…Aufstellung enthaltenen Versandverfahren verspätet im Anschreibeverfahren erfasst worden seien. Eine vorübergehende Verwahrung sei in keinem der Fälle durchgeführt worden. Außerdem seien Schirmständer aus Granit nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in die Warennummer 6802 9310 00 eingereiht worden. Richtigerweise seien Schirmständer jedoch ohne Rücksicht auf ihre stoffliche…
…zollrechtlichen Bestimmung (Artikel 4 Nummer 15 ZK) haben die gestellten Waren gemäß Artikel 50 ZK die Rechtsstellung von Waren in vorübergehender Verwahrung. Obwohl die vorübergehend verwahrten Waren ausschließlich an von den Zollbehörden zugelassenen Orten und unter den von diesen Behörden festgelegten Bedingungen gelagert werden dürfen …
…bzw. entstehe die Zollschuld nach Art. 204 Zollkodex dann nicht, wenn sich die Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder das betreffende Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt habe. Dies sei dann der Fall, wenn es sich weder um den Versuch gehandelt habe, die…
…859 ZK-DVO eine Heilungsmöglichkeit bzw. entstehe die Zollschuld nach Art.204 Zollkodex dann nicht, wenn sich die Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder das betreffende Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt habe. Dies sei dann der Fall, wenn es sich weder um…
…859 ZK-DVO eine Heilungsmöglichkeit bzw. entstehe die Zollschuld nach Art.204 Zollkodex dann nicht, wenn sich die Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder das betreffende Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt habe. Dies sei dann der Fall, wenn es sich weder um…
…die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt…
…entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn in anderen als den in Artikel 203 ZK genannten Fällen, eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben. Die Verletzung…
…Zustimmung durchgeführten Rücksendung handle es sich um einen erstmaligen Vorgang, der sich nachweislich nicht wirklich auf die ordnungsgemäße vorübergehende Verwahrung und die Zollverfahrensabwicklung ausgewirkt habe und wodurch im Zollgebiet kein Nachteil aus abgabenrechtlicher Sicht entstanden ist. Es habe sich keineswegs um einen Versuch des Unternehmens…
…Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) stattgegeben. Entscheidungsgründe Am 14. Mai 2010 überließ das Zollamt X. der Beschwerdeführerin (im Folgenden: Bf.) eine im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren beförderte Warensendung zur vorübergehenden Verwahrung am zugelassenen Warenort "E.", TIN (Trader Identification Number) AT01. Noch am selben Tag meldete die Bf…
…durch den zugelassenen Empfänger, der Bf., das Versandverfahren beendet (Art. 406 Abs. 2 ZK-DVO), die Waren befanden sich dann in vorübergehender Verwahrung (Art. 55 iVm. Art. 50 ZK) und unterlagen gemäß Art. 37 ZK auch noch weiterhin der zollamtlichen Überwachung. In diesem Stadium traf…
…bezeichneten zugelassenen Warenorten Waren gestellt und einem Zollverfahren oder einer sonstigen zollrechtlichen Bestimmung zugeführt werden können. In der Anlage 2 dieses Bescheides wird u.a. festgelegt: "Am zugelassenen Warenort gestellte Nichtgemeinschaftswaren haben bis zum Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung die Rechtsstellung von Waren in vorübergehender Verwahrung…
…2 ZK-DVO abzuleiten versucht, erhellt zweifellos, dass sie unter "verfügen dürfen" die Überlassung iSd Artikel 74 ZK meint. Die Überlassung beendet die vorübergehende Verwahrung und eröffnet die Anwendung der jeweiligen Verfahrensordnung des Zollverfahrens, zu dem die Ware angemeldet wurde (vgl. Bender, AW-Prax 2000…
…a) ZK) angestrebt. Mit der förmlichen Überlassung der Waren gemäß Art. 73 ZK wird dem Zollanmelder erst erlaubt, die Ware im Rahmen des gewählten Zollverfahrens zu verwenden. Mit ihr wird die vorübergehende Verwahrung beendet. Mit Art. 73 Abs. 2 ZK, wonach die Überlassung für alle…
…204 ZK diejenige Person Zollschuldner ist, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergebe. Die Zollschuld könne daher nur bei der Spedition K., welche die Öffnung des Verschlusses veranlasste…
…Die außerhalb des Zolllagers vorgefundenen Waren seien nicht der zollamtlichen Überwachung entzogen worden bzw. habe sich die kurzfristige vorübergehende Verwahrung auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt, sodass von einer groben Fahrlässigkeit nicht gesprochen werden könne. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4…
…CZ) keine summarische Anmeldung abgegeben. Da dadurch eine der Pflichten nicht erfüllt wurde, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung ergeben, ist für das betreffende Beförderungsmittel gemäß Artikel 204 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex ZK) idgF…
…die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. Dem vorliegenden Abgabenverfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Jahr 2005 erlangte das Zollamt Wien auf Grund einer Anzeige Kenntnis davon, dass der in…
…sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Die Art. 232 Abs. 1 Buchstabe b, 558 ZK-DVO ermöglichen die Überführung eines Beförderungsmittels in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung durch Abgabe einer konkludenten Zollanmeldung…
…lautet: "(1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht, wenn in anderen als den in Artikel 203 genannten Fällen a) eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben…
…a entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn in anderen als in den in Artikel 203 ZK genannten Fällen eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahren, in das sie übergeführt worden ist, ergeben. …