…Die im Jahr 2007 vereinbarten Abfindungszahlungen sind daher steuerpflichtig, soweit von einer Gegenleistungsrente (Kaufpreisrente) auszugehen ist. Zur Berechnung ist grundsätzlich der versicherungsmathematische Wert heranzuziehen. 9. (a) § 29 Z 1 idF 2007 erfasst bei den wiederkehrenden Bezügen - Kaufpreisrenten anlässlich der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern - außerbetriebliche Versorgungsrenten anlässlich…
…ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 (Anm: 5,5 %) anzuwenden." Nach Abs…
…dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1…
…aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 anzuwenden (= 5,5%). Steht jemanden ein Wohnungsgebrauchsrecht…
…liegt eine wiederkehrende Nutzung oder Leistung vor, die gemäß § 16 BewG 1955 zu bewerten ist (versicherungsmathematische Berechnung). Hinsichtlich der Berechnung siehe das Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§ 16 BewG 1955) auf www.bmf.gv.at. Als zugrunde zu legende monatliche (jährliche) Leistung ist eine Miet…
…einer oder mehrerer Personen abhängen, aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 BewG 1955 anzuwenden…
…Adr_2, durchgeführte versicherungsmathematische Berechnung der vollen Pensionsanwartschaft für 7 Jahre (mit 3% Abzinsung) einen Barwert von € 38.654,00 ergab. Mit Schreiben vom 07.08.2019 zog die Bf. den Antrag auf Entscheidung durch den Senat zurück. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich…
…der österreichischen Bf_Ges nicht mehr eintreten. 4. Da detaillierte Fachfragen über die mathematischen bzw. versicherungsmathematischen Hintergründe der Berechnung der Höhe von Pensionsrückstellungen eher den Versicherungsmathematiker betreffen und bei der Konzeption von betrieblichen Versorgungswerken eine eher untergeordnete Rolle spielten, verweist Felbinger in Felbinger, Betriebliche Altersvorsorge4…
…Adr_2, durchgeführte versicherungsmathematische Berechnung der vollen Pensionsanwartschaft für 7 Jahre (mit 3% Abzinsung) einen Barwert von € 119.627,00 ergab. Mit Schreiben vom 07.08.2019 zog der Bf. den Antrag auf Entscheidung durch den Senat zurück. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich…
…Adr_2, durchgeführte versicherungsmathematische Berechnung der vollen Pensionsanwartschaft für 7 Jahre (mit 3% Abzinsung) einen Barwert von € 33.721,00 ergab. Mit Schreiben vom 07.08.2019 zog die Bf. den Antrag auf Entscheidung durch den Senat zurück. Mit Fax vom 30.09.2019…
…einer oder mehrerer Personen abhängen, sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung) ergebe. Dabei sei der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 anzuwenden. …
…Adr_2, durchgeführte versicherungsmathematische Berechnung der vollen Pensionsanwartschaft für 7 Jahre (mit 3% Abzinsung) einen Barwert von € 29.126,00 ergab und legte gleichzeitig die Berechnungsgrundlagen, Annahmen und Formellogik (inkl. Wahrscheinlichkeiten, Ausscheideordnung und Kommutationszahlen) vom 30.08.2019 zu dieser versicherungsmathematische Berechnung vor. Aus…
…sieben Jahre beträgt“) erreicht oder nicht. Es ist daher auch eine Berechnung der Summe von 7 Jahren Pensionsbezug anzustellen, bei der im Sinne der Judikatur des VwGH - wie auch bei der versicherungsmathematischen Berechnung - von einer Abzinsung von 3% p.a. ausgegangen wird. Da die ansonsten…
…einer oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 anzuwenden. …
…einer oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 anzuwenden. …
… 16 Abs. 1 BewG 1955 aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 anzuwenden. Der Zinssatz…
…idgF, bestimmt sich der Wert (Kapitalwert) einer Rente oder lebenslänglichen Nutzung oder Leistung aus der Summe der von der Erlebniswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen bzw. einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnungsmethode). Die Bestimmung des § 29 Abs. 1…
…einer oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 anzuwenden (…
…einer oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 anzuwenden (…
…aus der Summer der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Unstrittig beträgt im gegenständlichen Fall unter Anwendung der zitierten Bewertungsregel die für die übergebene Liegenschaft ausbedungene Gegenleistung (kapitalisierter Wert des Wohnrechtes) insgesamt 48…