…eines Säumniszuschlages abzusehen. Es werde um Nachsicht ersucht, da es sich bei der verspäteten Einzahlung lediglich um ein Versehen gehandelt habe und den Berufungswerber (= Bw.) an der Versäumnis kein grobes Verschulden treffe. Sollte das Finanzamt dieser Berufung nicht im eigenen Wirkungsbereich entsprechen, werde bereits…
…lässt (vgl. VwGH 12.5.1999, 99/01/0189). Zwar kann sich ein Parteienvertreter mit einem ordnungsgemäßen Kanzleibetrieb im Allgemeinen, solange er nicht durch Fälle von Unzuverlässigkeit persönlicher Aufsicht und zu Kontrollmaßnahmen genötigt wird, darauf verlassen, dass sein Personal eine ihm aufgetragene Weisung befolgt. Der…
…Die Lohnsteuer, der Dienstgeberbeitrag sowie der Dienstgeberzuschlag 2/2002 seien daher per 15. März 2002 nicht abgeführt worden. Das einzige Versäumnis der Bw in dieser Angelegenheit sei die verspätete Abgabe der angeführten Aufstellung vom 27. März 2002 gewesen, woraus die Säumniszuschlagsfestsetzungen resultierten. Da es sich…
…Schriftsatz vom 28.6.2002 Berufung erhoben. Auf Anfrage im Finanzamt sei ergänzend mitgeteilt worden, dass die gegenständliche Säumnis die zweite verspätete Entrichtung innerhalb von sechs Monaten gewesen sei (erste Säumnis im Jänner 2002). Weder die "Abgaben 01/2002", noch die gegenständlichen Abgaben wären infolge…
…zuständige Finanzamt mit Schreiben vom 21. Mai 2004 einen ablehnenden Standpunkt und begründete dies unter anderem mit der Tatsache, dass im gegenständlichen Fall mehrere verspätete Einzahlungen zu beachten seien. Mit Schreiben vom 3. Juni 2004 forderte der UFS den Bw. zur Stellungnahme zu diesem Sachverhalt…
…94/13/0215). Die Veranlassung einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung inklusive Überweisung der daraus resultierenden Abgabenverbindlichkeit sei durch die Mitarbeiterin bereits über mehrere Jahre hinweg stets fristgerecht durchgeführt worden und es sei bislang zu keiner verspäteten Zahlung der Umsatzsteuer gekommen. Auch Ritz (Herabsetzung und Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen…
…erhobenen Berufung wandte der Bw ein, dass die Behörde bei Ausübung ihres Ermessens nicht habe berücksichtigen können, dass die geringfügig verspätete Zahlung (sechs Tage) keine Absicht sei, sondern sich dies bei einem Einzelunternehmen mit vielen Auswärtsterminen manchmal so ergeben könne. Im Wege der Nachsicht möge…
…da wir ohnehin von der festen Überzeugung waren, dass die Bw die Abgaben mittels Erlagschein zur Vermeidung von Anspruchzinsen begleicht. Darin sei die Ursache für die verspätete Einzahlung zu sehen. Die Bw sei der Ansicht gewesen, dass eine Zahlung nach dem 30.9.2010 lediglich…
…übermäßiger Aufwand) und Z. 4 (Unterlassung von Kontrollmaßnahmen) Strafgesetzbuch schuldig gesprochen und über ihn eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt worden. JD habe die im Spruch angeführten Voranmeldungen nicht bzw. wesentlich verspätet abgegeben und die [diesbezüglichen] Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, wodurch eine Verkürzung dieser Abgaben…
…daher auch nicht auffallen musste. Ebenso folgenlos blieb die verspätete Entrichtung des gegenständlichen Säumniszuschlages selbst. Der Geschäftsführer der Bw durfte daher mangels offensichtlicher Säumnisfolgen davon ausgehen, dass den Zahlungsverpflichtungen stets pünktlich nachgekommen wurde, sodass er keinen Handlungsbedarf für umfassendere Kontrollmaßnahmen sah. Ein über den minderen…
