…Daraus ergebe sich, dass Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger in Bezug auf den streitgegenständlichen Referenzzeitraum als Einheit zu werten seien und somit das Kalenderjahr 2001 als vorangegangenes Wirtschaftsjahr bzw. als Vergleichszeitraum bezüglich der Umsatzgrenze von € 255.000,-- heranzuziehen sei. Die Berufung wurde schließlich ohne Erlassung einer…
…Bw., gegen den Bescheid vom 27. März 2003 des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Erstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2001 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Seinen Antrag gemäß …
…betreffend Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer (§ 240 BAO) für das Kalenderjahr 2009 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem an das Finanzamt gerichteten Schriftsatz vom 20. März 2010 hat die Berufungswerberin (in der Folge…
…Folge: Bw.) stellte mit Schreiben vom 28. April 2009 einen Antrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2005 bis 2008. Als Begründung wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass der Bw. seit September 2004 als Universitätsprofessor an der XXX…
…gemäß § 240 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) für das Kalenderjahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Vom Berufungswerber (in Folge: Bw.) wurde ein Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer eingebracht. Als Begründung wurde im Wesentlichen angeführt…
…Arbeitgebers noch an ein allfällig vorangegangenes Lohnsteuerverfahren besteht (VwGH 4.6.2003, 2002/13/0241). Dies gilt unabhängig davon, ob eine Veranlagung zur Einkommensteuer bereits erfolgt ist oder nicht (VwGH 1.7.2003, 2002/13/0214). Die Bw. wurde für das Kalenderjahr 2005 (mit Bescheid…
…Wien betreffend Rückerstattung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) für das Kalenderjahr 1999 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Seinen Antrag vom 20. Dezember 2004 auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer …
…noch an ein allfällig vorangegangenes Lohnsteuerverfahren besteht (vgl. VwGH vom 04.06.2003, 2002/13/0237, 2002/13/0238, 2002/13/0239, 2002/13/0240, 2002/13/0241 und 2002/13/0242, mit weiteren Nachweisen). Festgestellt wird, dass für das Kalenderjahr 1996 eine Veranlagung des…
…13. und 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer (§ 240 BAO) für die Kalenderjahre 1991, 1992 und 1993 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 30. Dezember 1994 ist beim…
…betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 23. Mai 2001, betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1997, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…
…zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das…
…Bw. stand in der Zeit vom 1. Oktober 2000 bis 31. August 2001 zur Firma DD in einem Dienstverhältnis. Im Kalenderjahr 2003 erhielt er auf Grund eines Vergleiches Bezugsteile (Provisionen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Reisekosten) für 2001 nachbezahlt. Die Nachzahlung wurde durch die ehemalige Arbeitgeberin nach …
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Dem Bw. stand im Kalenderjahr 2001 ein arbeitgebereigenes Kfz zur Privatnutzung zur Verfügung. Die Arbeitgeberin setzte einen Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten an (§ 4 Abs…
…Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Seinen Erstattungsantrag (§ 240 Abs. 3 BAO) vom 30. Mai 2000 für das Kalenderjahr 2000 begründet der Bw. damit, dass sein ehemaliger Arbeitgeber anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses Teile der Abfertigung und Pensionsabfindungen zu Unrecht nach Tarif (§ 67 Abs…
…an ein allfällig vorangegangenes Lohnsteuerverfahren besteht (VwGH vom 04.06.2003, 2002/13/0241). Dies gilt unabhängig davon, ob eine Veranlagung zur Einkommensteuer bereits erfolgt ist oder nicht (VwGH vom 01.07.2003, 2002/13/0214). Der Bw. wurde für die Kalenderjahre 2004 bis 2007…
…Bindung weder an die Lohnsteuerberechnung des Arbeitgebers noch an ein allfällig vorangegangenes Lohnsteuerverfahren bestehe. Mit Anbringen vom 2. Februar 2006 erhob der Bw. Berufung gegen den Bescheid betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 2000 bis 2003…
…142/2000 (§ 323 Abs. 7 BAO in der Fassung dieses Bundesgesetzes) kann der Abgabepflichtige (Abs. 1) bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages beantragen, soweit nicht eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß…
…142/2000 (§ 323 Abs. 7 BAO in der Fassung dieses Bundesgesetzes) kann der Abgabepflichtige (Abs. 1) bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages beantragen, soweit nicht eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß…
…142/2000 (§ 323 Abs. 7 BAO in der Fassung dieses Bundesgesetzes) kann der Abgabepflichtige (Abs. 1) bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages beantragen, soweit nicht eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß…