…nichts anderes bestimmt ist, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ist ohne unnötigen Aufschub in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen." Aus der in Rede stehenden kontokorrentmäßigen Verbuchung der Abgabengebarung sowie aus der im § 214 Abs…
…Verbuchung der Gebarung nach § 214 Abs. 1 BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften zunächst grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. Strittig ist, ob ein Betrag von € 5.000,00 antragsgemäß auf ein von der Bw. genanntes Abgabenkonto zu überrechnen…
…auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen; an die Stelle des Fälligkeitstages hat der davon abweichende zuletzt maßgebliche gesetzlich zustehende oder durch Bescheid zuerkannte Zahlungstermin zu treten. Haben mehrere Abgabenschuldigkeiten denselben Fälligkeitstag oder denselben davon abweichenden Zahlungstermin und reicht ein zu verrechnender…
…die der Höhe nach festgesetzten Abgabenschuldigkeiten übersteigt, die der Abgabepflichtige nicht später als drei Monate nach der Stellung des Rückzahlungsantrages zu entrichten haben wird. Die Einbringung fälliger Abgaben kann gemäß § 213 Abs. 1 BAO ausgesetzt werden, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos versucht worden sind oder wegen Aussichtslosigkeit…
…zusammengefassten Verbuchung der Gebarung nach § 214 Abs. 1 BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften zunächst grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. Strittig ist, ob die Gutschrift von € 822,00 aus der Einkommensteuerveranlagung 2010 antragsgemäß an den Bw. zurückzuzahlen ist…
…Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefasst verbucht wird (§ 213), erstrecken. Gemäß § 214 Abs. 1 BAO sind in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen…
…der zusammengefassten Verbuchung der Gebarung nach § 214 Abs. 1 BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften zunächst grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. Strittig ist, ob die durch die Arbeitnehmerveranlagung 2010 bescheidmäßig am 2. März 2010 in Höhe von € 987…
…1 BAO auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen; an die Stelle des Fälligkeitstages hat der davon abweichende zuletzt maßgebliche gesetzlich zustehende oder durch Bescheid zuerkannte Zahlungstermin zu treten. Haben mehrere Abgabenschuldigkeiten denselben Fälligkeitstag oder denselben davon abweichenden Zahlungstermin und reicht ein…
…auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen; an die Stelle des Fälligkeitstages hat der davon abweichende zuletzt maßgebliche gesetzlich zustehende oder durch Bescheid zuerkannte Zahlungstermin zu treten. Haben mehrere Abgabenschuldigkeiten denselben Fälligkeitstag oder denselben davon abweichenden Zahlungstermin und reicht ein zu verrechnender…
…Die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ist ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen. Zutreffend wurde die mit Wirksamkeit 16.2.2006 geleistete Zahlung von 437,00 € mit der offenen Einfuhrumsatzsteuer 12/2005 als am frühesten verbuchte Abgabe mit dem Fälligkeitstermin…
…nach § 214 Abs. 1 BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften zunächst grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. Da infolge der Rückzahlung der sich aus den Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2003, 2005 und 2006 ergebenden Abgabenguthaben an die Bw. derzeit bzw…
…auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen; an die Stelle des Fälligkeitstages hat der davon abweichende zuletzt maßgebliche gesetzlich zustehende oder durch Bescheid zuerkannte Zahlungstermin zu treten. Haben mehrere Abgabenschuldigkeiten denselben Fälligkeitstag oder denselben davon abweichenden Zahlungstermin und reicht ein zu verrechnender…
…Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO auf dem Abgabenkonto diese nach Ablauf der Aussetzung der Einhebung als ältere verbuchte Abgabenschuldigkeiten bereits mit Zahlungen und sonstigen Gutschriften verrechnet wurden. Zur Stundung der betroffenen Einkommensteuernachzahlungen hat der Unabhängige Finanzsenat dem Bw schon in der Berufungsentscheidung vom 26. Juni 2007…
… 214 BAO sieht vor, dass in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. An die Stelle des Fälligkeitstages hat der davon abweichende zuletzt maßgebliche gesetzlich zustehende oder durch Bescheid zuerkannte…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. Oktober 2013 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt verbuchte am 30. September 2013 am Abgabenkonto des Berufungswerbers (Bw), das zu diesem Zeitpunkt einen Null-Saldo auswies…
…verbuchte Gutschrift betrage rd. € 13.200,00 und könne aus der Sicht des steuerliche Vertreters als Vorleistung einer Quote in einem allenfalls vom Finanzamt genehmigten stillen Ausgleichs der Bw. angesehen werden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten…
…Umfang v. 2,349.927,46 S gemäß § 9 BAO als Haftender in Anspruch genommen. Im Haftungsbetrag waren unter anderem auch laut Selbstberechnung der Gesellschaft verbuchte, aber nicht mehr entrichtete Lohnabgaben für August 1996 (fällig 16. September 1996) und September 1996 (fällig 15. Oktober 1996…
…wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann sich auch auf Abgaben, deren Gebarung mit jener der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefasst verbucht wird (§ 213), erstrecken. Gemäß § 212 Abs. 2 BAO sind für Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von insgesamt 750 Euro übersteigen…
…November 1999 wurden nach Abschluss der Prüfung am 27. Dezember 2000 verbucht. Folgende Zahllasten sind angefallen: August 1999 S 42.423,--, September 1999 S 38.690,--, November 1999 S 55.474,-- Die Zahlungsfrist für die Abgabenschuldigkeiten war der 5. Februar 2001. Im Zeitpunkt der Einbuchung…
…erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. November 2001 hat das Finanzamt gegenüber Frau Adelheid Z. eine Nachforderung an Grunderwerbsteuer in Höhe von 27.692,00 ATS (2.012,46 €) festgesetzt und auf dem Abgabenkonto 2 verbucht. Die Grunderwerbsteuernachforderung war am 17. Dezember 2001 fällig…