…84/14/0198). Nach der Verwaltungspraxis wird für verheiratete Arbeitnehmer ein Zeitraum von zwei Jahren als ausreichend erachtet. Im gegenständlichen Fall bringt der Bw für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort lediglich vor, er habe seinen Familienwohnsitz und damit seinen Lebensmittelpunkt in…
…über die Beschwerde vom 02.08.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 31.07.2019, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem…
…Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) beantragte in ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung die Berücksichtigung des Alleinerzieherabsetzbetrages. Sie gab in der Erklärung auch an, dass sie seit Dezember 2007 verheiratet sei und dass ihr Ehegatte auf den Philippinen lebe. Das Finanzamt erließ den Bescheid betreffend…
…Bf***, ***Bf-Adr***, vom 22.06.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 02.06.2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…nicht von langer Hand geplant und nicht, weil eine etwaige Befristung abgelaufen wäre oder sonstige besondere Umstände eine Rückkehr nach Polen erfordert hätten. Die in der Regel bei verheirateten Arbeitnehmern zuzuerkennende Übergangsfrist für die Verlegung des Wohnsitzes von zwei Jahren ist längst verstrichen. Besondere Umstände…
…über die Beschwerde vom 10. November 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. Oktober 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Einkommensteuer wird für das Jahr 2021 festgesetzt mit -2…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz (UFS-Salzburg) vor. Im August 2006 übermittelte das Finanzamt dem UFS-Salzburg ein im April 2006 vom Bw neuerlich eingereichte Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2004. Im Feld Familienstand kreuzte der Bw "ledig" an. Die Felder "verheiratet" und "in Partnerschaft" lebend waren nicht angekreuzt…
…dann als Werbungskosten absetzbar, wenn sie dem Arbeitnehmer durch die beruflich veranlasste Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort erwachsen. Berufliche Veranlassung der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegt nur dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen die…
…einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung können…
…wohnhaft in APH, vom 25.7.2014 gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 15.07.2014 (betreffend die Arbeitnehmerveranlagung 2013 zu St.Nr. 53 7890) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2013 des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck wird…
…der Familie der Bw gefährdet sei. Wie die Abgabenbehörde im angefochtenen Bescheid ausgeführt hat, stellen Beaufsichtigungskosten eines Kindes bei verheirateten Ehegatten und aufrechter Ehe grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung dar, weil die in der angeführten Bestimmung ganz allgemein verankerte Verpflichtung der Eltern zur Beaufsichtigung ihrer Kinder…
…15. November 2005 wurden die oa Kosten nicht als Werbungskosten anerkannt. Begründend wurde ausgeführt, dass einem alleinstehenden Arbeitnehmer Kosten für Familienheimfahrten nur für die ersten sechs Monate der Berufstätigkeit zustehen würden. Mit Eingabe vom 13. Dezember 2005 erhob der Bw gegen die oa Bescheide Berufung…
…2.068,35 fest, wies aber die beantragten Werbungskosten für Familienheimfahrten mit der Begründung ab, dass bei einem allein stehenden Arbeitnehmer nur dann Aufwendungen für Familienheimfahrten steuerlich zu berücksichtigen wären, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung oder Haus besitze. Die Kosten für Fahrten…
…April 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die…
…den Familienwohnsitz wegen der Entfernung unzumutbar ist und ein Umzug der Familie des Arbeitnehmers an diesen Arbeitsort nicht möglich ist. Als "Familienwohnsitz" im Sinne des Einkommensteuerrechtes gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher…
…vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen (VwGH 22.4.1986, 84/14/0198). Im Allgemeinen wird aber für verheiratete (in eheähnlicher Gemeinschaft lebende) Arbeitnehmer ein Zeitraum von zwei Jahren ausreichend sein. Davon abgesehen ist die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort zB. unzumutbar…
…und begründete dies damit, dass als Familienwohnsitz jener Ort gelte, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhalte, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilde. Bei einem Alleinstehenden liege…
…Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes NNN, vom 9. Juli 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 im Beisein der Schriftführerin XXX nach der in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2013 und 2014 beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des großen Pendlerpauschales. Das Finanzamt hat dieses in den Erstbescheiden nicht anerkannt. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze sei für die Beurteilung…
…16.10.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 13.09.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2017 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem…