…eigene Einkommen anrechenbar wäre. Das beteiligte Gruppenmitglied leitet die zugerechnete Mindeststeuer gemeinsam mit dem eigenen Einkommen jenes Zeitraumes weiter, in dem die Zurechnung erfolgt ist." (Anmerkung: Fettdruck in Z 2, auf welche Bestimmung in § 24a Abs. 1 bezüglich der verrechenbaren Mindeststeuer ausdrücklich Bezug genommen wurde…
…Körperschaftsteuer | € 3.500,00 Für die nächsten Veranlagungsjahre stehen nach der Veranlagung zur Körperschaftsteuer 2006 folgende Beträge als verrechenbare Mindeststeuer zur Verfügung: | Eigene Mindeststeuer | € 22.090,02 | B-AG | € 1.967,00 | Summe | € 24…
…Verschmelzungsstichtag seien bei der übertragenden A GmbH noch nicht verbrauchte Mindestkörperschaftsteuerbeträge im Betrag von € 17.361,00 vorhanden gewesen. Die Verrechnung der Mindeststeuer gehe im Rahmen einer Umgründung grundsätzlich insoweit auf den übernehmenden Rechtsnachfolger über, als sich dies aus der Gesamtrechtsnachfolge im Sinne des …
- die anrechenbaren ausländischen Steuern, - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2) und - die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied unmittelbar übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft. 2. Das Ergebnis des Gruppenträgers (§ 9 Abs. 3) oder des Hauptbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaft als Gruppenträger ist mit…
…6 Z 2 zweiter Satz, - die zu berücksichtigenden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen Steuern und - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2)." Nach § 24a Abs…
…nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, die anzurechnenden inländischen Steuern, die anrechenbaren ausländischen Steuern und die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2). (2) Der Feststellungsbescheid im Sinne des Abs. 1 ergeht an das jeweilige…
…indem er bestimmt: "Auf die sich daraus ergebende Körperschaftsteuerschuld sind anzurechnende inländische Steuern, anrechenbare ausländische Steuern und verrechenbare Mindeststeuern (Abs. 4) ganz oder im Falle einer Beteiligungsgemeinschaft anteilig anzurechnen." Indem also eine zukünftige Anrechnung von Mindestkörperschaftsteuer bei der Bw nur anteilig (zur Hälfte) möglich sein…
…Einkommen wären Mindeststeuern iHv. 745,19 € anrechenbar. Im Jahr 2007 habe das Einkommen der Bw. 3.706,52 € betragen (Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2007 vom 18. Februar 2009), worauf Mindeststeuern von 926,63 € anrechenbar gewesen wären. Von den zur Verfügung stehenden verrechenbaren Mindestkörperschaftsteuern iHv…
…UFS) vom 21. Februar 2011, RV/1435-L/07, wonach die übernehmende Körperschaft bei einer Verschmelzung die verrechenbare Mindeststeuer der übertragenden Körperschaft in jenem Veranlagungszeitraum geltend machen könne, in welchem der Verschmelzungsstichtag liege. Dies sei aber im gegenständlichen Fall das Veranlagungsjahr 2011. Dagegen stünden allfällige…
…2001 im Wege dieser Berufungsentscheidung erfolgt nach Abstimmung der ziffernmäßigen Richtigkeit mit der steuerlichen Vertretung. 2) Anrechnung von Mindestkörperschaftsteuern: Zu diesem Berufungspunkt wurde vom Finanzamt mit Schreiben vom 31.3.2009 folgendes bekannt gegeben: Aus dem Titel verrechenbare Mindeststeuer der Organgesellschaften werde seitens der Bw…
…2014 den Abzug von Verlustvorträgen im Ausmaß von € 584.457,20 jedenfalls zulassen müssen. In diesem Zusammenhang bestehe zum 31.12.2014 ein Betrag von € 26.561,98 als verrechenbare Mindeststeuer, die bei der Veranlagung der Wirtschaftsjahre 2015 bis 2017 zu berücksichtigen sei. …
…an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen Steuern, - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2) und - die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied unmittelbar übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft. 2…
…nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen Steuern und - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2). (2) Der Feststellungsbescheid im Sinne des Abs. 1 ergeht an das jeweilige…
…ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, • die anzurechnenden inländischen Steuern, • die anrechenbaren ausländischen Steuern, • die verrechenbare Mindeststeuer (Abs 4 Z 2) und • die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft. 2. Das Ergebnis des Gruppenträgers…
…an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen Steuern, - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2) und - die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft." Die Erläuternden…
…2 KStG ist im Feststellungsbescheid Gruppenträger abzusprechen über Das eigene Einkommen, die zurechenbaren Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie allenfalls nachzuversteuernde Verluste, die anzurechnenden inländischen Steuern, die anrechenbaren ausländischen Steuern und die verrechenbare Mindeststeuer. Gem. § 24a Abs…
…Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen Steuern, - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2) und - die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft. 2…
…die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen Steuern und - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2)." Gemäß § 24a Abs. 4 KStG 1988 gilt hinsichtlich der Mindeststeuer Folgendes: "1. Eine Mindeststeuer ist für jedes mindeststeuerpflichtige Gruppenmitglied und den Gruppenträger zu berechnen und vom Gruppenträger zu entrichten…
…an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anzurechnenden ausländischen Steuern, - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2) und - die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied unmittelbar übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft." |…
… 9 Abs. 6 Z 1 KStG 1988, die anzurechnenden inländischen Steuern, die anrechenbaren ausländischen Steuern und die verrechenbare Mindeststeuer abzusprechen, wofür nur das laufende Ergebnis des Gruppenmitglieds, ohne Zurechnung von Ergebnissen untergeordneter Gruppenmitglieder zu berücksichtigen sei. Der Ansicht, dass hierfür eine ‚Stand-Alone‘ Betrachtung ausschlaggebend…