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UFSW RV/2302-W/08Von einem vorbehaltenen Widerruf kann nur gesprochen werden, wenn dieser näher determiniert ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…oder die Befreiung von Pflichten betreffe, durch die Abgabenbehörde sei gemäß § 294 Abs. 1 BAO - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten seien - nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert hätten, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen seien, oder wenn das Vorhandensein dieser…

UFSW RV/2174-W/05Widerruf einer anlässlich eines außergerichtlichen Ausgleiches erfolgten Löschung auf Grund einer nachträglichen Gutschrift
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.06.2006

…am 3. Dezember 2002 bestehenden Rückstandes durch Zahlung einer Quote von 45% erfüllt, wobei ein Widerruf laut Schreiben vom 6. Dezember 2002 zur Verrechnung künftiger Gutschriften, die Zeiträume vor dem Ausgleichsstichtag betreffen, vorbehalten wurde. Ob Gutschriften Zeiträume vor dem Ausgleichsstichtag betreffen, bestimmt sich danach, wann…

UFSW RV/2019-W/05Widerruf einer Löschung bei außergerichtlichem Ausgleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2005

…oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b…

UFSG RV/0358-G/08Widerruf einer Löschung im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Ausgleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2009

…den Widerruf von Löschungsbescheiden. Entgegen der Ansicht des Bw. steht es der Abgabenbehörde daher offen, die Löschung von Abgabenverbindlichkeiten auch im Fall eines außergerichtlichen Ausgleiches an Bedingungen zu knüpfen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.9.1997, 93/13/0072) liegt ein vorbehaltener Widerruf…

UFSW RV/0674-W/10Zurechnung von Kapitalerträgen aus einer transparenten Stiftung in Liechtenstein an die wirtschaftlich berechtigte Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.01.2012Teil 2/3

…der Stiftungsurkunde vorbehalten sein (Müller/Bösch, Liechtenstein, in: Richter/Wachter, Handbuch des internationalen Stiftungsrechts, Rn. 207), was im Zuge des Stiftungserrichtungsgeschäfts zu erfolgen habe. Dies sei laut Stiftungsurkunde vom 05.08.1982 nicht der Fall. Ein im Rahmen einer Statutenänderung nachträglich eingebrachter Widerrufsvorbehalt sei nach…

UFSL RV/0383-L/10Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2011

…Unter Bedachtnahme auf den angewendeten Begünstigungstatbestand (§ 235 BAO) im Zuge eines außergerichtlichen Ausgleiches liegt daher der vorbehaltene Widerruf durchaus im Sinn dieser Bestimmung und ist auch mit ihrem Zweck vereinbar. Es trifft auch nicht zu, dass die Vorgangsweise des Finanzamtes "ein Zuwiderhandeln gegen sämtliche Vereinbarungen…

UFSW RV/4018-W/10Widerruf der Löschung ohne Änderung der Verhältnisse und ohne unrichtige Angaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.05.2011

…eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind (lit. a)…

UFSW RV/2056-W/12Widerruf einer Löschung wegen unrichtiger Angaben zur Einkommens- und Vermögenslage zum Entscheidungszeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013

…Behörde, ist auch der Vorbehalt des Widerrufs der eingeräumten Begünstigung grundsätzlich zulässig (Reeger/ Stoll, Kommentar zur BAO, 914). Jedoch kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.9.1997, 93/13/0072) von einem vorbehaltenen Widerruf im Sinne der zitierten gesetzlichen Bestimmung nur gesprochen werden…

UFSF RV/0266-F/11Widerruf von im Zuge eines außergerichtlichen Ausgleichs gelöschten Abgabenschuldigkeiten wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2012

…Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen. Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind…

UFSW RV/0241-W/12Widerruf der Löschung nur bei Änderung der Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2012

…Behörde, ist auch der Vorbehalt des Widerrufes der eingeräumten Begünstigung grundsätzlich zulässig (Reeger/ Stoll, Kommentar zur BAO, 914). Jedoch kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.9.1997, 93/13/0072) von einem vorbehaltenen Widerruf im Sinne der zitierten gesetzlichen Bestimmung nur gesprochen werden…

UFSW RV/0526-W/11Widerruf der Löschung nur bei Vorliegen neuer Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2011

…Behörde, ist auch der Vorbehalt des Widerrufes der eingeräumten Begünstigung grundsätzlich zulässig (Reeger/ Stoll, Kommentar zur BAO, 914). Jedoch kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.9.1997, 93/13/0072) von einem vorbehaltenen Widerruf im Sinne der zitierten gesetzlichen Bestimmung nur gesprochen werden…

