…Säumniszuschlag vorgeschrieben worden. Bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben sei ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liege. Nehme der Abgabe- oder Abfuhrpflichtige eine falsche Berechnung aufgrund einer unvertretbaren Rechtsauffassung vor, so sei § 217 Abs…
…Erklärungsvordruck, sondern auch sämtliche Beilagen hiezu zu verstehen seien) selbst oder aus ihr in Verbindung mit der übrigen Aktenlage erkennbar sein. Nach herrschender Meinung gestatte diese Gesetzesstelle die Berichtigung eines Bescheides dann, wenn er qualifiziert rechtswidrig sei, wenn der Bescheid auf einer unvertretbaren Rechtsansicht beruhe…
…der Literatur mit vertretbar erscheinenden Argumenten abgelehnt werden, wenn aus der Judikatur der Höchstgerichte ableitbare Rechtsansichten mit vertretbar erscheinenden Argumenten insbesondere in der Literatur abgelehnt werden. Im vorliegenden Fall gehe es um die Frage, ob die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten sofort abzugsfähig sei oder aber Teil…
…auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. Davon kann hier angesichts des klaren Wortlautes der Richtlinienbestimmung keine Rede sein. War die Rechtsansicht unvertretbar, so ist dies für die Anwendbarkeit des § 217 Abs. 7 BAO zwar nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit schädlich (Ritz…
…die Rechtsansicht des Abgabepflichtigen aus den materiellen Abgabenvorschriften denkmöglich abgeleitet werden könnte, sich auf Rechtsprechung oder Literaturmeinungen stützen kann, oder aus diesen zumindest erschlossen werden könnte. Die gegenständliche Berufung bzw. der Vorlageantrag wurden damit begründet, dass der Selbstberechnung der Umsatzsteuern 2003 bis 2006 vertretbare Rechtsansichten…
…des Arbeitsbogens) bezeichnete der Prüfer die gegenständliche Rechtsmaterie als "schwierig". Dies indiziert, dass auch er die Rechtsansicht der Bw für vertretbar hielt. Aber selbst dann, wenn eine unvertretbare Rechtsansicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vertreten worden wäre, bliebe Raum für die Anwendung des § 217 Abs…
…eindeutige Aussage treffe noch eine gesicherte Rechtsprechung zur Thematik ergangen sei, könne nicht davon ausgegangen werden, dass eine unvertretbare Rechtsansicht vorliege. Die im Abschnitt "Basispauschalierung" vorgetragene Rechtsmeinung sei argumentierbar und rechtlich vertretbar. Eine Berichtigung gemäß § 293b BAO sei daher aus oben angeführten Gründen jedenfalls unzulässig…
…beruht. Grund des Antrages ist die Einordnung der erhaltenen Einkünfte als Aufsichtsratsmitglied zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Eine Unrichtigkeit ist nur offensichtlich, wenn sie nicht auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht. Um Einkünfte als Aufsichtsrat als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (…
…BAO). Bei Selbstberechnungsabgaben ist ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. War die Rechtsansicht unvertretbar, so ist dies für die Anwendbarkeit des § 217 Abs. 7 BAO nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit schädlich (Ritz, BAO4…
…auch nicht auf einer vertretbar erscheinenden Rechtsansicht. Der Bw. sei englischer Staatsbürger und seit dem Jahr 1989 bei der amerikanischen Botschaft in Wien als Techniker angestellt. Er beziehe daraus Einkünfte die er keiner Besteuerung unterzogen habe. Nachweise für einen ausländischen Wohnsitz oder eine Versteuerung der…
…ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen ist, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. Selbst wenn die Rechtsansicht unvertretbar war, so ist dies für die Anwendbarkeit des § 217 Abs. 7 BAO nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit schädlich (Ritz, SWK 2001…
…Nur dann, wenn die Rechtsauffassung des Beschuldigten in keiner Weise vertretbar gewesen wäre könne ein Schuldvorwurf, selbst dann aber vermutlich nur in Form eines Fahrlässigkeitsdeliktes, gemacht werden. Dass eine unvertretbare Rechtsansicht vorliege, sei im Hinblick auf die frühere Anerkennung genau des gleichen Vorgangs bei einer…
…wurde, warum die Obmanneinkünfte keine sonstigen gesondert angeführten Einkünfte in der gemeinsam geführten pauschalierten Landwirtschaft seien und damit aufteilbar oder ob sie als besondere Vergütungen in der Landwirtschaft nur dem Bw. zurechenbar seien. Die Argumentation der unvertretbaren Rechtsansicht, dass die Obmanneinkünfte nur dem Bw. zurechenbar…
…Nur dann, wenn die Rechtsauffassung des Beschuldigten in keiner Weise vertretbar gewesen wäre könne ein Schuldvorwurf, selbst dann aber vermutlich nur in Form eines Fahrlässigkeitsdeliktes, gemacht werden. Dass eine unvertretbare Rechtsansicht vorliege, sei im Hinblick auf die frühere Anerkennung genau des gleichen Vorgangs bei einer…
…hoch oder höher sind als der gesamte pauschalierte Gewinn. Solche Leistungsvergütungen (§ 23 Z 2 EStG 1988) wurden jedoch im vorliegenden Fall vor dem FA nicht erklärt. 3. Beurteilung UFS Eine Unrichtigkeit ist dann nicht offensichtlich iSd § 293b BAO, wenn sie auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht…
…ist daher die Beantwortung der Frage, ob die Absetzung der Siebentelbeträge eine vertretbare Rechtsansicht darstellt und zwar im Zeitpunkt der Übernahme der Unrichtigkeit (laut VwGH; aA s Ritz, aaO, Rz 4) und ob nähere Untersuchungen im Rechts- oder Tatsachenbereich notwendig waren. Die Bw. verweist darauf…
…dann nicht offensichtlich, wenn sie auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruhe. Ein Betriebsausgabenpauschale von 6% für eine rechtsberatende Tätigkeit sei keine vertretbare Rechtsansicht. Es sei nicht entscheidend, für wen die Unrichtigkeit offensichtlich sei, sondern ob sie tatsächlich auf keiner oder einer unvertretbaren Rechtsansicht beruhe. Weiters erklärte…
…auf jene Rechtsansicht ankommt, die die Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Erlassung des zu berichtigenden Bescheides vertrat. Den Ausführungen von Ritz, BAO3, § 293b Tz 2, wonach nicht entscheidend sei, für wen die Unrichtigkeit offensichtlich ist, sondern ob sie tatsächlich auf keiner oder einer unvertretbaren Rechtsansicht beruht…
…auf jene Rechtsansicht ankommt, die die Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Erlassung des zu berichtigenden Bescheides vertrat. Den Ausführungen von Ritz, BAO3, § 293b Tz 2, wonach nicht entscheidend sei, für wen die Unrichtigkeit offensichtlich ist, sondern ob sie tatsächlich auf keiner oder einer unvertretbaren Rechtsansicht beruht…
…komme eine Berichtigung dann in Betracht, wenn die Unrichtigkeit auf einer unvertretbaren Rechtsansicht beruhe (Hinweis auf Ritz, ÖStZ 1990, 180). Nach Ansicht des OGH sei eine Rechtsansicht dann vertretbar, wenn sie schon einmal in Lehre oder Rechtsprechung aufgeschienen sei. Die Voraussetzungen für die Geltendmachung der…