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UFSG RV/0140-G/03Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2003

…der seit 1995 Vorsteuererstattungsanträge stellt, hat mit Antrag vom 26. Juli 2002 (eingegangen beim Finanzamt am 13. August 2002) die Erstattung von Vorsteuerbeträgen für das Jahr 2001 begehrt. Diesen Antrag hat das Finanzamt als verspätet zurückgewiesen, mit dem Hinweis auf die Verordnung des Bundesministers für…

UFSG RV/0107-G/05Zurückweisung eines verspätet eingereichten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2005

…Finanzamt ein, also ebenfalls nach dem 30. Juni des Folgejahres. Die objektive Tatsache des verspäteten Einlangens der Anträge steht im vorliegenden Fall außer Streit und bedingt eine Zurückweisung. Nach dem Verordnungstext wird keinerlei Fristüberschreitung toleriert und enthält die Verordnung hinsichtlich dieser Frist keinen Ermessensspielraum. Es…

UFSG RV/0479-G/04Zurückweisung eines verspätet eingereichten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005

…des Vorsteuererstattungsantrages für den Erstattungszeitraum 2003 gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung am 30. Juni 2004. Nach der Aktenlage ist der mit 11. August 2004 datierte berufungsgegenständliche Antrag am 16. August 2004 beim Finanzamt eingegangen. Die objektive Tatsache des um mehr als einen Monat verspäteten…

UFSG RV/0145-G/03Zurückweisung eines verspätet eingereichten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…Abrede gestellte Verschulden an der Fristversäumnis (verspätete Einreichung auf Anraten des R. vom Finanzamt, um Vorjahresbescheide abzuwarten) kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt…

UFSG RV/0121-G/03Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2003

…die am 26. Juli 2002 eingelangt waren, woraufhin sie den Eingangsvermerk anbrachte. Die Bw. hat keinen Nachweis für die rechtzeitige Einreichung des berufungsgegenständlichen Antrages vorgelegt und damit die Aktenlage nicht entkräftet. Auch die angeführte, unternehmensintern gewählte Vorgangsweise, dass Anträge blanko unterschrieben werden, sagt nichts über…

UFSG RV/0257-G/03Verspäteter Antrag auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmers aufgrund verspäteter Bezahlung der zugrunde liegenden Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2003

…um mehr als ein halbes Jahr verspätet eingereicht. Die Verordnung toleriert keinerlei Fristüberschreitungen und enthält hinsichtlich der Frist zur Einreichung eines Vorsteuererstattungsantrages keinen Ermessensspielraum. § 3 der Verordnung stellt ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis ab, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern…

UFSG RV/0098-G/10Fehlende Originalrechnungen bei Einbringung des Vorsteuererstattungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2011

…der Lieferant der Bw. die Originalbelege erst verspätet übermittelt hat, fällt nicht in den Verantwortungsbereich der Abgabenbehörden und lässt sich daraus für die Bw. nichts gewinnen. Auf der von der Bw. vorgelegten Information des BMF findet sich sehr wohl der Hinweis, dass fehlende Unterlagen dazu…

UFSG RV/0530-G/02sechs-Monatsfrist zur Einreichung eines Vorsteuererstattungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…Den Ausführungen des Finanzamtes im angefochtenen Bescheid vom 27.11.2001 und auch in der BVE vom Juni 2002 ist vollinhaltlich zuzustimmen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf diese Begründungen verwiesen. Es ist auch festzuhalten, dass von der Bw. die verspätete Einreichung des Erstattungsantrages nie…

UFSG RV/0543-G/02Verspätete Einbringung eines Antrages auf Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2003

…Mai 1996, ohne Unterschrift) einschließlich einer Aufstellung der bezughabenden Rechnungen eingereicht. Der Ergänzungsauftrag des Finanzamtes, einen Nachweis für die fristgerechte Einreichung des Vorsteuererstattungsantrages für das Jahr 1995 zu erbringen und den Antrag unterfertigt unter Anschluss der Originalrechnungen wieder vorzulegen, wurde von der bevollmächtigten Vertreterin dahingehend…

UFSG RV/0367-G/12Vorliegen eines unabwendbaren und unvorhergesehenen Ereignisses bei Änderung einer unrichtigen Verwaltungspraxis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2013

…müssen und diese hätten unschwer nachgefordert werden können. Diese Vorschrift sei eine Schutzvorschrift für die Steuerpflichtigen, die frühzeitig ihren Antrag einreichen. Daher hätten bei einer fristenwahrenden Sichtung des Antrages die Originale unschwer vorgelegt werden können, weil ein Anruf, ein Telefax oder ein Mail genügt hätte…