UFSW RV/0217-W/06Widerruf einer Stiftung durch einen von mehreren Stiftern/Verjährung des Erstattungsanspruches iSd § 33 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.10.2007

…PSG infolge des von der Stifterin EL ausgeübten und ihr im Stiftungsbrief vorbehaltenen Widerrufsrechtes aufgelöst. Die Stiftung tritt sohin in Abwicklung. Das nach Durchführung der Abwicklung im Sinne des § 36 PSG verbleibende Stiftungsvermögen wird an die Stifter als die im vorliegenden Falle des Widerrufs gemäß …

UFSW RV/2705-W/06Widerruf einer Nachsicht nur bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2007

…Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. Von einem vorbehaltenen Widerruf kann…

UFSW RV/0387-W/08Ist bei einem Widerruf einer Stiftung die Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG auch für die Nachstiftungen zu erstatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2010

…unter bestimmten in der Stiftungsurkunde genannten Voraussetzungen vorbehalten. Für das vom Berufungswerber der Stiftung zugewendete Vermögen wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Bescheid vom 6. März 2000 eine Schenkungssteuer in der Höhe von S 2,624.712,-- vorgeschrieben. Mit Widerruf vom 25…

UFSI RV/0583-I/04Wertung einer einvernehmlichgen Aufhebung einer Grundstücksschenkung unter gleichzeitiger Schenkung eines anderen Grundstückes als Tauschvorgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2005

…beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden. Bücherliches Eigentum ist nicht Voraussetzung. Nach § 33 ErbStG ist eine Schenkungssteuer nur im Falle des vorbehaltenen Widerrufsrechtes einer Schenkung zu erstatten. Auf ein derartiges Recht wurde ausdrücklich vertraglich verzichtet. Daher ist die erste Übergabe gültig, da ein bücherliches…

UFSI RV/0274-I/03Wertung einer einvernehmlichen Aufhebung einer Grundstücksschenkung unter gleichzeitiger Schenkung eines anderen Grundstückes als Tauschvorgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005

…beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden. Bücherliches Eigentum ist nicht Voraussetzung. Nach § 33 ErbStG ist eine Schenkungssteuer nur im Falle des vorbehaltenen Widerrufsrechtes einer Schenkung zu erstatten. Auf ein derartiges Recht wurde ausdrücklich vertraglich verzichtet. Daher ist die erste Übergabe gültig, da ein bücherliches…

UFSW RV/1655-W/11Rückerstattung der Schenkungssteuer bei Auflösung der Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2011

…Fällen zu, in denen das Geschenk unfreiwillig wieder herausgegeben werden muss und die Rückgabe des Geschenkes im ursprünglichen Rechtsgeschäft ihre Ursache hat. Im vorliegenden Fall hat sich der Stifter zwar in der Stiftungsurkunde nicht das Recht des Widerrufs im Sinne des § 34 PSG vorbehalten. Seine…

UFSW RV/1651-W/06Ist bei einem Widerruf einer Stiftung die Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG auch für die Nachstiftungen zu erstatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2006

…der Stiftungsurkunde hat sich der Stifter, Herr C.R., den Widerruf der Privatstiftung vorbehalten. Mit Nachstiftungsvereinbarung vom 28. September 2000 hat der Stifter seinen Geschäftsanteil an der R.D. mit einer zur Gänze in bar einbezahlten Stammeinlage von S 1,033.200,-- an die Berufungswerberin…

UFSW RV/1190-W/10Ist bei einem Widerruf einer Stiftung die Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG auch für die Nachstiftungen zu erstatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…sich der Stifter, Herr H.R., den Widerruf der Privatstiftung vorbehalten. Mit Nachstiftungsvereinbarung vom 28. September 2000 hat der Stifter seinen Geschäftsanteil an der GmbH mit einer zur Gänze in bar einbezahlten Stammeinlage von S 1,033.200,-- an die Berufungswerberin übertragen. Im Punkt 3…

UFSW RV/0638-W/09Vermögensrückübertragung bei Widerruf einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2010

…der Bw. zugewendet. Im Zuge der Übertragung der Liegenschaften an die Bw. habe sich die Stifterin das Fruchtgenussrecht vorbehalten und weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Die Rückübertragung der Liegenschaften aufgrund des Widerrufes der Stiftung sei gemäß § 15 Abs. 3 Z 2 lit. b…