…und 31.3.2004, 2003/13/0152) als auch von der (oben bereits zitierten) Fachliteratur eingenommenen Rechtsstandpunkt: Daranch handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder…
…0250, und 31.3.2004, 2003/13/0152) diesbezüglich eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie…
…0250, und 31.3.2004, 2003/13/0152) diesbezüglich eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie…
…Judikatur zum § 82 FinStrG- entgegenzuhalten, dass es bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens- also im hier zutreffenden Verfahrensstadium- zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine lediglich vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden (förmlichen) Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie überhaupt…
…zum § 82 FinStrG indes fest, dass es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine lediglich vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche -wie bereits oben erwähnt- im nachfolgenden (förmlichen) Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie überhaupt…
…Verdacht der Abgabenhinterziehung auch in subjektiver Hinsicht gegeben ist. Wie bereits hingewiesen wurde, handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann…
…und 31.3.2004, 2003/13/0152) als auch von der Fachliteratur eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen…
…und 31.3.2004, 2003/13/0152) als auch von der (oben bereits zitierten) Fachliteratur eingenommenen Rechtsstandpunkt: Demnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder…
…sowohl von der Höchstgerichtlichen Judikatur als auch von der Fachliteratur eingenommenen Rechtsstandpunkt, wonach es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann…
…den Bf gegeben ist und daher in Ansehung der bekannten ständigen höchstgerichtlichen Rechtssprechung, wonach es bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine lediglich vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden (förmlichen) Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden…
…auf die höchstgerichtliche Judikatur zum § 82 FinStrG, wonach es bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine lediglich vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden (förmlichen) Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie überhaupt das Verfahren zur…
…die §§ 114 Abs.3 und 115 FinStrG untersagt. Da es sich bei dem hier im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, die im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren, welches in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, zu…
…0250, und 31.3.2004, 2003/13/0152) diesbezüglich eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie…
…13/0250, u.31.3.2004, 2003/13/0152) eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie…
…bzw. Aussagen gegenüber dem Bf. geheim gehaltener Personen Anlass zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens geben. Bei den im Zuge der Einleitung zu prüfenden ausreichenden Verdachtsgründen handelt es sich um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung, die im nachfolgenden Untersuchungsverfahren, das in vollem Umfang der Kontrolle im Rechtsmittelweg unterliegt…
…solle" (vgl. Pkt. 5), womit sie jedenfalls endgültig auf jegliche Einkünfte aus einer Vermietungstätigkeit verzichten würde. Dieses Indiz und die daraus vom Unabhängigen Finanzsenat gezogene Schlussfolgerung des Vorliegens einer endgültigen Beendigung der Vermietungstätigkeit wurde der Bw. auch explizit vorgehalten (vgl. Pkt. 8), ohne dass dem…
…der Mietrechtsablöse resultierenden Absetzbetrages, respektive zur Erfassung der verdeckten Ausschüttung als Einkünfte aus Kapitalvermögen - als nachträgliche Werbungskosten aus dessen vormaliger Vermietungstätigkeit SGasse zu erfassen. Diese, vom erkennenden Senat gezogene Schlussfolgerung gründet sich sowohl auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 11.3. 1992, 92/13/0030…
…der Konkurs der Primärschuldnerin mangels Kostendeckung aufgehoben. Der unabhängige Finanzsenat sieht daher die insbesondere aus den erfolglosen Vollstreckungsversuchen gezogene Schlussfolgerung des Finanzamtes zum Zeitpunkt der Erlassung des gegenständlichen Haftungsbescheides, die in Haftung gezogenen Abgaben seien bei der Primärschuldnerin uneinbringlich, als bestätigt und zutreffend an. Pflichtverletzung…
…war der 10.8.1998 - hat sich ....der Bw.....dazu entschlossen, die von ihm vorläufig widmungsfrei zur Finanzierung an die Gesellschaft überlassenen Gelder nunmehr als Darlehen darin stehen zu lassen. Deshalb nimmt die Gebührenanzeige auch auf den Endsaldo von S 1,788.200,00 Bezug.....…
…höchstgerichtliche Judikatur und Fachliteratur zum § 82 FinStrG, wonach es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogenen Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie überhaupt das Verfahren zur…