…Ausmaß - erkannt hat und reichte in diesem Wissen im Zuge der Berufungsverfahren die Umsatzsteuerjahreserklärungen ein. Der Beschuldigte wusste auch aufgrund seiner Vorstrafen genauestens darüber Bescheid, dass die unverzügliche Entrichtung der betreffenden Abgaben unabdingbare Voraussetzung für die Erlangung der strafaufhebenden Wirkung der verspätet eingereichten Jahreserklärungen ist…
…die Bf sei verdächtig, Jahresumsatzsteuer verkürzt zu haben, wurde durch die Erstbehörde zu Recht nicht erhoben: Die - wenn auch verspätet - eingereichte Umsatzsteuerjahreserklärung 2009 führte zu einer Nachforderung von 665,23 €, woraus zu schließen war, dass die Bf die weder bekannt gegebene noch seitens der…
…OGH 5.12.1996, 15 Os 97/96). Selbst wenn man akzeptieren wollte, dass die eingereichte Umsatzsteuerjahreserklärung im Abgabenverfahren ein finanzstrafrechtliches Anbringen einer Selbstanzeige nach § 29 FinStrG bilden könnte (obwohl der Aktenlage dafür kein Anhaltspunkt zu entnehmen ist), kann der kommentarlos übermittelten Umsatzsteuererklärung für ein…
…vielfältige Weise und auch ohne jedes finanzstrafrechtlich relevantes Einwirken des Anzeigers ergeben hat können. Unbeschadet von diesen Feststellungen ist aber anzumerken, dass die auf Basis der Angaben des Beschuldigten erstellte und mit seinem Wissen und Wollen eingereichte Umsatzsteuerjahreserklärung, in welcher eine entsprechende Restschuld ausgewiesen war…
…Handhabung der der verletzten Abgabenvorschriften zuständigen Behörde darlegt (Selbstanzeige). Grundsätzlich stellt eine nachträgliche (nach dem Termin des § 21 Abs. 1 UStG 1994 und somit verspätet eingereichte) Umsatzsteuervoranmeldung, sofern darin eine wahrheitsgemäße Offenlegung der für die Bemessung der bereits fälligen Umsatzsteuervorauszahlung maßgeblichen Umstände erfolgt, eine konkludente…
…am 11. September 2003 beim Finanzamt Innsbruck eingereichte Umsatzsteuerjahreserklärung für das Wirtschaftsjahr Dezember 2001 bis November 2002 (wovon nur die Zeiträume Jänner bis Dezember 2002 Gegenstand dieses Finanzstrafverfahrens sind) hat eine Restschuld von € 1.532,97 (das sind 11% der Jahresumsatzsteuerschuld) ausgewiesen, wobei man…
…am 13. Juni 1996 eingereichte Umsatzsteuerjahreserklärung für 1994, in welcher ein Nettoumsatz von S 1,161.266,-- ausgewiesen war, ergab lediglich eine geringfügige Restschuld von S 888,-- (Veranlagungsakt, Veranlagung 1994). Auch hinsichtlich der Monate Jänner bis Juli 1995 entrichtete W, wenngleich weit verspätet, noch die…
…weist die am 30. November 1999 eingereichte Umsatzsteuerjahreserklärung für 1998 überraschend eine Restschuld von 35.102,00 S aus, was bedeutet, dass - wenngleich nicht Gegenstand eines Finanzstrafverfahrens - offenbar von der Republik Österreich ein entsprechender zwangsweiser Abgabenkredit erwirkt wurde. 1999 ist in umsatzsteuerlicher Hinsicht wieder völlig…
…774,--. Blieb das Unternehmen bis einschließlich 1997 hinsichtlich der Selbstbemessungsabgaben unauffällig, ergab die am 31.3.2000 eingereichte Umsatzsteuerjahreserklärung betreffend die Monate Juni 1997 bis Mai 1998 eine Restschuld von S 230.415,--, welche nicht entsprechend den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) rechtzeitig entrichtet worden ist…
…€ entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der am 13. November 2009 elektronisch eingereichten Umsatzsteuervoranmeldung 09/2009 erklärte der Berufungswerber (Bw.) eine Zahllast von 77.529,47 €. Da ein Teilbetrag von 548,10 € am 17…
