…die Ansicht, dass die Regelung des § 5 der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen BGBL II 382/2001, wonach neben dem Pauschbetrag keine weiteren Werbungskosten aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden können, auf den vorliegenden Fall anzuwenden ist. Durch…
…gestellt werde. Darüber wurde eine Bestätigung des Gemeindeamtes Gemeinde vorgelegt. Die von der Gemeinde ausbezahlte Aufwandsentschädigung solle die angefallenen Kosten abdecken, weshalb die geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen wären. Mit Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) vom 18. März 2010 wurde die Bw. um Vorlage…
…AS 19) ohne Erstattung eines weiteren Vorbringens. Über die Berufung wurde erwogen: Der Bw. ist unstrittig nichtselbständig als Vertreter im Außendienst tätig. Gemäß § 17 Abs. 6 EStG 1988 kann der Bundesminister für Finanzen zur Ermittlung von Werbungskosten Durchschnittssätze für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen nach den…
…seien. Daraus gehe zwingend hervor, dass über diese Sonderausgaben nicht abgesprochen worden sei, sodass die Erledigung dieses Antrages urgiert werde. Weiters habe er Werbungskosten in Höhe von S 116.745,16 geltend gemacht, die zur Gänze überhaupt nicht berücksichtigt worden seien. Dies seien nicht nur…
…für den Bw. günstiger. Bezüglich der Tagesgelder ist dem Finanzamt zu folgen. Änderungen gegenüber der Berufungsvorentscheidung: Gegenüber der Berufungsvorentscheidung sind somit folgende weitere Werbungskosten zu berücksichtigen: Travel Honey GPS: € 59,80. Weiterbildungstag an der Fachhochschule Krems an der Donau (Kilometergeld: € 100,80, Tagesgeld:…
…Weiters bezog der Abgabepflichtige für die Zeit vom 17. Februar bis 8. Juli 2007 Arbeitslosengeld in Höhe von 5.975,36 €. In der Einkommensteuererklärung wurde unter der KZ 718 "Pendlerpauschale" ein Betrag von 1.465,50 € eingetragen. Darüberhinaus wurden weitere Werbungskosten in Höhe…
…Höhe von 2.308,50 € sowie Werbungskosten in Höhe von 5.558,20 € (3.299,10 € für Aus- und Fortbildung, 2.189,22 € Telefon-Internetkosten sowie Kosten für ein Bank- und ein Bewerbungsgespräch und weiters 69,90 € für die Anschaffungskosten…
…Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist. Die Berufungswerberin benutzt für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte jedoch die öffentlichen Verkehrsmittel und kann somit auch das "große Pendlerpauschale" nicht in Anspruch nehmen. 2) weitere Werbungskosten (Fachliteratur, Reisekosten…
…zu geben. Die Zahlungen sind belegmäßig nachzuweisen. Weiters ist nicht klar, ob Sie auch für eventuell offensichtlich aus einem Arbeitsprozess entstandene Prozesskosten Werbungskosten beantragen. Belegmäßiger Nachweis der Bezahlung wäre ebenfalls vorzulegen. Reisekosten: Die Auflistung der Fahrten nach Li stellt keinen Nachweis einer Dienstreise bzw. von…
…April 2008, verschiedene Unterlagen vorzulegen, um die Voraussetzungen für die Berücksichtigung pauschaler Werbungskosten überprüfen zu können. Ein dahingehendes Ersuchen, abgesehen von Reiseaufwendungen allenfalls angefallene weitere Werbungskosten bekanntzugeben, erfolgte nicht. Daraufhin wurden seitens des Bw. folgende Unterlagen vorgelegt: (3/1) Bestätigung des Arbeitgebers folgenden Inhalts: "Der…
…Finanzamt tatsächliche Werbungskosten in der Höhe von 2.821,00€ glaubhaft gemacht und diese Werbungskosten hat das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Mai 2006 berücksichtigt. Da ihm nach eigenen Aussagen für Dienstfahrten ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug zur Vefügung gestellt wird, ist das Vorliegen weiterer Werbungskosten auch…
…Tz 6). Die Inanspruchnahme eines Pauschbetrages für Werbungskosten nach der Verordnung steht immer im freien Willen des Abgabepflichtigen. Hat er, z.B. wegen Aufwendungen und Ausgaben, die mit einem weiteren Dienstverhältnis im Zusammenhang stehen, insgesamt höhere Werbungskosten als den sich nach der Verordnung ergebenden Freibetrag…
…Tz 6). Die Inanspruchnahme eines Pauschbetrages für Werbungskosten nach der Verordnung steht immer im freien Willen des Abgabepflichtigen. Hat er, z.B. wegen Aufwendungen und Ausgaben, die mit einem weiteren Dienstverhältnis im Zusammenhang stehen, insgesamt höhere Werbungskosten als den sich nach der Verordnung ergebenden Freibetrag…
…wird jedoch von Seiten des Finanzamtes aus verwaltungsökonomischen Gründen verzichtet. Eine Pendlerpauschale hat das Finanzamt bereits im Schätzungsweg ermittelt und als Werbungskosten gewährt. Für die Gewährung weiterer Beträge fehlt es an der Vorlage geeigneter Unterlagen. Was die im Vorlageantrag geltend gemachten Telefonkosten betrifft, ist anzumerken…
…Reise mehr vor. Ein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt tritt ein, wenn der Arbeitnehmer an einem Einsatzort durchgehend tätig wird und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten wird. Mit Wegfall des Reisetatbestandes gemäß § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG sind Frühstückkosten nicht mehr als Werbungskosten anzuerkennen. Die reinen…
…die Betriebsratsumlage zusätzlich zum besonderen Pauschbetrag für Werbungskosten abzuziehen, da "Werbungskosten, die von der Pauschalierung nicht erfasst sind, weil sie in keinem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt werden" könnten. Weiter ist ausgeführt: "Der Begründung des Finanzamtes ist nicht zu…
…Veranlagungsverfahrens automatisch der allgemeine Werbungskostenpauschbetrag gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 angerechnet (siehe dazu auch Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.6.2007], § 16 Anm. 150). § 5 der VO schließt aus, dass zusätzlich zum Pauschbetrag weitere Werbungskosten aus dieser Tätigkeit…
…in Summe € 850,88, weiters für ein Nokia HDW-2 Bluetooth Headset zu 100% in Höhe von € 111,80 als Werbungskosten geltend, wovon das Finanzamt einen Betrag in Höhe von € 71,18 (10 % der Aufwendungen für das Handy) und € 11,18…
…Veranlagungsverfahrens automatisch der allgemeine Werbungskostenpauschbetrag gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 angerechnet (siehe dazu auch Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.6.2007], § 16 Anm. 150). § 5 der VO schließt aus, dass zusätzlich zum Pauschbetrag weitere Werbungskosten aus dieser Tätigkeit…
…Abzug des 20%igen Privatanteils. Das vorgelegte Fahrtenbuch stelle sohin einen Nachweis für die Höhe des Privatanteiles dar und sei als solches nicht Grundlage der Werbungskosten. Ein zweites Kraftfahrzeug werde weiters in der Familie benutzt (Opel mit der Erstzulassung 1999). Ohne Zweifel sei an der…