…gewesen ist und beide Kurse ihrer Ausbildung zur Erwachsenenbildnerin bzw. Elternbildnerin dienten. Da alle diese Tätigkeiten miteinander verwandt sind, stellen die in Streit stehenden Aufwendungen zur Gänze Werbungskosten dar. Es war somit wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Innsbruck, 26. Juni 2003
… 16 Abs. 1 Z. 10 EStG 1988 in der für die Jahre 2000 und 2001 geltenden Fassung sind die Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten. Nach dem letzten Satz dieser Gesetzesstelle stellen…
…konnte mangels Mitwirkung des Bw. bei der Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes nicht eruiert werden. Da somit bei der gegenständlichen Ausbildung kein spezifischer Zusammenhang mit der ausgeübten Berufstätigkeit als Bundesheerangehöriger oder einer damit verwandten Tätigkeit festzustellen war, können die Aufwendungen für die gegenständlichen Bildungsmaßnahmen und die…
…nur Studienbeiträge, sondern sämtliche mit dem Studium zusammenhängenden Aufwendungen abzugsfähig. Entsprechend dem bisherigen Konzept sind Aus- und Fortbildungsmaßnahmen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit stehen, oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellen. Abzugsfähige Aufwendungen…
…Fortbildungskosten, die ausgeübte Tätigkeit betreffend, steuerlich abzugsfähig, wurde durch das Steuerreformgesetz 2000 die Abzugsfähigkeit auch dann bejaht, wenn der Nutzen aus der Aus- bzw. Fortbildung sich auf verwandte Tätigkeiten erstreckt hat. Auch Ausbildungskosten waren demnach abzugsfähig, wenn eine sogenannte "Verwandtheit" zur aktuellen Tätigkeit vorlag. Die…
…10 EStG 1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 106/1999 (StRefG 2000) sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit auch Werbungskosten. Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen…
…sind oder grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen, auch dann nicht abzugsfähig seien, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden könnten oder von Nutzen seien. In der dagegen eingebrachten Berufung vom 19. Oktober 2010 machte die Bw. für das Jahr 2009 noch Übernachtungskosten iHv…
…Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: ... | 10. | Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung…
… 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen." Nach der ab der Veranlagung 2003 geltenden Rechtslage (AbgÄG 2004) sind absetzbar Aus- und Fortbildungskosten iZm einer ausgeübten oder damit verwandten Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Fortbildung liegt…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. - Werbungskosten sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs abzielen. Gemäß § 20 Abs…
…Somit werde deutlich, dass der Religionsunterricht in bestimmter Weise eine Sonderstellung innerhalb der Unterrichtsgegenstände einnehme. Wenn Friseur und Fußpfleger, Fleischhauer und Koch eine verwandte Tätigkeit darstellten, dann sei das aus o.g. inhaltlichen und performativen Gründen auch für Religionslehrer und Ehe-, Familien- und Lebensberater der…
…oder Erhaltung der Einnahmen (§ 16 Abs. 1 EStG 1988, idF BGBl. I 28/1999). Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. (§ 16 Abs. 1 Z 10, Satz 1 EStG 1988, idF BGBL I Nr…
…und zwar auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden können oder von Nutzen sind...." Denn die Absolvierung eines Jusstudiums sei jedenfalls keine Sache der privaten Lebensführung (wie zB der Persönlichkeitsentwicklung), und somit abzugsfähig. Somit würde sich nach Ansicht des Bw…
…7 EStG für den betrieblichen Bereich und § 16 Abs 1 Z.10 EStG für die außerbetrieblichen Einkünfte gleich lautend den Abzug von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit zu. Mit BGBl I Nr…
…nicht abzugsfähig seien, auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden könnten. Eine ausschließliche berufliche Notwendigkeit den Trainerkurs in B zu absolvieren sei auch im Hinblick auf ein adäquates Angebot im Inland zu verneinen. Dienstfreistellungen für die Kursteilnahme oder eine Bestätigung…
…in diesem Bereich die Auffassung des Bw. und stelle damit auch unter Beweis, dass ein intensiver Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit vorliege. Es erscheine nicht gerechtfertigt, Kenntnisse eines Psychotherapeuten nur deshalb nicht als verwandt im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 anzusehen…
…sind Werbungskosten auch die Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten Tätigkeit oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Steuerreformgesetzes 2000 führen dazu unter anderem Folgendes aus: "... Die bisherige strenge Differenzierung von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen…
…2000 (BGBl. I Nr. 106/1999) auch Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten dar. Auf Grund der bis 1999 geltenden Rechtslage steuerlich abzugsfähige Fortbildungskosten sind auch weiterhin (auf Grund des allgemeinen Werbungskostenbegriffes des § 16…
…sein können. Deswegen ist aber die Lehrtätigkeit noch nicht mit einer therapeutischen Tätigkeit vergleichbar. Schließlich sind derartige Kenntnisse in nahezu jedem Beruf wertvoll, bei dem es zum Kontakt mit Menschen kommt. Der Beruf der AHS-Lehrerin und jener einer Psychotherapeutin sind daher nicht "verwandt" iSd §…
…2000 (BGBl. I Nr. 106/1999) auch Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten dar. Auf Grund der bis 1999 geltenden Rechtslage steuerlich abzugsfähige Fortbildungskosten sind auch weiterhin (auf Grund des allgemeinen Werbungskostenbegriffes des § 16…