…51 Abs.1 lit.a FinStrG, indem er entgegen der Bestimmung des § 119 BAO die erwähnten Abgabenerklärungen offensichtlich vorsätzlich nicht oder nur verspätet eingereicht hat. Den vorgelegten Unterlagen, nämlich dem Veranlagungsakt des Finanzamtes Innsbruck zu StNr. 903/0552, dem Finanzstrafakt zu StrNr. 1999/00321-001…
…August 2010 jeweils abgewiesen werden mussten. Gleiches gelte hinsichtlich der Selbstanzeige laut Umsatzsteuerjahreserklärung 2009 mit der ausgewiesenen Zahllast von € 2.979,99 und den verspätet eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen 01, 03 und 04/2010. Die Verkürzungsbeträge an Umsatzsteuervorauszahlungen stellten sich daher wie folgt dar: | Zeitraum…
…1 iVm 13 FinStrG gesetzt hat, bietet die oa. Aktenlage, derzufolge ja, wenn auch verspätet, jeweils zutreffende Jahreserklärungen eingereicht wurden, keine Anhaltspunkte. Einer grundsätzlich nur bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen des § 29 FinStrG idF vor der FinStrG-Novelle 2010 (vgl. § 4 FinStrG) gegebenenfalls schon einer (bescheidmäßigen…
…gutgemacht. Die steuerlichen Verfehlungen hätten sich anlässlich einer Umsatzsteuervoranmeldungs-prüfung vom 24. April 2002 herausgestellt, eine nachfolgend eingereichte Umsatzsteuer-jahreserklärung für 2001 habe Restschulden ausgewiesen. Der Jahreserklärung habe keine strafbefreiende Wirkung zugemessen werden können, da die geschuldeten Beträge nicht umgehend entrichtet worden seien. Mit Bericht…
… das Handeln des Bw. sei von Vorsatz getragen gewesen, diese Selbstbemessungsabgaben verspätet bzw. nicht zu entrichten. Weiters habe der Bw. die Jahressteuererklärung für das Jahr 2003 nicht termingerecht eingereicht, dabei ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden, eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zu verletzen…
…am 25. Juli 2003 eingereichte Umsatzsteuererklärung 2002 zugrunde. Zu diesen Fakten ist im Einzelnen Folgendes festzustellen: Der Beschuldigte hat in der Umsatzsteuerjahreserklärung 2002 eine Nachforderung in Höhe von € 30.591,66 ausgewiesen und diesbezüglich in der Beilage über seinen steuerlichen Vertreter Selbstanzeige erstattet. Der…
…denen jedoch strafbefreiende Wirkung nicht zuerkannt werden konnte, da innerhalb der vorgesehenen Frist keine Bezahlung erfolgte. Zu Gunsten der Beschuldigten waren auch die eingereichten Urnsatzsteuerjahreserklärungen als Selbstanzeige gewertet worden, wobei aber eine strafbefreiende Wirkung wiederum nicht zuerkannt werden konnte, da auch in diesen Fällen, betreffend…
…Voranmeldungen eingereicht bzw. Vorauszahlungen entrichtet wurden und schenkt man den Angaben der Parteien im Übrigen im Zweifel Glauben, ist auch das Verfahren bezüglich der verspätet bekanntgegebenen Umsatzsteuervorauszahlung für Juni 2001 einzustellen. Folgt man also den eigenen Angaben des Beschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten in ihrer Umsatzsteuerjahreserklärung…
…2 FinStrG für die Straffreiheit setze, seien für alle Zeiträume außer August und September 2001 erfüllt, nämlich die (wenn auch verspätet) eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen würden eine so präzise Beschreibung der unterlassenen Handlung beinhalten, dass der Behörde alle für die Festsetzung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen…
…Umsatzsteuer 03/2004 erfolgte frist- und formgerecht; die Abgaben wurden jedoch verspätet entrichtet; daher keine strafbefreiende Wirkung. Die Selbstanzeige(n) für 04, 05, 07, 08 und 10/2004 (in Form der vor Prüfungsbeginn eingereichten Jahresumsatzsteuererklärung 2004) erfolgte, da einerseits der im Prüfungsauftrag angeführte Tatverdacht weder…