…Die im Jahr 2007 vereinbarten Abfindungszahlungen sind daher steuerpflichtig, soweit von einer Gegenleistungsrente (Kaufpreisrente) auszugehen ist. Zur Berechnung ist grundsätzlich der versicherungsmathematische Wert heranzuziehen. 9. (a) § 29 Z 1 idF 2007 erfasst bei den wiederkehrenden Bezügen - Kaufpreisrenten anlässlich der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern - außerbetriebliche Versorgungsrenten anlässlich…
…ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 (Anm: 5,5 %) anzuwenden." Nach Abs…
…dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1…
…aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 anzuwenden (= 5,5%). Steht jemanden ein Wohnungsgebrauchsrecht…
…idgF, bestimmt sich der Wert (Kapitalwert) einer Rente oder lebenslänglichen Nutzung oder Leistung aus der Summe der von der Erlebniswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen bzw. einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnungsmethode). Die Bestimmung des § 29 Abs. 1…
…einer oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 anzuwenden (…
…einer oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 anzuwenden (…
…aus der Summer der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Unstrittig beträgt im gegenständlichen Fall unter Anwendung der zitierten Bewertungsregel die für die übergebene Liegenschaft ausbedungene Gegenleistung (kapitalisierter Wert des Wohnrechtes) insgesamt 48…
…einer oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 anzuwenden (…
…Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21.12.1994, 89/13/0007 und auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 9.12.1997, G 403/97 hingewiesen wurde. Der Berufung waren versicherungsmathematische Berechnungen beigelegt, laut welchen die erforderliche Rückstellung für Manfred K. S 64.329,00 und die…
…Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 BewG anzuwenden. …
…Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, aus der Summe der von der Lebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 leg.cit…
…Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, aus der Summe der von der Lebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 leg.cit…
…einer oder mehrerer Personen abhängen, aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung) ergibt. Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 anzuwenden. Gemäß…
…Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs…
…von der Mitgliedschaft erfassten Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsberechtigten errechnet. Der Umlagesatz wird für die Dauer von fünf Jahren (Deckungsabschnitt) festgesetzt. Grundlage für die Festsetzung sind versicherungsmathematische Berechnungen; um einen kontinuierlichen Verlauf der Umlagesätze zu gewährleisten, soll bei der Festsetzung des Umlagesatzes für den Deckungsabschnitt…
…sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten, abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinsenszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 anzuwenden." Der Jahreswert von Nutzungen und Leistungen…
…um eine verbundene Rente auf das Leben zweier Berechtigter. Bei der verbundenen Rente sei nach der gemäß § 16 Abs 1 BewG angeordneten versicherungsmathematischen Berechnung aber nicht nur die Erlebenswahrscheinlichkeit des Jüngeren maßgeblich, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, wann das Überleben nach der zu erwartenden Lebensdauer eintritt…
…um eine verbundene Rente auf das Leben zweier Berechtigter. Bei der verbundenen Rente sei nach der gemäß § 16 Abs 1 BewG angeordneten versicherungsmathematischen Berechnung aber nicht nur die Erlebenswahrscheinlichkeit des Jüngeren maßgeblich, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, wann das Überleben nach der zu erwartenden Lebensdauer eintritt…
…um eine verbundene Rente auf das Leben zweier Berechtigter. Bei der verbundenen Rente sei nach der gemäß § 16 Abs 1 BewG angeordneten versicherungsmathematischen Berechnung aber nicht nur die Erlebenswahrscheinlichkeit des Jüngeren maßgeblich, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, wann das Überleben nach der zu erwartenden Lebensdauer eintritt…