…84/14/0198). Nach der Verwaltungspraxis wird für verheiratete Arbeitnehmer ein Zeitraum von zwei Jahren als ausreichend erachtet. Im gegenständlichen Fall bringt der Bw für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort lediglich vor, er habe seinen Familienwohnsitz und damit seinen Lebensmittelpunkt in…
…Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) beantragte in ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung die Berücksichtigung des Alleinerzieherabsetzbetrages. Sie gab in der Erklärung auch an, dass sie seit Dezember 2007 verheiratet sei und dass ihr Ehegatte auf den Philippinen lebe. Das Finanzamt erließ den Bescheid betreffend…
…nicht von langer Hand geplant und nicht, weil eine etwaige Befristung abgelaufen wäre oder sonstige besondere Umstände eine Rückkehr nach Polen erfordert hätten. Die in der Regel bei verheirateten Arbeitnehmern zuzuerkennende Übergangsfrist für die Verlegung des Wohnsitzes von zwei Jahren ist längst verstrichen. Besondere Umstände…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz (UFS-Salzburg) vor. Im August 2006 übermittelte das Finanzamt dem UFS-Salzburg ein im April 2006 vom Bw neuerlich eingereichte Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2004. Im Feld Familienstand kreuzte der Bw "ledig" an. Die Felder "verheiratet" und "in Partnerschaft" lebend waren nicht angekreuzt…
…einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung können…
…der Familie der Bw gefährdet sei. Wie die Abgabenbehörde im angefochtenen Bescheid ausgeführt hat, stellen Beaufsichtigungskosten eines Kindes bei verheirateten Ehegatten und aufrechter Ehe grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung dar, weil die in der angeführten Bestimmung ganz allgemein verankerte Verpflichtung der Eltern zur Beaufsichtigung ihrer Kinder…
…15. November 2005 wurden die oa Kosten nicht als Werbungskosten anerkannt. Begründend wurde ausgeführt, dass einem alleinstehenden Arbeitnehmer Kosten für Familienheimfahrten nur für die ersten sechs Monate der Berufstätigkeit zustehen würden. Mit Eingabe vom 13. Dezember 2005 erhob der Bw gegen die oa Bescheide Berufung…
…2.068,35 fest, wies aber die beantragten Werbungskosten für Familienheimfahrten mit der Begründung ab, dass bei einem allein stehenden Arbeitnehmer nur dann Aufwendungen für Familienheimfahrten steuerlich zu berücksichtigen wären, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung oder Haus besitze. Die Kosten für Fahrten…
…April 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die…
…den Familienwohnsitz wegen der Entfernung unzumutbar ist und ein Umzug der Familie des Arbeitnehmers an diesen Arbeitsort nicht möglich ist. Als "Familienwohnsitz" im Sinne des Einkommensteuerrechtes gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher…
…vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen (VwGH 22.4.1986, 84/14/0198). Im Allgemeinen wird aber für verheiratete (in eheähnlicher Gemeinschaft lebende) Arbeitnehmer ein Zeitraum von zwei Jahren ausreichend sein. Davon abgesehen ist die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort zB. unzumutbar…
…und begründete dies damit, dass als Familienwohnsitz jener Ort gelte, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhalte, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilde. Bei einem Alleinstehenden liege…
…Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes NNN, vom 9. Juli 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 im Beisein der Schriftführerin XXX nach der in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig…
…Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 2. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 und 2009 entschieden: 1.) Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer 2008 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2.) Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer…
…1 Z 1 EStG 1988 jedoch ua. die für den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgewendeten Beträge. 3.) Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien-)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann…
…an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet. Voraussetzung für die Familienheimfahrten: Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind…
…kaufen, die eingegangenen Rechnungen zu begleichen und die Pflegepersonen zu entlohnen. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz nur dann Werbungskosten, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorlägen. Dies…
…könne nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr seien die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen. Im Allgemeinen werde aber "für verheiratete (in eheähnlicher Gemeinschaft lebende) Arbeitnehmer ein Zeitraum von zwei Jahren, usw. gerechtfertigt sein". Die Wohnung in Wien sei schließlich unter…
…JB vom 4. Juni 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. Mai 2002 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der allein stehende, im Jahr 1978…
…Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 9. Jänner 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog im streitgegenständlichen Jahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen wurden die Besteuerungsgrundlagen…