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UFSW RV/2093-W/07Verdeckte Ausschüttungen (Zuwendungen) bei Stiftungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.05.2009

…nicht unterfertigt oder datiert, der Aufforderung nach Vorlage entsprechender Unterlagen wurde nicht nachgekommen. Die oben dargestellten Berechtigungen kamen somit im Zeitpunkt der angenommenen verdeckten Ausschüttung (Zuwendung) alleineHW zu. Zwar ist der Stiftungsvorstand bei der Besorgung seiner Geschäfte an den Stiftungszweck gebunden, was jedoch nicht ausreicht…

UFSW RV/3346-W/02Verdeckte Zuwendungen an die Begünstigten einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2005

…Die verdeckte Zuwendung von S 1.890.000,00 an Harald A im Jahr 2000 wäre gegebenenfalls zu streichen und die darauf entfallende Kapitalertragsteuer in Höhe von S 629.937,00 gutzuschreiben. Bezüglich der Bewirtungsspesen und Barentnahmen seien im Rahmen einer bei der X GmbH…

UFSW RV/1556-W/11Rechtsbeziehungen zwischen Stiftung und Begünstigten - Vermietung einer Wohnung, Vergabe von Darlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2012Teil 1/3

…bis 2007 je Euro 30.168,32 und für die Jahre 2008 und 2009 je Euro 26.586,56 als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ermittelt: Nicht anerkannte "Ausleihungen" I Verdeckte Zuwendung an Herrn FamNameStifter Vom Bankkonto der Privatstiftung ,,Bankverbindung" wurden an den Stifter und Begünstigten…

UFSW RV/1556-W/11Rechtsbeziehungen zwischen Stiftung und Begünstigten - Vermietung einer Wohnung, Vergabe von Darlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2012Teil 2/3

…Dennoch wurde durch die seit 2005 bestehende unentgeltliche Nutzung des Objekts dem Begünstigten/Mieter ein vom Stifterwillen gedeckter Vermögensvorteil zugewendet, welcher bislang nicht versteuert wurde und mangels Fremdüblichkeit als verdeckte Zuwendung zu behandeln ist. Hinsichtlich der Höhe des zugewendeten Vorteils stellten beide Parteien außer Streit…

UFSW RV/1556-W/11Rechtsbeziehungen zwischen Stiftung und Begünstigten - Vermietung einer Wohnung, Vergabe von Darlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2012Teil 3/3

Hinsichtlich des angefochtenen Verspätungszuschlages führte die Bw. nicht aus, weshalb eine Verspätung der Erklärungsabgabe nicht vorliegen oder entschuldbar sein sollte. Aus dem Akteninhalt ersichtlich erfolgte die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2007 mit Bescheid vom 17.April 2009 im Schätzungswege gem. § 184 BAO wegen Nichtabgabe der Erklärung…

UFSW RV/2307-W/02Zuflusszeitpunkt von Zinserträgen und Zuwendungen einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.11.2005Teil 2/2

…Gepflogenheiten im Bankgeschäft ist die Annahme einer Avalprovision mit im Bankgeschäft durchaus üblichen 1% des von der Garantieerklärung umfassten Betrages angemessen. Die verdeckte Zuwendung aus dem Sicherungsgeschäft beträgt demnach S 600.000,00 (€ 43.603,70). Die Berechnung der Kapitalertragsteuer für das Jahr 1997…

UFSW RV/2307-W/02Zuflusszeitpunkt von Zinserträgen und Zuwendungen einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.11.2005Teil 1/2

…Sachverhalt entsprechend zu würdigen seien. Die BP habe hinsichtlich der fiktiven Avalprovision sowohl das steuerpflichtige Einkommen der Bw. um entgeltliche Überschüsse erhöht als auch eine verdeckte Zuwendung erkannt. Die Vorgehensweise sei im Widerspruch zu Rz 81 und Rz 211 der Stiftungssteuerrichtlinien. Bei unentgeltlichen Nutzungsüberlassungen von…

