…sind. Auf Grund dieser Überlegungen hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach festgestellt, dass auch die mit Unterbrechungen ausgeübte Beschäftigung an einem Ort dessen Eignung zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, sofern die Dauer einer solchen wiederkehrenden Beschäftigung am selben Ort insgesamt ein Ausmaß erreicht, welches…
…von sechs Kalendermonaten kein Einsatz in diesem Einsatzgebiet, ist mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Bei Reisen außerhalb des Einsatzgebietes gelten im Übrigen die Bestimmungen über einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort (vgl. auch Doralt, a.a.O.…
…und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig sind die Anerkennung von Differenz-Tagesdiäten als Werbungskosten sowie die Kürzung von Tagesdiäten wegen weiterer Mittelpunkte der Tätigkeit. Im Zuge eines Ergänzungsvorhalts wurde die Berufungswerberin (Bw.) aufgefordert, zur Kontrolle der in den Steuererklärungen geltend gemachten Differenzreisespesen…
…Die Reise zu einem dauernden Einsatzgebiet würde jedoch die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit bei einem durchgehenden Aufenthalt ab dem 6. Tag und nicht wie im Berufungsbegehren angeführt, nach 6 Monaten (Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort RZ 300 bis 302 der Lohnsteuerrichtlinien) bewirken…
…2003, RV 1202-L/02). Die Verwaltungspraxis (Finanzamt) lässt eine Berücksichtigung von Tagesdiäten bei einer größeren Entfernung vom Mittelpunkt der Tätigkeit, wobei eine Entfernung von zumindest 25 Kilometern ausreichend ist, zu. Für die Anerkennung einer Reise wird weiters eine Mindestdauer von 3 Stunden vorausgesetzt. Eine…
…Ausmaß berücksichtigt worden. Tagesgelder würden nur insoweit zustehen, soweit der Ort der Dienstverrichtung zu keinem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit werde. Dies sei in der Regel bei einem längeren Aufenthalt an ein und demselben Ort nach einer Dauer von 5 Tagen der Fall. Die Differenztagesgebühren konnten…
…hat - ein (weiterer) Mittelpunkt der Tätigkeit begründet. Die beantragten Differenzwerbungskosten (Tagesgelder) konnten daher nicht berücksichtigt werden. Anzumerken ist in diesem nochmals Zusammenhang, dass für die steuerliche Berücksichtigung von Differenzwerbungskosten nicht allein die Entfernung vom Wohnort, sondern auch das Nichtvorliegen eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit entscheidend…
…um Ergänzung vom 18. 12. 2008. Der UFS geht daher wie das Finanzamt auf Grund der Aktenlage davon aus, dass in Entsprechung der zum Mittelpunkt der Tätigkeit dargelegten Rechtslage keine zusätzlichen Tagesgelder zustehen. Weiters ist zu beachten, dass § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG nur…
…nach Mazedonien sowie Albanien) und die Kosten für die auswärtige Berufsausbildung von Kindern nicht gewährte. Die Begründungen der beiden Berufungsvorentscheidungen lauten: "Die Begründung eines weiteren Mittelpunkts der Tätigkeit ist anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum…
…anzusehen (seien), wenn sie nicht im Nahebereich des Dienstortes (Kaserne) stattfinden und wenn nicht infolge ihrer Dauer an einem bestimmten Ort (zumindest eine Woche) dieser Ort selbst wiederum zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit wird." Bereits in der Entscheidung vom 18.12.1990, 90/14…
…auszugehen, deren Aufwendungen als Teil der Kosten der Lebensführung grundsätzlich nicht abzugsfähig sind. Auch die mit Unterbrechungen ausgeübte Beschäftigung an einem Ort begründet dessen Eignung zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit, sofern die Dauer einer solchen wiederkehrenden Beschäftigung am selben Ort insgesamt ein Ausmaß erreicht…
…dass jeder als Mittelpunkt der Tätigkeit angesehen wird. Diesfalls stellt der Aufenthalt an diesen Orten keine Reise dar (VwGH 27.6.1989, 88/14/0197). Die Tätigkeit an einem Ort muss ein gewisses zeitliches Element aufweisen, damit der Ort als weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit angesehen…
…92/14/0133 dürfte es sich aber um jenes vom 16. Juli 1996 handeln). Weiters wird in dieser Entscheidung des Finanzamtes ausgeführt, dass derartige Veranstaltungen allenfalls bei Mitgliedern des Fahrzeughandels als Fortbildung angesehen werden könnten. Weshalb bei Mitgliedern des Fahrzeughandels der Besuch der in…
…Werbungskosten anzuerkennen. Diese wurden mir nicht anerkannt, weil nach Meinung des Finanzamtes bei Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit vorliegt, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig auf (nahezu) gleich bleibenden Routen erfolgt. Wie aus der beiliegenden Aufstellung meiner im Jahr 2007 durchgeführten Dienstfahrten ersichtlich ist, bin ich…
…beruflichem Anlass mindestens 25 Kilometer vom Mittelpunkt der Tätigkeit entfernt und eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen und mehr als fünf Stunden bei Auslandsreisen vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit wird nach der für…
…beruflichem Anlass mindestens 25 Kilometer vom Mittelpunkt der Tätigkeit entfernt und eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen und mehr als fünf Stunden bei Auslandsreisen vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit wird nach der für…
…da sie keinen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit be-gründen (Beschäftigung als Angestellter mit Dienstort A)." Gegen diesen Bescheid erhob der Bw fristgerecht Berufung und führte darin wie folgt aus: "Gemäß Bescheidbegründung vom 3.10.1997 wurde für die Einkommensteuer 1996 die Anerkennung der Verpflegungsmehrkosten für…
… 16 EStG 1988 das amtliche Kilomtergeld keine Berücksichtigung finden könne. Allerdings sei das größtmögliche Pendlerpauschale zum Ansatz gebracht worden. Weiters werde ab dem fünften Tag der Ausbildung ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet. Somit stünden ab dem sechsten Tag keine Tagessätze mehr zu. In der…
…1 Z 9 EStG bzw des § 4 Abs 5 EStG nicht vorliege, wenn ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet worden sei. Dies sei bei einer durchgehenden sowie regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeit an einem Einsatzort nach fünf Tagen der Fall. Lohngestaltende Vorschriften hätten auf den Reisebegriff des…
…einzunehmen. Aus der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geht hervor, dass der Aufenthaltsort von Vertretern und Reisenden an dem jeweils bereisten Ort als weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen angesehen werden muss und daher keine Reise vorliegt. In diesem Fall liegt die Rechtfertigung der Annahme von…