…selbständige Unternehmerin dieselbe Mitteilungspflicht an das Finanzamt für die Subhonorare nach § 109 a EStG 1988 getroffen hätte, wie sie ihre eigenen Auftraggeber traf. Diese wurde aber auch nicht erfüllt. Eine Abgabe von Steuererklärungen durch die Aushilfen reicht nicht aus, um hier als Nachweis zu dienen…
… 17 Abs. 6 EStG 1988 nicht berücksichtigt werden. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wandte sich der Bw. gegen die seiner Meinung nach unzureichende Berücksichtigung der ihm erwachsenen Kosten. Er gab an, er habe im Einverständnis mit seinem Arbeitgeber seine Beschäftigung mit 31.12.2007…
…€ 10.962,19; 2006: € 10.563,46) wurden Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2006 erlassen. In ihrer Berufung gegen diese Bescheide begehrt die Bw die Berücksichtigung von Ausgaben für Subhonorare (2002: € 12.300,00; 2003: € 11.500,00; 2004: €…
…genauere Angaben. Im Zuge der BP wurde mehrmals schriftlich und mündlich verlangt, dass Verträge oder Vereinbarungen Abrechnungen aus denen der Grund der Zahlung ersehbar ist Zuordnung der "Subprovisionen" zu den vereinnahmten teilweise niedrigeren Provisionen Nachweise über den Zahlungsfluss der hohen Barbeträge vorgelegt werden. Diesen Aufforderungen…
…2.424,94 € 2005: 2.400,00 € 2006: 2.400,00 € Nach einem Vorhalt (12. Juni 2008) des zuständigen Finanzamtes in welchem der Berufungswerber unter anderem um Unterlagen hinsichtlich des Nachweises des Büroaufwandes befragt wurde, gab der Berufungswerber mit Eingabe vom 17…
…erklärte daraufhin neue andere Ausgaben, die im Zusammenhang mit den Subhonoraren stünden. Er legte eine "Confirmation of Payments Agreement 20030801" datiert mit 2003 12 31 einer Firma mit Sitz in New York über einen Betrag in Höhe von € 39.500,- und eine Rechnung der…
…seitens der Bank das Empfängerkonto ausheben zu lassen, um die eindeutige Zuordenbarkeit in die Geschäftssphäre der Fa. XY nachweisen zu können. Abschließend sei bemerkt, dass dem UFS keine beim Finanzamt nach dem 21. April 2004 eingelangten Belege zum gegenständlichen Berufungspunkt vorgelegt worden sind. | Rechtliche…
…xx Universität X Einkünfte aus selbständiger Arbeit (aus der Verwertung von Patenten, Prüfungsgebühr 2000) erklärt. In den Jahren 1997 bis 2001 wurden bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit nachstehend angeführte Beträge unter dem Titel "Subhonorare" an die Schwester A (im Weiteren kurz A genannt) bzw…
…28 Bp.-Bericht). Die Berufung ist auch in jenen Fällen unbegründet, in welchen die Bw. mangels Vorlage entsprechender Lichtbildausweiskopien nicht einmal die Identität des Empfängers nachweisen konnte. Dies wurde von der Bw. in der mündlichen Berufungsverhandlung auch außer Streit gestellt. Bezüglich der für P4 vorgelegten…
…Pensionierung im Jahr 2000 bereits teilweise an verschiedene Personen übergeben habe, was die Fremdleistungshonorare erkläre. Es würde eine Aufstellung der vermittelten Personen und ein Nachweis über den Zahlungsfluss der Fremdleistungshonorare übermittelt werden. Der Zahlungsfluss sei nicht genau nachzuweisen, da die Beträge teilweise von der Bw…
…begründen die Schätzungsbefugnis der Behörde. Die Behörde ist nicht verpflichtet, nicht oder nur unzureichend vorgelegte Aufzeichnungen, die der Steuerpflichtige zu führen und vorzulegen hat, zu (re-)konstruieren (VwGH 22.11.2001, 98/15/0187). Eines Nachweises, dass die Aufzeichnungen tatsächlich unrichtig sind, bedarf es nicht …
…in Österreich ca. 200 € aufzuwenden. Das FA gab der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 2. April 2004 teilweise statt mit folgender Begründung: "Bei den vorgelegten Bestätigungen für Subhonorarempfänger handelt es sich großteils um Personen, die entweder steuerlich oder meldeamtlich nicht erfasst sind. Zudem werden die…
…BP wurde mehrmals schriftlich und mündlich verlangt, dass Verträge oder Vereinbarungen Abrechnungen aus denen der Grund der Zahlung ersehbar ist Zuordnung der "Subprovisionen" zu den vereinnahmten teilweise niedrigeren Provisionen Nachweise über den Zahlungsfluss der hohen Barbeträge vorgelegt werden. Diesen Aufforderungen wurde seitens des Steuerpflichtigen bzw…
…dass keine Barzahlung stattgefunden hat, sondern die Provisionen direkt mit alten Privatschulden von XF verrechnet worden sind. Diesbezügliche Nachweise wurden nicht erbracht. Die widersprüchlichen Aussagen wecken Zweifel an der Richtigkeit ihrer Angaben. Die angeführte Verrechnung mit Privatschulden ist auch nicht Vertragsinhalt. Für den Abfluss von…
…erscheint auch eine bloß vierteljährliche (gegenüber einer monatlichen) Provisionsabrechnung nicht fremdüblich. Trotz Aufforderung hat die Berufungswerberin keinen Nachweis über die an ihren Ehegatten erfolgten Zahlungen erbracht (etwa durch Vorlage der Kontoauszüge, aus denen die Überweisung der Subprovisionen von 150.000 S und 110.000 S…
…Durch die unzureichende Beantwortung des mit diversen Vorhalten erteilten Auftrages gem. § 138 Abs. 1 BAO (zuletzt am 17.11.2006, S 65 V-Akt) ist der geforderte Nachweis der Betriebsausgabe nicht als erbracht zu beurteilen. Da sich die Ermittlungsmöglichkeiten der Abgabenbehörden im Ausland auf die…
…1996 bis 1998 bekämpft worden seien - wurde im Wesentlichen wie folgt begründet: 1) Verkauf der PDI Anteile (Bp-Bericht Tz 24) In einer Gesamtschau seien die im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens vorgelegten Unterlagen - im Berufungsverfahren seien keine neuen Nachweise erbracht worden - nicht geeignet gewesen die Beweiswürdigung…
…Überweisungsbelege bzw. Barbelege ist daher der Zahlungsfluss nicht überprüfbar. Eine Erfassung der Beträge auf dem Verrechnungskonto des Gesellschafters in der Buchhaltung würde daher als einziger Nachweis für den Zufluss der Einnahmen bei der tschechischen Gesellschaft sprechen. Ob diese Einnahmen allerdings verbucht wurden oder nicht, kann…
…C ihm gegenüber behauptet ,und hinreichend bescheinigt' habe, in den Unternehmen als leitender Angestellter beschäftigt zu sein. Als Nachweis für den Anschein einer bestehenden Vollmacht wurde ein Anbot der Cx an einen Dritten zur Fassadensanierung vorgelegt, dass von dieser Gesellschaft infolge Konkurses nicht realisiert werden…
…auch dann, wenn, wie im gegenwärtigen Fall, zusätzlich zur unzureichenden Sekretariatsinfrastruktur die in Österreich besonders großen und nur teilweise erfolgreichen Mühen notwendig sind, um etwa zu teurer Computerausstattung bzw. zu Forschungspersonal zu gelangen." Im Rechtsmittelverfahren vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde der Bw. aufgefordert bekannt…