UFSW RV/2998-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer einer Stiftung, sofern bei einer GesmbH, die in deren Eigentum steht, eine verdeckte Ausschüttung festgestellt wurde (idS VwGH 21.2.2013, 2009/13/0257)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2013

…Hinweis darauf gegeben hat, dass sie einen Anspruch auf Rückgängigmachung der sie betreffenden Vermögensminderung gegenüber dem Stifter und Begünstigten R durch Rückforderung geltend macht hat sie (schlüssig) auf ihren Anspruch gegenüber den Begünstigten dem durch die durchgeleitete verdeckte Zuwendung ein Vorteil entstanden ist, verzichtet. Der…

UFSS RV/0144-S/08Formalerfordernisse für Kapitalertragsteuer-Bescheide (KESt-Bescheide)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2009

…mit Schlussbesprechung vom 18.12.2006 abgeschlossen wurde. Unter TZ 1 des Außenprüfungsberichtes findet sich die Feststellung: Die Bezahlung der Verbindlichkeit gegenüber CH stellt nach Ansicht der Betriebsprüfung eine verdeckte Zuwendung der Stiftung an die Gesellschafter dar, wobei die Kapitalertragsteuer von den Gesellschaftern zu tragen…

UFSS RV/0263-S/12Tilgung der Schulden der Stifter bzw. Begünstigten durch eine Privatstiftung als Einkünfte aus Kapitalvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2012

…mit Schlussbesprechung vom 18.12.2006 abgeschlossen wurde. Unter Tz 1 des Außenprüfungsberichtes findet sich die Feststellung: Die Bezahlung der Verbindlichkeit gegenüber CH stellt nach Ansicht der Betriebsprüfung eine verdeckte Zuwendung der Stiftung an die Gesellschafter dar, wobei die Kapitalertragsteuer von den Gesellschaftern zu tragen…

UFSS RV/0132-S/08Mindesterfordernisse eines KESt-Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2009

…nicht (vgl. UFS 4.1.2006, RV/1201-L/04). Auch bei der Haftungsinanspruchnahme für auf (verdeckte) Zuwendungen von Privatstiftungen entfallende Kapitalertragsteuern muss der Umschreibungspflicht entsprechend sorgfältig entsprochen werden. Die bloße Angabe eines Prüfungszeitraumes kann auch hier nicht genügen und schafft Unklarheiten. Erforderlich sind sowohl…

UFSS RV/0352-S/05Mindesterfordernisse eines KESt-Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2009

…nicht (vgl. UFS 4.1.2006, RV/1201-L/04). Auch bei der Haftungsinanspruchnahme für auf (verdeckte) Zuwendungen von Privatstiftungen entfallende Kapitalertragsteuern muss der Umschreibungspflicht entsprechend sorgfältig entsprochen werden. Die bloße Angabe eines Prüfungszeitraumes kann auch hier nicht genügen und schafft Unklarheiten. Erforderlich sind sowohl…

UFSK RV/0107-K/03Haftung für Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2009

…an dieser Liegenschaft vor. Nach Feststellungen der Bp. beträgt der steuerlich anzuerkennende Kaufpreis lediglich S 7.000.000,--. Die Differenz zum verrechneten Kaufpreis stellt eine verdeckte Zuwendung der Stiftung an die begünstigten dar und unterliegt gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 lit. EStG dem Kapitalertragsteuerabzug…

UFSW RV/2807-W/10Keine steuerliche Anerkennung einer Immobilienvermietung durch Privatstiftung an Stifter oder Begünstigte zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2012Teil 2/2

…2009) sowie die jährlich ermittelten Differenzen wurden seitens der Bw. im Rechtsmittelverfahren grundsätzlich nicht beanstandet. Die Bw. brachte lediglich im Zusammenhang mit der Besteuerung der in diesem Zusammenhang festgestellten verdeckten Zuwendung vor, dass, im Fall der umsatzsteuerlichen Anerkennung der Vermietung, die in die Mittelwertberechnung einbezogene…

