebe. Der Erlös in Höhe von € 67.700,00 stellt eine solche wesentliche Änderung der Bemessungsgrundlage für den Vergleich dar, so dass auch unter…
…seien. Gerade durch die Bestimmungen über die Nachsicht habe der Gesetzgeber verhindern wollen, dass eine wesentliche Änderung der Rechtsprechung und deren rückwirkende Anwendung zu einem Nachteil und damit zu einer Chancenungleichheit des Steuerpflichtigen führe. Die Verträge seien im Vertrauen auf die bisherige Rechtsprechung abgefasst worden…
…das Luftfahrzeug zu fliegen. Hinsichtlich der Voraussetzungen eines Mantelkaufes berief sich die Bw. zunächst auf die Körperschaftsteuerrichtlinien, demnach eine wesentliche Änderung der Strukturen der Körperschaft in organisatorischer, wirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher Hinsicht eintreten müsse. Dies auf entgeltlicher Grundlage innerhalb eines überschaubaren kurzen Zeitraumes. Sämtliche Strukturänderungen müssten…
…auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise abstelle, in Einklang. Den Ausführungen der Betriebsprüfung werde widersprochen. Eine wesentliche Änderung in der organisatorischen Struktur habe nie stattgefunden, da der gesetzliche Vertreter sowohl vor als auch nach dem Abtretungsvertrag derselbe gewesen sei, nämlich Herr GD. Der Gegenstand des Unternehmens und…
…01/0321) nicht berechtigt, über einen Antrag eine Sachentscheidung zu fällen, wenn ein gleiches Ansuchen bereits einmal abgewiesen worden und seither keine wesentliche Änderung des Sachverhaltes behauptet worden ist, mögen auch verschiedene Elemente des ursprünglich bestandenen Sachverhaltes nachträglich erhoben worden sein. Identität der Sache im…
…1 Z 4 LVO) war dem Bw. vor Erlangen der Befugnis als Architekt nicht möglich. Erst der Abschluss des Studiums und vor allem die Erlangung der Befugnis als Architekt im Jahr 2005 bewirkte eine wesentliche "Änderung der Bewirtschaftung" im Sinne der Liebhabereiverordnung, welche dem Bw…
…dass solche nicht erfolgt seien. Die Durchführung einer nicht von vornherein beabsichtigten (nicht planmäßigen) vorzeitigen Tilgung iHv. jeweils 40.000,00 € hätte im Tilgungszeitpunkt eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftung bewirkt. Überdies ist festzustellen, dass - wie bereits angemerkt wurde - die erste Prognose - anders als die…
…die unanfechtbar und unwiderrufbar entschieden ist, eine neue Entscheidung, so ist diese inhaltlich rechtswidrig. Eine neuerliche Entscheidung ist allerdings dann zulässig, wenn eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung der Rechtsvorschriften, die für die frühere Entscheidung tragend waren, eingetreten ist (vgl. Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht8…
…die unanfechtbar und unwiderrufbar entschieden ist, eine neue Entscheidung, so ist diese inhaltlich rechtswidrig. Eine neuerliche Entscheidung ist allerdings dann zulässig, wenn eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung der Rechtsvorschriften, die für die frühere Entscheidung tragend waren, eingetreten ist (vgl. Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht8…