…eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl. II Nr. 384/2003 (im Folgenden: Verordnung) sind Anträge auf Vorsteuererstattung binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist …
…Einbringung der Vorsteuererstattungsanträge für den Erstattungszeitraum 2010 gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung am 30. September 2011. Nach der Aktenlage und unbestritten ist der elektronische Antrag auf Vorsteuererstattung verspätet, nämlich mit 27. Oktober 2011, gestellt worden. Die objektive Tatsache der verspäteten elektronischen Antragstellung steht im…
…2007 als verspätet zurückgewiesen wurden. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung BGBl. 279/1995 Anträge auf Erstattung von Vorsteuern, welche unter die Bestimmungen dieser Verordnung fielen, binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen seien, in dem der Erstattungsanspruch entstanden…
…Finanzamt als verspätet zurückgewiesen, mit dem Hinweis auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. 279/1995, BGBl. II 416/2001 (im Folgenden: Verordnung), wonach Anträge auf Vorsteuererstattung bis…
…Bw. hat mit Antrag vom 21. Jänner 1999 (eingegangen beim Finanzamt am 25. Jänner 1999) die Erstattung von Vorsteuerbeträgen für den Zeitraum Jänner bis Dezember 1997 begehrt. Diesen Antrag hat das Finanzamt als verspätet zurückgewiesen, mit dem Hinweis auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen…
…Bw. hat mit undatiertem Antrag, eingegangen beim Finanzamt Graz-Stadt am 24. September 2001, die Erstattung von Vorsteuerbeträgen für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2000 begehrt. Diesen Antrag hat das Finanzamt als verspätet zurückgewiesen, mit dem Hinweis auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit…
…den Antrag der Bw. mit Bescheid vom 26.6.2006 im Ergebnis als verspätet eingebracht ab und führte begründend unter Hinweis auf die Vorsteuererstattungsverordnung BGBl. 279/1995 aus: diese Verordnung sehe eine Antragstellung binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres vor, in dem der Erstattungsanspruch…
…2007 stehe es nunmehr eindeutig fest, dass die einem im Drittland ansässigen Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen von inländischen Netzbetreibern in Rechnung gestellte österreichische Umsatzsteuer für Roamingleistungen abzugsfähige Vorsteuern bei der empfangenden Gesellschaft darstellten. Da die strittigen Anträge auf Vergütung aber verspätet eingereicht worden seien, seien diese zurückzuweisen gewesen.…
…Art. 239 Abs. 2 ZK genannten Antragsfrist eingebracht, ohne die Gründe für die verspätete Antragstellung zu benennen und insbesondere ohne einen Antrag auf Fristverlängerung für die Einbringung der Erstattungs- bzw. Erlassanträge zu stellen. Wenn der Bf in den Berufungen vom 27. August 2009 und 8…
…Art. 239 Abs. 2 ZK genannten Antragsfrist eingebracht, ohne die Gründe für die verspätete Antragstellung zu benennen und insbesondere ohne einen Antrag auf Fristverlängerung für die Einbringung der Erstattungs- bzw. Erlassanträge zu stellen. Wenn der Bf in den Berufungen vom 16. Dezember 2009 ausführt, die…
…auf eine Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS 9.4.2013, RV/0232-K/11) - die "Rückerstattung des NoVA-Zuschlages gemäß § 6a NoVAG" beantragte und die im Spruch dieser Entscheidung angeführten Eckdaten darstellte. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 9. Juli 2013 als verspätet…
…Dem Antrag vom 18.07.2003 ..... auf Erstattung der Einfuhrabgaben gemäß Artikel 236 Zollkodex (ZK) zu den Warenanmeldungen (siehe Anlage 1) wird nicht stattgegeben." ...... Das Zollamt hat im Zusammenhalt mit der bezüglichen Bescheidbegründung über den Erstattungsantrag keine meritorische Sachentscheidung getroffen sondern den Erstattungsantrag als verspätet…
…Fall endete die Frist zur elektronischen Einbringung der Vorsteuererstattungsanträge für den Erstattungszeitraum 2009 gemäß § 3 Abs. 1a der Verordnung am 31. März 2011 (für 2010 am 30. September 2011, gemäß § 3 Abs. 1). Nach der Aktenlage und unbestritten sind die elektronischen Anträge auf Vorsteuererstattung verspätet…
…3/2007 bereits vor diesem Termin fällig gewesen wären, sei die Abdeckung dieser Abgaben verspätet erfolgt. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 8.7.2008 wurde noch einmal betont, dass aufgrund des Rechtsirrtums im fraglichen Zeitpunkt aus Sicht…
…Antrag der Bw auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2010 im Betrag von 10.829,14 Euro auf elektronischem Weg beim Finanzamt ein. Mit dem hier angefochtenen (elektronischen) Bescheid vom 1. Dezember 2011 (Zurückweisungsbescheid) wies das Finanzamt den Erstattungsantrag als verspätet…
…der im Art. 239 Abs. 2 ZK genannten Antragsfrist eingebracht, ohne die Gründe für die verspätete Antragstellung zu benennen und insbesondere ohne einen Antrag auf Fristverlängerung für die Einbringung der Erstattungs- bzw. Erlassanträge zu stellen. Wenn der Bf. in der Berufung vom 16. Dezember 2009…
…der im Art. 239 Abs. 2 ZK genannten Antragsfrist eingebracht, ohne die Gründe für die verspätete Antragstellung zu benennen und insbesondere ohne einen Antrag auf Fristverlängerung für die Einbringung der Erstattungs- bzw. Erlassanträge zu stellen. Wenn der Bf. in der Berufung vom 24. August 2009…
…Weise gültigen) gesetzlichen Bestimmungen betreffend die verspätete Entrichtung von Eingangsabgaben dar, die noch dazu auf einen objektiv sorglosen Umgang mit den von ihr zu beachtenden Zahlungsfristen zurückzuführen ist. Mangels Vorliegens einer sachlichen Unbilligkeit konnte daher dem Begehren auf Erstattung der Säumniszinsen im Grunde des Artikels…
…Braunau Ried Schärding an ihn vom 3.9.2007, worin insbes. festgestellt wurde, dass Anträge auf Erstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer im Zusammenhang mit Sonntagszulagen beim Betriebsstättenfinanzamt, dies sei vorliegendenfalls das Finanzamt Linz, einzubringen seien, welches sodann über die Steuerfreiheit entscheide und gegebenenfalls korrigierte…
…insbesondere die Berufung vom 19. Dezember 2001, wären daher jedenfalls verspätet gewesen. Nach einmalig verlängerter Frist übermittelte die Bw. am 16. März 2009 eine Stellungnahme, in der sie ausführte, dass der Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist vom 28. September 2001, wie aus der Begründung des…