…zu berechnen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist oder die Gegenleistung geringer ist als der Wert des Grundstückes. Gegenleistung ist bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen (§ 5 Abs. 1…
…zu berechnen. § 5 Abs. 1 GrEStG definiert die Gegenleistung bei einem Kauf als den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass der Berufungswerberin das mit der K.B. mit Wirkung vom 1. Mai…
…Gegenleistung ist nach § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen (sonstigen) Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Als solche Nutzungen, die die Gegenleistung erhöhen oder die Gegenleistung allein darstellen, kommen zB Fruchtgenussrechte in Betracht (zB VwGH vom 27…
…unbelasteten Grundstückes. Gemäß §§ 4 und 5 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegeneistung zu berechnen; Gegenleistung ist bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Die in § 9 dGrEStG (= § 5 GrEStG) umschriebene Gegenleistung…
…Liegenschaften erfolge wahlweise durch Verpachtung oder durch unentgeltliche Zurverfügungstellung an die Stifter. Schon die Wortwahl dieses Passus deutet darauf hin, dass ein Nutzungsrecht nicht vorbehalten sein kann, weil in diesem Fall eine Verpachtung durch die Privatstiftung nicht möglich wäre. Der Unabhängige Finanzsenat geht davon aus…
…€ 58.104 - wie eingewendet - auf nunmehr € 2.033,64 herabgesetzt und darauf hingewiesen, dass das vorbehaltene Nutzungsrecht eine Gegenleistung für den Liegenschaftserwerb darstelle. Mit Antrag vom 17. April 2007 wurde ohne weitere Begründung die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde II…
…Gesetz die Gegenleistung bei einem Tausch anders definiert als bei einem Kauf. Lediglich beim Kauf zählen die dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen ex lege zur Gegenleistung. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten: Im Hinblick darauf, dass zivilrechtlich Wohnungseigentum untrennbar mit dem Mindestanteil verbunden ist (§ 7 WEG…
…Erwerber eines Grundstückes für den Erwerb des Grundstückes zu erbringen hat und im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb steht. Dazu gehören unter anderem neben einem Kauf- oder Übernahmspreis auch dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen sowie die Übernahme von Belastungen. Eine Bindung der Abgabenbehörde an Parteiangaben besteht nicht…
…Gegenleistung im Sinne des Grunderwerbsteuerrechtes kann jede geldwerte Leistung sein, zu der sich der Erwerber eines Grundstückes verpflichtet, so beispielsweise dem Veräußerer vorbehaltene Nutzungen. Im vorliegenden Fall hat sich der Berufungswerber verpflichtet, dem Übergeber und dessen Ehegattin das höchstpersönliche und unentgeltliche Wohnungs- und Benützungsrecht am…
…unter den Begriff der Gegenleistung des § 5 GrEStG subsumiert werden. Es liege lediglich eine einer dritten Person vorbehaltene Nutzung vor. Die weitere Duldung des bestehenden Fruchtgenussrechtes könne nicht als sonstige Leistung angesehen werden und liege auch keine Belastung vor, die kraft Gesetzes übergehe, sodass der…
…unter den Begriff der Gegenleistung des § 5 GrEStG subsumiert werden. Es liege lediglich eine einer dritten Person vorbehaltene Nutzung vor. Die weitere Duldung des bestehenden Fruchtgenussrechtes könne nicht als sonstige Leistung angesehen werden und liege auch keine Belastung vor, die kraft Gesetzes übergehe, sodass der…
…unter den Begriff der Gegenleistung des § 5 GrEStG subsumiert werden. Es liege lediglich eine einer dritten Personen vorbehaltene Nutzung vor. Die weitere Duldung des bestehenden Fruchtgenussrechtes könne nicht als sonstige Leistung angesehen werden und liege auch keine Belastung vor, die kraft Gesetzes übergehe, sodass der…
…berechnen. § 5 Abs. 1 Z. 1 leg.cit bestimmt als Gegenleistung bei einem Kauf den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs. 1 BAO) zu verstehen. Für die…
…berechnen. § 5 Abs. 1 Z. 1 leg.cit bestimmt als Gegenleistung bei einem Kauf den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs. 1 BAO) zu verstehen. Für die…
…berechnen. § 5 Abs. 1 Z. 1 leg.cit bestimmt als Gegenleistung bei einem Kauf den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs. 1 BAO) zu verstehen. Für die…
…berechnen. § 5 Abs. 1 Z. 1 leg.cit bestimmt als Gegenleistung bei einem Kauf den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs. 1 BAO) zu verstehen. Für die…
…berechnen. § 5 Abs. 1 Z. 1 leg.cit bestimmt als Gegenleistung bei einem Kauf den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs. 1 BAO) zu verstehen. Für die…
…berechnen. § 5 Abs. 1 Z. 1 leg.cit bestimmt als Gegenleistung bei einem Kauf den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs. 1 BAO) zu verstehen. Für die…
…berechnen. § 5 Abs. 1 Z. 1 leg.cit bestimmt als Gegenleistung bei einem Kauf den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs. 1 BAO) zu verstehen. Für die…
…berechnen. § 5 Abs. 1 Z. 1 leg.cit bestimmt als Gegenleistung bei einem Kauf den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs. 1 BAO) zu verstehen. Für die…