…Erwerbsvorgang dann, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluss inne hatte (VwGH 28.9.2000, 97/16/0326). Bei…
…Erwerbsvorgang dann, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluss inne hatte (VwGH 28.9.2000, 97/16/0326). Bei…
…zwar - was die Vertragsfreiheit des Schuldrechtes erlaubt - der Form nach aufgehoben wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmacht aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche (freie) Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Erfolgt die Aufhebung des Kaufvertrages lediglich zu dem Zweck der gleichzeitigen Übertragung des…
…ihren vertraglichen Bedingungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräusserer seine ursprüngliche Rechtsstellung erlangt. Ein Erwerbsvorgang ist also nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluss innehatte…
…gemacht, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Ein Erwerbsvorgang ist also nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die…
…sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Ein Erwerbsvorgang ist also nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück…
…Rückgängig gemacht ist ein Erwerbsvorgang dann, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt (VwGH vom 30. April 2003, Zln. 2000/16/0094…
…als bei der Rückgängigmachung jener Vorgang zu verstehen ist, daß Erwerber und Veräußerer derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen werden, daß der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Dies kann aber keineswegs der Fall sein, wenn die vertragliche Bindung zumindest formal mit dem seinerzeitigen Käufer noch…
…sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Ein Erwerbsvorgang ist also nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück…
…nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlange. Die Stornierungsvereinbarung vom 28.1.2016 und der Abschluss eines neuerlichen Übergabsvertrages am 4.2.2016 an die gleiche Erwerberin zu gleichen Vertragsbedingungen seien die logische Konsequenz der steuerlich motivierten Vertragsgestaltung, erfüllen aber nicht…
…wiedererlangt hat. Rückgängig gemacht ist ein Erwerbsvorgang dann, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Ein Erwerbsvorgang ist also nur dann rückgängig gemacht, wenn der seinerzeitige Veräußerer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er…
…wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Ein Erwerbsvorgang ist also dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück…
…sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Ein Erwerbsvorgang ist also nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück…
…der einvernehmlichen Vertragsauflösung – wie beim Begünstigungstatbestand nach § 17 GrEStG erforderlich – einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels belegt. Nach der hg. Rechtsprechung müsse der Verkäufer jene ursprüngliche Rechtsstellung bzw. Verfügungsmacht über das Grundstück wiedererlangen, welche er vor dem Vertragsabschluss innegehabt habe. Dies treffe im Gegenstandsfalle zu…
…der einvernehmlichen Vertragsauflösung – wie beim Begünstigungstatbestand nach § 17 GrEStG erforderlich – einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels belegt. Nach der hg. Rechtsprechung müsse der Verkäufer jene ursprüngliche Rechtsstellung bzw. Verfügungsmacht über das Grundstück wiedererlangen, welche er vor dem Vertragsabschluss innegehabt habe. Dies treffe im Gegenstandsfalle zu…
…Bescheid vom 10.01.2014 wurde der Antrag sinngemäß mit der Begründung abgewiesen, dass eine Rückgängigmachung nur dann vorliegen würde, wenn der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Dies sei erst der Fall, wenn der Verkäufer wieder grundbücherlicher Eigentümer ist oder der neuerliche Verkauf geprüft werden…
…sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Ein Erwerbsvorgang ist also nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück…
…sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Ein Erwerbsvorgang ist also nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück…
…gemacht, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wieder erlangt. Der Verkäufer muss wieder die volle uneingeschränkte Verfügungsmacht über das Grundstück innehaben. Die…
…März 2005 verwiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass eine Vertragsaufhebung gemäß § 17 GrEStG nicht zum Tragen komme, da die Verkäufer ihre ursprüngliche Rechtsstellung nicht wiedererlangt hätten. Dagegen hat nicht nur der Ehegatte der Bw., sondern expressis verbis auch die Bw. mittels Schriftsatz vom 13. Dezember 2005…