…whft. Y, vertreten durch DrX, Rechtsanwältin, Z, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. August 2006 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 19.7.2006, Zl. 100/91.959/2004-AFB, SN.100/2006/00671-001, dieses vertreten durch Hofrat Dr. Egon Vogt, betreffend…
…war daher als verspätet eingebracht zurückzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof…
…Erhebung einer Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung am Donnerstag, den 19. Jänner 2012, dem Tag nach der Zustellung. Die Beschwerdefrist lief am Montag, dem 20. Februar 2012 ab. Die Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung wurde beim Zollamt Graz, Zollzweigstelle Spielfeld, direkt eingebracht. Sie wurde damit verspätet eingebracht…
…15. Juli 2004 (richtig wohl: 15. Juni 2004) eingestellt. Im nunmehrigen Strafverfahren wird dem Beschwerdeführer keine verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für 05/97 bis 09/97 vorgeworfen; der Tatvorwurf für den Zeitraum 1997 ergibt sich vielmehr daraus, dass für diesen Zeitraum unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben wurden…
…als maßgeblich erachtet. Diese Ansicht würde bedeuten, dass der Bf. erst Kenntnis über die verspätete Einbringung der Beschwerden mit der gegenständlichen Präsidentenbeschwerde erlangen konnte und somit das Hindernis ab diesem Zeitpunkt weggefallen sei. Da die dreimonatige Frist des § 308 Abs. 3 BAO zur Stellung eines…
…zugestellt worden sei, aus denen die genaue Steuerberechnung zu entnehmen wäre. Es seien daher schon aus diesem Grund die angefochtenen Bescheide über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen ersatzlos aufzuheben. Die Verhängung eines ersten Säumniszuschlages bezüglich der Einkommensteuer 7 bis 9/2007 sei unzulässig, da der…
…liege nicht vor. Gegen diese der Bf. am 2. Juli 2002 zugestellte Berufungsvorentscheidung richtet sich die unter Beibehaltung der bisherigen Argumentation beim Hauptzollamt Wien eingebrachte, als Berufung bezeichnete und als Beschwerde zu wertende Eingabe vom 31. Juli 2002. Darin führt die Bf. u.a. aus…
…gewesen). Aus der Tatsache der jeweils verspäteten Voranmeldungsabgabe könne zudem geschlossen werden, dass es dem Beschuldigten nicht darum gegangen sei, sich der (Umsatzsteuer-)Steuerschuld endgültig zu entziehen, sondern er diese lediglich hinausschieben wollte. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 7…
…die Beschwerde wurde erwogen: Der Entscheidung wird folgender Sachverhalt zu Grunde gelegt: Mit Bescheid vom 18. Juni 2010 (zugestellt am 21. Juni 2010), Zahl xxxxxx/xxxxx/2008-13, wies das Zollamt den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 23. Dezember 2009 als verspätet…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen SD, Pensionistin, geb. am 19XX, whft. in G, vertreten durch die Roppenser & Partner Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, in 4600 Wels, Konrad-Meindl…
…zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Linz schrieb der Bf. mit Bescheid vom 26. Februar 2001 auf Grund der verspäteten Abgabe der Sammelanmeldung für die Kalendermonate Oktober und November 2000 gemäß …
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen Herrn KD, vertreten durch Manfred Weissinger, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, Steggasse 2, 6850 Dornbirn,, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…betrachten ist (z.B. VwGH 7.7.2004, 2003/13/0171). Da der Beschwerdeführer die gegenständlichen Zahllasten - wenn auch verspätet - selbst bekannt gegeben hat, liegt kein Verdacht auf eine Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer für 2008 vor. Die Vorinstanz ist daher zutreffenderweise vom Tatverdacht nach § 33 Abs…
…und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte, fälschlich als Berufung bezeichnete Beschwerde des Beschuldigten vom 11. August 2006, in welcher vorgebracht wird, dass im Zuge einer Betriebsprüfung festgestellt worden sei…
… 33 Abs. 1 FinStrG durch Einreichung unrichtiger Abgabenerklärungen vor. Tathandlung einer Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer kann auch die Unterlassung der Einbringung der Umsatzsteuererklärung sein. Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdeführer die Umsatzsteuererklärungen verspätet eingebracht. Er konnte jedoch zu keiner Zeit damit rechnen, dass die Umsatzsteuer für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Herrn BW, ADR, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10. April 2012 zu ErfNr***, StNr*** be¬treffend 1) Gebühr gemäß § 24 Abs. 3 VwGG und 2) Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Herrn BW, ADR, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10. April 2012 zu ErfNr****1, StNr*** betreffend 1) Gebühr gemäß § 24 Abs. 3 VwGG und 2) Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Herrn BW, ADR, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10. April 2012 zu ErfNr***, StNr*** betreffend 1) Gebühr gemäß § 24 Abs. 3 VwGG und 2) Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG…
…richtete es gemäß § 13 Abs. 3 GebG an die einschreitenden Rechtsanwälte . In der dagegen eingebrachten Berufung wird eingewendet, die Gebühr im Zusammenhang mit der VwGH-Beschwerde (ZI. 2008/18/0313) für X gegen den Bescheid der S- vom 5. 7. 2007 sei entgegen der behördlichen…
…eigenständige Abgabenerklärung, die auch im Falle einer verspäteten Einreichung in einem Verfahren nach der BAO abzuhandeln sei. Die Rechtsfolge, dass bei einer Einreichung der Abgabenerklärung betreffend die Investitionszuwachsprämie nach Ergehen des Bescheides für das betreffende Jahr die Investitionszuwachsprämie nicht mehr gewährt werden könne, sei weder…