UFSG RV/0311-G/121. Einbringung der Berufung durch eine dazu nicht Legitimierte 2. Unzulässiger Papierantrag im (elektronischen) Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010 für EU-Unternehmer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…auf dem elektronischen Weg eingereicht wurde. Außerdem wurde bei dem Telefonat zu bedenken gegeben, dass bei jetziger erneuter Einreichung auf dem elektronischen Wege sofort eine Abweisung seitens des Finanzamtes erfolgen würde, aufgrund verspäteter Einreichung des Erstattungsantrages. Dieser Fall ist letztendlich auch eingetreten, da der Bw…

UFSG RV/0170-G/13Frist zur Stellung des Erstattungsantrages endet am 30.9. des Folgejahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…anzulasten, da es für die Einreichung des Antrages auf die per Fax oder Email abgesandte Mitteilung ankomme und nicht auf die Dauer eines zusätzlichen Verfahrens zur Vergabe irgendwelcher Nummern. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit…

UFSG RV/0816-G/08Verspätete Vorlage von Originalrechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2011

…einer Unterschrift, sondern es mangelt an der materiell-rechtlichen Voraussetzung eines wesentlichen von der Verordnung vorausgesetzten Tatbestandsmerkmals. Das Erfordernis der Vorlage der Originalrechnungen innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist dient nicht bloß der formellen Behandlung des Vorsteuererstattungsantrages oder soll diese erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen, sondern sind…

UFSG RV/0532-G/08Nachreichung von Rechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren erst im Zuge des Rechtsmittelverfahrens nach Ablauf der Antragsfrist (30. Juni des Folgejahres).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…und Vervollständigung der Belege bzw. des Vergütungsbetrages abzuwarten, um dann die ausständigen Positionen zu beantragen, würde besser gestellt werden als ein Antragsteller, der den Antrag zwar ordnungsgemäß und vollständig (mit allen Originalbelegen), aber z.B. um einen Tag verspätet einreicht. Die Gewährung von Fristverlängerungen durch…

UFSG RV/0309-G/12Papierantrag im elektronischen Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010) wirkt nicht fristwahrend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…nach Prüfung der Unternehmereigenschaft etc.) an das Finanzamt Graz-Stadt in Österreich zuständig. Für die Einreichung des Antrages über das elektronische Portal und die elektronische Übermittlung an den Erstattungsstaat sind für in Deutschland ansässige Unternehmer die in Deutschland geltenden Vorschriften zu beachten (vgl. Claus / Ewen…

UFSG RD/0001-G/12Unzulässiger Papierantrag im elektronischen Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010) und Devolutionsantrag bzw. Entscheidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…nach Prüfung der Unternehmereigenschaft etc.) an das Finanzamt Graz-Stadt in Österreich zuständig. Für die Einreichung des Antrages über das elektronische Portal und die elektronische Übermittlung an den Erstattungsstaat sind für in Deutschland ansässige Unternehmer die in Deutschland geltenden Vorschriften zu beachten (vgl. Claus / Ewen…

UFSG RV/0254-G/12Verspäteter Antrag im elektronischen Verfahren auf Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2012

…Aufgrund mangelhafter Infrastruktur am Ort der Buchhaltung verfüge der Bw. über keinen Internetanschluss. Somit habe er den Steuerberater mit der Einreichung des elektronischen Antrages beauftragt. Als Bestandteil einer überregionalen Steuerberatungsgesellschaft mit Hauptsitz in K. sei die Anmeldung für das authentifizierte Übermittlungsverfahren für die Kanzlei in…

UFSG RV/0567-G/09Die Änderung der Rechtsprechung zur Anspruchsvoraussetzung der Vorsteuererstattung führt nicht zu einer Verlängerung der Antragsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…hat. Das Finanzamt hat die Anträge wegen verspäteter Einreichung zurückgewiesen. Nach Ansicht der Bw. ist diese Entscheidung a) mit einem wesentlichen Verfahrensmangel behaftet. Die Bw. sieht nämlich im Umstand, der nunmehrigen "Änderung der Rechtslage" durch die Rechtsprechung des VwGH und die Anpassung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000…

UFSG RV/0337-G/09Fehlende Originalrechnungen bei Einbringung des Vorsteuererstattungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011

…und Vervollständigung der Belege bzw. des Vergütungsbetrages abzuwarten, um dann die ausständigen Positionen zu beantragen, würde besser gestellt werden als ein Antragsteller, der den Antrag zwar ordnungsgemäß und vollständig (mit allen Originalbelegen), aber z.B. um einen Tag verspätet einreicht. Die Gewährung von Fristverlängerungen durch…

UFSG RV/0333-G/08Keine Vorsteuererstattung bei verspäteter Vorlage der Originalrechnungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008

…einer Unterschrift, sondern es mangelt an der materiell-rechtlichen Voraussetzung eines wesentlichen von der Verordnung vorausgesetzten Tatbestandsmerkmals. Das Erfordernis der Vorlage der Originalrechnungen innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist dient nicht bloß der formellen Behandlung des Vorsteuererstattungsantrages oder soll diese erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen, sondern sind…