…Danach habe die Bf. als zugelassener Empfänger lt. den Auflagen in der Bewilligung 60 Minuten abzuwarten bis sie die Versandscheinware am zugelassenen Warenort entladen könne, sofern die zuständige Zollstelle keine entsprechende Kontrollmaßnahmen setze. Weiters habe das Zollamt Feldkirch der Bf. am 30. Dezember 2002 die…
…mittels FinanzOnline auch gleich die Zahlung im ELBA mit dem Ausführungsdatum vorerfasst werde, womit verspätete Zahlungen so gut wie ausgeschlossen wären. Welche Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen waren vor dieser Umstellung des Zahlungsverkehrs getroffen worden, um einen allfälligen Zahlungsverzug bei der Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen nach Möglichkeit auszuschließen…
…in Höhe von € 73,35 vorgeschrieben, weil sie die Umsatzsteuer für den Monat Juni 2006 falsch berechnet und dadurch den Abgabenbetrag in Höhe von € 3.667,71 verspätet entrichtet hat. In der dagegen erhobenen Berufung vom 23. November 2006 wurde die Nullfestsetzung des…
…Danach habe die Bf. als zugelassener Empfänger lt. den Auflagen in der Bewilligung 60 Minuten abzuwarten bis sie die Versandscheinware am zugelassenen Warenort entladen könne, sofern die zuständige Zollstelle keine entsprechende Kontrollmaßnahmen setze. Weiters habe das Zollamt Feldkirch der Bf. am 30. Dezember 2002 die…
…gebe es seitens des Arbeitgebers kein schriftliches Verbot für die Privatnutzung dieses Firmenfahrzeugs und würden auch keine Kontrollmaßnahmen dokumentiert werden können, um eine Privatnutzung zu hindern. Im Zeitraum August 2002 (ab Beschädigung des vorstehend bezeichneten Motorrades infolge Hochwassers) bis November 2002 (bis zur Auslieferung des…
…L/04). Die termingerechte Abgabenentrichtung gehört keineswegs zu den einfachen Arbeitsverrichtungen wie etwa die Aufgabe von Postsendungen, auf deren auftragsgemäße Erfüllung durch Angestellte die Partei in der Regel ohne weitergehende Kontrollmaßnahmen vertrauen darf. Für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungsfristen gelten vielmehr jene Sorgfaltsanforderungen, die nach…
…und zwar in Höhe von 421.959,85 € aus und führte auch zur Abdeckung der Einfuhrumsatzsteuer 01/2010. Diese Entrichtung erwies sich jedoch als verspätet, weshalb das Finanzamt mit Bescheid vom 9.4.2010 von der Einfuhrumsatzsteuer 01/2010 in Höhe von 345.619…
…Berufungen ein. Darin erklärte sie, dass ihr die Bescheide am 1. Dezember 2008 zugestellt worden seien. 4. Zurückweisung der Berufungen als verspätet Mit Bescheiden vom 14. Jänner 2009 wies das Finanzamt die Berufungen zurück. Dies mit der Begründung, dass die Berufungsfrist bereits am 29. Dezember…
…während der Jahre 1997 und 1998 noch Zahlungen der A GmbH an andere Gläubiger erfolgt seien und somit zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten noch Mittel zur Begleichung der Abgabenschulden zur Verfügung gestanden seien und allenfalls durch die verspätete Anmeldung der Abgaben die Uneinbringlichkeit herbeigeführt worden sei…
…Erfüllung von abgabenrechtlichen Pflichten erforderliche Sorgfalt durch die Inanspruchnahme einer fachkundigen Beratung erfüllt worden, weshalb kein grobes Verschulden vorliege. Die verspätete Entrichtung der Umsatzsteuerschuld wäre entschuldbar, da sie die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße und nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht…