…Erwerbsvorgang dann, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluss inne hatte (VwGH 28.9.2000, 97/16/0326). Bei…
…Erwerbsvorgang dann, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluss inne hatte (VwGH 28.9.2000, 97/16/0326). Bei…
…ihren vertraglichen Bedingungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräusserer seine ursprüngliche Rechtsstellung erlangt. Ein Erwerbsvorgang ist also nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluss innehatte…
…Rückgängig gemacht ist ein Erwerbsvorgang dann, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt (VwGH vom 30. April 2003, Zln. 2000/16/0094…
…als bei der Rückgängigmachung jener Vorgang zu verstehen ist, daß Erwerber und Veräußerer derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen werden, daß der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Dies kann aber keineswegs der Fall sein, wenn die vertragliche Bindung zumindest formal mit dem seinerzeitigen Käufer noch…
…sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Ein Erwerbsvorgang ist also nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück…
…sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Ein Erwerbsvorgang ist also nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück…
…sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Ein Erwerbsvorgang ist also nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück…
…gemacht, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wieder erlangt. Der Verkäufer muss wieder die volle uneingeschränkte Verfügungsmacht über das Grundstück innehaben. Die…
…März 2005 verwiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass eine Vertragsaufhebung gemäß § 17 GrEStG nicht zum Tragen komme, da die Verkäufer ihre ursprüngliche Rechtsstellung nicht wiedererlangt hätten. Dagegen hat nicht nur der Ehegatte der Bw., sondern expressis verbis auch die Bw. mittels Schriftsatz vom 13. Dezember 2005…
… 17 GrEStG nicht zum Tragen komme, da die Verkäufer ihre ursprüngliche Rechtsstellung nicht wiedererlangt hätten. In der dagegen erhobenen Berufung wurde zunächst auf den ursprünglichen Kaufvertrag vom 29. Dezember 2003 verwiesen. Zur Sicherstellung der Schuldübernahmsverpflichtung der Käufer sei (damals) das Bestehenbleiben der auf den kaufgegenständlichen…
…den Aufhebungsvertrag vom 27. November 2002 die G. . als Verkäuferin ihre ursprüngliche Rechtsstellung und damit ihre freie Verfügungsmacht über das in Frage stehende Verkaufsobjekt wiedererlangen konnte und damit eine echte Rückgängigmachung des gegenständlichen Erwerbsvorganges vorliegt, wenn mit neuem Kaufvertrag, ebenfalls vom 22. November 2002 und…
…ob durch die am 18. Mai 2006 unterfertigte Aufhebungsvereinbarung die Verkäuferin ihre ursprüngliche Rechtsstellung und damit ihre (freie) Verfügungsmacht über das in Frage stehende Verkaufsobjekt wiedererlangt hatte und damit ein echte Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges (Kauf -Anwartschaftsvertrag vom 10. Juli 2003) vorliegt. Ausgehend vom eingangs beschriebenen…
…Abs. 1 GrEStG gilt, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung, d.h. jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluss hatte…
…Abs. 1 GrEStG gilt, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung, d.h. jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluss hatte…
…Abs. 1 GrEStG gilt, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung, d.h. jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluss hatte…
…Verfügungsmöglichkeit des Erwerbers über das Grundstück einerseits und die Wiedererlangung der ursprünglichen Rechtsstellung des Veräußerers andererseits, sind nicht isoliert, sondern in einem sachlichen Zusammenhang zu betrachten. Wenn der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung deswegen nicht wiedererlangt, weil lediglich ein Teil der ursprünglich veräußerten Liegenschaft rückgekauft wird…
…ob durch die am 11. Dezember 2002 unterfertigte Aufhebungsvereinbarung die Verkäuferin Wohnbaugesellschaft ihre ursprüngliche Rechtsstellung und damit ihre (freie) Verfügungsmacht über das in Frage stehende Verkaufsobjekt wiedererlangt hatte und damit ein echte Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges (Kaufvertrag vom 26. April 2000) vorliegt. Bei der Beurteilung des…
…ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Nach den überzeugenden Ausführungen der Veräußerin Eva B. und ihres Rechtsanwaltes wurde der ursprüngliche Kaufvertrag storniert, weil die Finanzierung bei der…
…nur darauf an, dass der Verkäufer durch einen der in leg.cit. genannten Rechtsvorgänge seine ursprüngliche Rechtsstellung wieder erlangt. Den Einlassungen des Bw.im Ergänzungsschreiben vom 16.09.2013 nach, wäre eine Rückgängigmachung iSd § 17 GrEStG 1987 bereits im November 2009 durch Annahme des Rücktrittsanbots…