…bedeutet dies, dass die Anwendung des § 102 Abs. 3 leg cit bei Bemessung der Einkommensteuer des Bw. für das Jahr 2005 keine unzulässige Differenzierung zwischen unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen. somit keine gemeinschaftswidrige Diskriminierung, darstellt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 19. April 2007
…bedeutet dies, dass die Anwendung des § 102 Abs. 3 leg cit bei Bemessung der Einkommensteuer des Bw. für das Jahr 2005 keine unzulässige Differenzierung zwischen unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen, somit keine gemeinschaftswidrige Diskriminierung, darstellt. Die Entscheidung war daher spruchgemäß zu treffen. Wien, am 19. April…
…kein Grund ersichtlich, welcher eine unterschiedliche Steuerbelastung der Verschmelzung zweier Rechtsträger zu einem Rechtsträger rechtfertigen würde. In der unterschiedlichen grunderwerbsteuerlichen Belastung der Verschmelzung up-stream einerseits und der Verschmelzung down-stream andererseits liegt somit eine verfassungsrechtlich unzulässige Differenzierung. Diese tritt dann nicht ein, wenn man…
…in welchem Ausmaß das bisher betriebene Studium an der nunmehrigen Universität angerechnet wird. Beim gegebenen Sachverhalt hat die Abgabenbehörde I. Instanz keine unzulässige Differenzierung zwischen öffentlichen und privaten Universitäten vorgenommen. Abschließend darf auf die bisherige Entscheidungspraxis des Unabhängigen Finanzsenates hingewiesen werden (UFSS vom 13.9…
…in welchem Ausmaß das bisher betriebene Studium an der nunmehrigen Universität angerechnet wird. Beim gegebenen Sachverhalt hat die Abgabenbehörde I. Instanz keine unzulässige Differenzierung zwischen öffentlichen und privaten Universitäten vorgenommen. Abschließend darf auf die bisherige Entscheidungspraxis des Unabhängigen Finanzsenates hingewiesen werden (UFSS vom 13.9…
…wird wiederum auf die entsprechende NoVA-Berufung und die Berufung gegen den KFZ-Steuerbescheid 2005 verwiesen. Überdies sei im Jahr 2006 die Festsetzung der KFZ-Steuer als Doppelbesteuerung europarechtlich unzulässig. In den Berufungen gegen die angeführten NoVA-Bescheide rügt die Bw allgemein Verfahrensmängel und unrichtige…
…nicht (siehe hierzu insbesondere die Beschwerdefälle 2008/15/0271 und 2008/15/0313). Nun soll die durch eine steuerliche Pauschalierung vorgenommene Differenzierung ihre Rechtfertigung in der Vereinfachung der Vollziehung und der Verwaltungsökonomie finden; gerade dies wäre aber bei einer streitanfälligen Festlegung des Anwendungsbereiches "Gaststättenbetriebe mit…
…Finanzamtes gegen Abkommensrecht. Zudem sei die vorgenommene Differenzierung gleichheitswidrig. Mit Schriftsatz vom 8.5.2006 ergänzte der Bf seinen Standpunkt sinngemäß wie folgt: Den Abkommensbestimmungen über die Nichtdiskriminierung und die Gleichbehandlung hinsichtlich der Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit komme unmittelbare Wirkung zu. Die einschlägige…
…Wirtschaftstreibender zu sehen; Art 43 EGV stelle vielmehr ein generelles Verbot von ungerechtfertigten Behinderungen der Niederlassungsfreiheit dar. Die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer im Zusammenwirken mit der verpflichtenden Entrichtung eines Kammerbeitrages stelle eine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der…
…Dezember 2003 wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Einschränkung des Energieabgabenvergütungsanspruches auf Hersteller körperlicher Wirtschaftsgüter eine unsachliche Differenzierung darstelle und daher verfassungswidrig wäre, weil sie gegen den verfassungsgesetzlich verankerten Gleichheitssatz verstoße. Über die Berufung wurde erwogen: Aus folgenden Gründen kann für diese Jahre weder Produktions…
…hingewiesen). Der unternehmensfremde Dienstnehmereinsatz gilt daher gem. Rz 76 UStR von vornherein als nicht für die unternehmerische Sphäre bezogen, ein steuerbarer Eigenverbrauch kann sohin nicht vorliegen. Der unbegründeten Differenzierung der Umsatzsteuerrichtlinien (Rz 77) dahingehend, dass dann, wenn die sonstige Leistung (der Arbeitnehmer) Betriebsgegenstand ist, steuerbarer…
…sodass sich weitere Ausführungen darob erübrigen. Daher dürfte eine von der Bw. veranlasste manipulative unzulässige Vermengung der Rechtsbegriffe "Unabhängigkeit" und "Befangenheit von Entscheidungsträgern" vorliegen. Gemäß § 279 Abs. 2 BAO können die Abgabenbehörden zweiter Instanz notwendige Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens auch durch Abgabenbehörden erster Instanz vornehmen lassen…
… Art. 43 EGV stelle vielmehr ein generelles Verbot von ungerechtfertigten Behinderungen der Niederlassungsfreiheit dar. Die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer im Zusammenwirken mit der verpflichtenden Entrichtung eines Kammerbeitrages stelle eine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der Kammerbeitrag im Vergleich…
…ausländischer Wirtschaftstreibender zu sehen. Diese Bestimmung stelle vielmehr ein generelles Verbot von ungerechtfertigten Behinderungen der Niederlassungsfreiheit dar. Die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer stelle zusammen mit der verpflichtenden Entrichtung eine Kammerbeitrages eine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der Kammerbeitrag…
…Wirtschaftstreibender zu sehen; Art 43 EGV stelle vielmehr ein generelles Verbot von ungerechtfertigten Behinderungen der Niederlassungsfreiheit dar. Die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer im Zusammenwirken mit der verpflichtenden Entrichtung eines Kammerbeitrages stelle eine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der…
…Wirtschaftstreibender zu sehen; Art 43 EGV stelle vielmehr ein generelles Verbot von ungerechtfertigten Behinderungen der Niederlassungsfreiheit dar. Die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer im Zusammenwirken mit der verpflichtenden Entrichtung eines Kammerbeitrages stelle eine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der…
…Wirtschaftstreibender zu sehen; Art 43 EGV stelle vielmehr ein generelles Verbot von ungerechtfertigten Behinderungen der Niederlassungsfreiheit dar. Die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer im Zusammenwirken mit der verpflichtenden Entrichtung eines Kammerbeitrages stelle eine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der…
…Wirtschaftstreibender zu sehen; Art 43 EGV stelle vielmehr ein generelles Verbot von ungerechtfertigten Behinderungen der Niederlassungsfreiheit dar. Die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer im Zusammenwirken mit der verpflichtenden Entrichtung eines Kammerbeitrages stelle eine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der…
…Wirtschaftstreibender zu sehen; Art 43 EGV stelle vielmehr ein generelles Verbot von ungerechtfertigten Behinderungen der Niederlassungsfreiheit dar. Die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer im Zusammenwirken mit der verpflichtenden Entrichtung eines Kammerbeitrages stelle eine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der…
…Wirtschaftstreibender zu sehen; Art 43 EGV stelle vielmehr ein generelles Verbot von ungerechtfertigten Behinderungen der Niederlassungsfreiheit dar. Die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer im Zusammenwirken mit der verpflichtenden Entrichtung eines Kammerbeitrages stelle eine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der…