UFSL RV/0198-L/05Schuldhafte Pflichtverletzung bei fehlender Kontrolle, keine Anfechtung des Abgabenanspruches im Haftungsverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2008Teil 1/2

…In der weiteren Argumentation werde jetzt unterstellt, dass solche Gewinne gleichsam als verdeckte Zuwendungen an Mitglieder weiter geleitet worden wären. In der eben zitierten Anlage zum Steuerbescheid gebe es drei Aussagen zu den Auszahlungen und zwar wie folgt: S : "Steuerschonende Auszahlung" Sa: "Auszahlung ohne Nachweis…

UFSW RV/2807-W/10Keine steuerliche Anerkennung einer Immobilienvermietung durch Privatstiftung an Stifter oder Begünstigte zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2012Teil 1/2

…2001 bis 2008 sei daher die bisher entrichtete Umsatzsteuer rückzuzahlen; die in diesen Jahren geltend gemachten Vorsteuern seien abzuerkennen. In Bezug auf die Kapitalertragsteuer sei eine verdeckte Zuwendung an die Stifterin aufgrund der Nutzung der Liegenschaft festgestellt worden. Wenn nicht Wirtschaftsgüter sondern Nutzungsmöglichkeiten zugewendet werden…

UFSK RV/0231-K/05Verdeckte freigebige Zuwendung durch Missbrauch gemäß § 22 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2006

…als Bemessungsgrundlage aus. Begründend dazu führte das FA weiter aus, dass bei der gegebenen Sachverhaltskonstellation in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von einer freigebigen Zuwendung der Übergabsliegenschaft A-Dorf1 von der Mutter an den Bw. auszugehen sei. In seiner dagegen fristgerecht erhobenen Berufung brachte der Bw. zunächst vor…

UFSI RV/0548-I/09Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (Zuwendung von Kapital)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2011

…nur mehr darin bestehen soll, "notwendige Ergänzungen" des (bisherigen) Ermittlungsverfahrens vorzunehmen. 8.) Im Streitfall kann die Frage, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form von Zuwendung von Kapital vorliegt, ohne der Durchführung von (weiteren) Erhebungen nicht geklärt werden. Zu erheben wäre insbesondere, aufgrund welcher Vereinbarungen die…

UFSI RV/0722-I/09Vermietung einer Eigentumswohnung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.05.2012

…Gründe für die gewählte Gestaltung. Ein Vorsteuerabzug für die Anschaffung und den Betrieb der gegenständlichen Wohnung stehe daher nicht zu. Die Berufungswerberin begehrte mit Schreiben vom 9. Dezember 2009 fristgerecht unter Verweis auf Beiser, Fremdübliche Vermietung oder verdeckte Ausschüttung/Zuwendung?, SWK, die Vorlage der Berufung…

UFSW RV/1644-W/041. Versagung des Vorsteuerabzuges auf Grund von Rechnungen, die nicht von einem Unternehmer ausgestellt wurden 2. Versagung des Vorsteuerabzuges bei fehlendem Leistungsaustausch 3. Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Zuwendungen ohne erkennbaren zivilrechtlichen Titel 4. Entnahmen durch faktischen Machthaber, der nicht Gesellschafter, sonder Geschäftsführer einer GesmbH ist - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 5. Gegenstandloserklärung von Berufungen, wenn die Berufung gegen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide erhoben wurde und im mittlerweile ergangenen Jahresbescheid dem Berufugnsbegehren Rechnung getragen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.09.2009Teil 1/2

…Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Ausschüttung ist somit u.a. Voraussetzung, dass einem Anteilsinhaber ein Vermögensvorteil aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung zugewendet wird (vgl. VwGH 15.7.1998, 96/13/0039). Von einer solchen Zuwendung an einen Anteilsinhaber und einer daraus folgenden verdeckten Ausschüttung ging die BP…