…eigene Einkommen anrechenbar wäre. Das beteiligte Gruppenmitglied leitet die zugerechnete Mindeststeuer gemeinsam mit dem eigenen Einkommen jenes Zeitraumes weiter, in dem die Zurechnung erfolgt ist." (Anmerkung: Fettdruck in Z 2, auf welche Bestimmung in § 24a Abs. 1 bezüglich der verrechenbaren Mindeststeuer ausdrücklich Bezug genommen wurde…
…Verschmelzungsstichtag seien bei der übertragenden A GmbH noch nicht verbrauchte Mindestkörperschaftsteuerbeträge im Betrag von € 17.361,00 vorhanden gewesen. Die Verrechnung der Mindeststeuer gehe im Rahmen einer Umgründung grundsätzlich insoweit auf den übernehmenden Rechtsnachfolger über, als sich dies aus der Gesamtrechtsnachfolge im Sinne des …
…indem er bestimmt: "Auf die sich daraus ergebende Körperschaftsteuerschuld sind anzurechnende inländische Steuern, anrechenbare ausländische Steuern und verrechenbare Mindeststeuern (Abs. 4) ganz oder im Falle einer Beteiligungsgemeinschaft anteilig anzurechnen." Indem also eine zukünftige Anrechnung von Mindestkörperschaftsteuer bei der Bw nur anteilig (zur Hälfte) möglich sein…
…Einkommen wären Mindeststeuern iHv. 745,19 € anrechenbar. Im Jahr 2007 habe das Einkommen der Bw. 3.706,52 € betragen (Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2007 vom 18. Februar 2009), worauf Mindeststeuern von 926,63 € anrechenbar gewesen wären. Von den zur Verfügung stehenden verrechenbaren Mindestkörperschaftsteuern iHv…
…2001 im Wege dieser Berufungsentscheidung erfolgt nach Abstimmung der ziffernmäßigen Richtigkeit mit der steuerlichen Vertretung. 2) Anrechnung von Mindestkörperschaftsteuern: Zu diesem Berufungspunkt wurde vom Finanzamt mit Schreiben vom 31.3.2009 folgendes bekannt gegeben: Aus dem Titel verrechenbare Mindeststeuer der Organgesellschaften werde seitens der Bw…
…ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, die anzurechnenden inländischen Steuern, die anrechenbaren ausländischen Steuern, die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2) und die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied [unmittelbar; durch…
…an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen Steuern, - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2) und - die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied unmittelbar übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft. 2…
…ist ua. abzusprechen über das eigene Einkommen gemäß § 9 Abs. 6 Z 1, die anzurechnenden inländischen Steuern, die anrechenbaren ausländischen Steuern, die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2). Gemäß § 24a Abs. 1 Z2 KStG 1988 ist das Ergebnis des Gruppenträgers (§ 9 Abs. 3) mit Bescheid (§…
…ist ua. abzusprechen über das eigene Einkommen gemäß § 9 Abs. 6 Z 1, die anzurechnenden inländischen Steuern, die anrechenbaren ausländischen Steuern, die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2). Gemäß § 24a Abs. 1 Z2 KStG 1988 ist das Ergebnis des Gruppenträgers (§ 9 Abs. 3) mit Bescheid (§…
…4 Z 4 KStG 1988 Mindeststeuern im Betrag von 29.987,07 Euro angerechnet. Für die nächsten Veranlagungsjahre stehen 10.416,31 Euro als verrechenbare Mindeststeuern zur Verfügung (zu den Berechnungen siehe die Beiblätter). Haftung für Kapitalertragsteuer: Was die Heranziehung der Bw zur Haftung für…
…dass für die nächsten Veranlagungsjahre € 546,00 als verrechenbare Mindestkörperschaftsteuer zu Verfügung stünden. In der Bescheidbegründung gab das FA an, gemäß § 24 Abs. 4 Z 3 KStG 1988 betrage die Mindeststeuer bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften für die ersten vier Kalendervierteljahre ab Eintritt in die…
…GmbH (.....) ersichtlich, ist auf Blatt 1 der Hinweis enthalten, dass für die nächsten Veranlagungsjahre € 5.140,94 als verrechenbare Mindestkörperschaftsteuer zur Verfügung stehen. Die vorgenannte GesmbH wurde mit 1.1.2007 in das Einzelunternehmen Ing. Bw rückgegründet, weshalb auch der Anspruch auf Rückerstattung des…
…die Mindestkörperschaftsteuer zu Vorschreibung. Die einbehaltenen Steuerbeträge von € 113,53 wurden auch hier in Abzug gebracht. In den Bescheiden wurde jeweils die verrechenbare Mindestkörperschaftsteuer für die nächsten Veranlagungsjahre ausgewiesen (im Bescheid für 2002: € 3.052,74 für die nächsten Veranlagungsjahre; im Bescheid für…
…wurde ein Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2001 erlassen, mit dem die Körperschaftsteuer für dieses Jahr in Höhe der Mindeststeuer von 1.749,96 € vorgeschrieben wurde. Gegen diesen Körperschaftsteuerbescheid brachte der Masseverwalter Berufung ein und führte aus, dass das Einkommen der GmbH Null Euro betragen…
…im Einkommensteuerbescheid vom 27. Juni 2008 als Sonderausgabe angesetzten Verlustabzug aus Verlustvorträgen der umgewandelten GmbH ist in den Akten angemerkt, dass dieser erst ab dem Veranlagungsjahr 2007 verrechenbar sei sowie dass der steuerlichen Vertretung telefonisch am 13. August 2008 mitgeteilt worden sei, dass die in…
…bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in der Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (€ 35.000 für Gesellschaften mit beschränkter Haftung) zu entrichten ist. Gegen diesen Bescheid erhob die…
…Jahren 2000 und 2001 jeweils S 0,00, woraus sich gemäß § 22 KStG 1988 eine für die nächsten Veranlagungsjahre verrechenbare Mindestkörperschaftsteuer von jeweils S 24.080,00 (€ 1.749,96) ergibt. In der schriftlichen Bescheidbegründung wies das FA darauf hin, dass gemäß § 24 Abs…
…beträgt das Einkommen im Jahr 2001 S 0,00, woraus sich gemäß § 22 KStG 1988 eine für die nächsten Veranlagungsjahre verrechenbare Mindestkörperschaftsteuer von S 24.080,00 (€ 1.749,96) ergibt. In der schriftlichen Bescheidbegründung wies das FA darauf hin, dass gemäß § 24 Abs…
…Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Mit Bescheid vom 9. Juni 2000 ermittelte das zuständige Finanzamt eine Einkommensteuergutschrift von S 0,00. Es wurde dabei eine verrechenbare Mindestkörperschaftsteuer von S 3.415,84 berücksichtigt. Mit Schriftsatz vom 21. Juni 2000 erhebt der Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid vom 9…
…Laut Hinweis am Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2005 vom 25. Oktober 2006 standen für die nächsten Veranlagungsjahre 1.810,67 € an verrechenbarer Mindestkörperschaftsteuer zur Verfügung. Da die Bw als Gruppenmitglied im Jahr 2006 einen Verlust erzielte, konnte in diesem Jahr beim Gruppenträger keine Mindestkörperschaftsteuer …