…oder die Befreiung von Pflichten betreffe, durch die Abgabenbehörde sei gemäß § 294 Abs. 1 BAO - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten seien - nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert hätten, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen seien, oder wenn das Vorhandensein dieser…
…am 3. Dezember 2002 bestehenden Rückstandes durch Zahlung einer Quote von 45% erfüllt, wobei ein Widerruf laut Schreiben vom 6. Dezember 2002 zur Verrechnung künftiger Gutschriften, die Zeiträume vor dem Ausgleichsstichtag betreffen, vorbehalten wurde. Ob Gutschriften Zeiträume vor dem Ausgleichsstichtag betreffen, bestimmt sich danach, wann…
…oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b…
…den Widerruf von Löschungsbescheiden. Entgegen der Ansicht des Bw. steht es der Abgabenbehörde daher offen, die Löschung von Abgabenverbindlichkeiten auch im Fall eines außergerichtlichen Ausgleiches an Bedingungen zu knüpfen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.9.1997, 93/13/0072) liegt ein vorbehaltener Widerruf…
…der Stiftungsurkunde vorbehalten sein (Müller/Bösch, Liechtenstein, in: Richter/Wachter, Handbuch des internationalen Stiftungsrechts, Rn. 207), was im Zuge des Stiftungserrichtungsgeschäfts zu erfolgen habe. Dies sei laut Stiftungsurkunde vom 05.08.1982 nicht der Fall. Ein im Rahmen einer Statutenänderung nachträglich eingebrachter Widerrufsvorbehalt sei nach…
…Unter Bedachtnahme auf den angewendeten Begünstigungstatbestand (§ 235 BAO) im Zuge eines außergerichtlichen Ausgleiches liegt daher der vorbehaltene Widerruf durchaus im Sinn dieser Bestimmung und ist auch mit ihrem Zweck vereinbar. Es trifft auch nicht zu, dass die Vorgangsweise des Finanzamtes "ein Zuwiderhandeln gegen sämtliche Vereinbarungen…
…eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind (lit. a)…
…Behörde, ist auch der Vorbehalt des Widerrufs der eingeräumten Begünstigung grundsätzlich zulässig (Reeger/ Stoll, Kommentar zur BAO, 914). Jedoch kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.9.1997, 93/13/0072) von einem vorbehaltenen Widerruf im Sinne der zitierten gesetzlichen Bestimmung nur gesprochen werden…
…Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen. Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind…
…Behörde, ist auch der Vorbehalt des Widerrufes der eingeräumten Begünstigung grundsätzlich zulässig (Reeger/ Stoll, Kommentar zur BAO, 914). Jedoch kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.9.1997, 93/13/0072) von einem vorbehaltenen Widerruf im Sinne der zitierten gesetzlichen Bestimmung nur gesprochen werden…
…Behörde, ist auch der Vorbehalt des Widerrufes der eingeräumten Begünstigung grundsätzlich zulässig (Reeger/ Stoll, Kommentar zur BAO, 914). Jedoch kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.9.1997, 93/13/0072) von einem vorbehaltenen Widerruf im Sinne der zitierten gesetzlichen Bestimmung nur gesprochen werden…
…PSG infolge des von der Stifterin EL ausgeübten und ihr im Stiftungsbrief vorbehaltenen Widerrufsrechtes aufgelöst. Die Stiftung tritt sohin in Abwicklung. Das nach Durchführung der Abwicklung im Sinne des § 36 PSG verbleibende Stiftungsvermögen wird an die Stifter als die im vorliegenden Falle des Widerrufs gemäß …
…Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. Von einem vorbehaltenen Widerruf kann…
…unter bestimmten in der Stiftungsurkunde genannten Voraussetzungen vorbehalten. Für das vom Berufungswerber der Stiftung zugewendete Vermögen wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Bescheid vom 6. März 2000 eine Schenkungssteuer in der Höhe von S 2,624.712,-- vorgeschrieben. Mit Widerruf vom 25…
…beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden. Bücherliches Eigentum ist nicht Voraussetzung. Nach § 33 ErbStG ist eine Schenkungssteuer nur im Falle des vorbehaltenen Widerrufsrechtes einer Schenkung zu erstatten. Auf ein derartiges Recht wurde ausdrücklich vertraglich verzichtet. Daher ist die erste Übergabe gültig, da ein bücherliches…
…beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden. Bücherliches Eigentum ist nicht Voraussetzung. Nach § 33 ErbStG ist eine Schenkungssteuer nur im Falle des vorbehaltenen Widerrufsrechtes einer Schenkung zu erstatten. Auf ein derartiges Recht wurde ausdrücklich vertraglich verzichtet. Daher ist die erste Übergabe gültig, da ein bücherliches…
…Fällen zu, in denen das Geschenk unfreiwillig wieder herausgegeben werden muss und die Rückgabe des Geschenkes im ursprünglichen Rechtsgeschäft ihre Ursache hat. Im vorliegenden Fall hat sich der Stifter zwar in der Stiftungsurkunde nicht das Recht des Widerrufs im Sinne des § 34 PSG vorbehalten. Seine…
…der Stiftungsurkunde hat sich der Stifter, Herr C.R., den Widerruf der Privatstiftung vorbehalten. Mit Nachstiftungsvereinbarung vom 28. September 2000 hat der Stifter seinen Geschäftsanteil an der R.D. mit einer zur Gänze in bar einbezahlten Stammeinlage von S 1,033.200,-- an die Berufungswerberin…
…sich der Stifter, Herr H.R., den Widerruf der Privatstiftung vorbehalten. Mit Nachstiftungsvereinbarung vom 28. September 2000 hat der Stifter seinen Geschäftsanteil an der GmbH mit einer zur Gänze in bar einbezahlten Stammeinlage von S 1,033.200,-- an die Berufungswerberin übertragen. Im Punkt 3…
…der Bw. zugewendet. Im Zuge der Übertragung der Liegenschaften an die Bw. habe sich die Stifterin das Fruchtgenussrecht vorbehalten und weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Die Rückübertragung der Liegenschaften aufgrund des Widerrufes der Stiftung sei gemäß § 15 Abs. 3 Z 2 lit. b…