…damit bestehe ein vorrangiger Anspruch auf familienbezogene Leistungen in l1. Da n1 seit September 2009 die Schule in l1 besuche und Sie in Ihrem Antrag als Familienwohnsitz eine Adresse in l1 angeben, sei spruchgemäß zu entscheiden. Dagegen haben Sie rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung eingelegt…
…Verehelichung mit der Kindesmutter erfolgte. Dass die Pflegeelterneigenschaft auch einer Einzelperson zu teil werden kann, ist aus § 186a nF zu schließen, weil darin ausdrücklich auf einen Pflegeelternteil Bezug genommen wird. Zu beachten ist jedoch, ob in der Tschechischen Republik jemand für das Kind Anspruch auf…
…nach Wiedergabe der bezughabenden Bestimmungen der VO(EWG) Nr. 1408/71, begründend ausgeführt, dass, da Ihr Ehegatte in la1 eine berufliche Tätigkeit ausübe und Sie nicht erwerbstätig seien bei einem ständigen Aufenthalt des Kindes in la1, in diesem Mitgliedstaat ein vorrangiger Anspruch auf Familienleistungen bestehen…
…bezogen wurde. Der Verzicht kann widerrufen werden. Gemäß § 7 (FLAG) wird Familienbeihilfe für ein Kind nur einer Person gewährt. Im vorliegenden Fall hat die Kindesmutter zugunsten des Kindesvaters auf ihren vorrangigen Anspruch auf Familienbeihilfe verzichtet. Der Kindesvater bezieht die Familienbeihilfe für die mj. Tochter S…
…Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für das Kind besteht, sind der Prüfung beide leibliche Elternteile zugrunde zu legen. Da die Kindesmutter in Ungarn eine berufliche Tätigkeit ausübt und das Kind in Ungarn lebt, ist lt. EU-Verordnung Ungarn vorrangig zur…
…68 der Verordnung (EG) 883/2004 ein leibliches Kind im Verhältnis zu seinem leiblichen Vater/ zu seiner leiblichen Mutter zu werten. Bei der Beurteilung der Frage, nach welchen Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für dieses Kind besteht, sind der Prüfung…
…68 der Verordnung (EG) 883/2004 ein leibliches Kind im Verhältnis zu seinem leiblichen Vater/zu seiner leiblichen Mutter zu werten. Bei der Beurteilung der Frage, nach welchen Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für dieses Kind besteht, sind der Prüfung…
…Bedeutung. Rechtliche Würdigung Damit ist der Rechtsfall bereits entschieden: Kann nämlich davon ausgegangen werden, dass eine Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt des Vaters bestanden hat, so verdrängt dessen vorrangiger Familienbeihilfenanspruch einen allenfalls bestehenden subsidiären Anspruch der Bw. aufgrund ihrer Unterhaltsleistung. Was die Verfahrensrüge der Bw…
…der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch habe, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Im Fall des Bw. sei weder der Nachweis der überwiegenden Haushaltsführung erbracht worden noch liege ein Verzicht der Kindesmutter, die die Familienbeihilfe selbst beantragt habe, vor. Der Antrag des Bw. auf Gewährung der…
…Führenden vorrangig, den den Unterhalt überwiegend Leistenden ersatzweise und schließlich unter bestimmten Voraussetzungen das Kind selbst als Anspruchsberechtigten zu normieren. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn wie etwa im Beschwerdefall in Folge des Wegzuges der Mutter, zu deren Haushalt die Kinder gehören, der Anspruch…
…weil der Bezug der Familienbeihilfe aufgrund eines Fehlers der zuständigen Behörde zustande gekommen sei. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und verwies auf den vorrangigen Anspruch der Kindesmutter in deren Wohnsitzstaat. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist gegenständlich, ob und in welcher Höhe der…
…überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gehört ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern, so kann nach § 2a Abs. 2 FLAG der Elternteil, der unter näher bestimmten Voraussetzungen einen vorrangigen Anspruch hat, zu Gunsten…
…da der vorrangige Anspruch der Kindesmutter bereits mit Ende Dezember 2000 geendet habe. Über diesen Antrag des Bw. für den Monat Jänner 2001 hat das Finanzamt bisher nicht entschieden. Mit Schreiben vom 31. Dezember 2001 ergänzte der Bw. sein Vorbringen dahingehend, dass die Kindesmutter seit…
…Verzicht auf die Familienbeihilfe änderten nichts am vorrangigen Anspruch der Kindesmutter infolge der Haushaltszugehörigkeit. Ein Familienbeihilfenanspruch wegen Unterhaltsleistungen sei nur dann gegeben, wenn keine andere Person wegen Zugehörigkeit des Kindes zu ihrem Haushalt anspruchsberechtigt sei. Gegen die Berufungsvorentscheidung vom 8. Mai 2006 stellte der Bw…
…doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter für Kinder gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist." Hieraus ergibt sich, dass entgegen der Rechtsansicht der Bw. nicht sie selbst, sondern der Kindesvater einen vorrangigen Anspruch auf Gewährung…
…von Familienleistungen. In der Folge ist zu klären, wer den Anspruch geltend machen kann: Im Falle getrennt lebender Eltern ist bei Wohnort des Kindes im Ausland zu prüfen, ob der in Österreich beschäftigte, getrennt lebende Elternteil, überwiegend Unterhalt leistet. Leistet er überwiegend den Kindesunterhalt, so…
…Elternteiles, der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt. Gemäß § 2a Abs. 2 FLAG kann in den Fällen des Abs. 1 der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat…
…dem Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt (§ 2a Abs. 1 FLAG). In den Fällen des Abs. 1 kann der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Der Verzicht…
…haben mag. Nach dem klaren Wortlaut der oben zitierten Gesetzesstelle kommt es für den Anspruch auf Familienbeihilfe primär darauf an, zu wessen Haushalt die Kinder gehören, nicht wer den Haushalt führt, die Kinder betreut etc. Der vorrangige Anspruch des Elternteils, der den Haushalt überwiegend führt…
…ein dementsprechender Sachverhalt, wonach der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten kann, wenn die Voraussetzungen des § 2 a Abs. 1 FLAG 1967 vorliegen, ab November 2003 durch den Auszug des Bw. aus der Ehewohnung nicht mehr vorgelegen ist, ist nach…