…dem geringeren monatlichen Limit andererseits zu verstehen. Die in der Berufung zitierten VwGH-Erkenntnisse haben im vorliegenden Fall keine Bedeutung, weil sie andere Berufsgruppen als unwesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer betreffen. Auf den vorliegenden Fall ist vielmehr das bereits zitierte VwGH-Erk. vom 28.6.2006…
…330, Kfz-Aufwendungen). In diesem Sinne hält die steuerliche Literatur und die Verwaltungspraxis z.B. zum wesentlich bzw. unwesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, der der Gesellschaft Kilometergelder für seine betrieblichen Fahrten mit dem eigenen PKW verrechnet fest, dass diese Kilometergelder bei der Gesellschaft Betriebsausgaben darstellen (Petschnigg…
…ist, kann - sieht man vom Kriterium der Weisungsgebundenheit ab - wohl nicht unterschiedlich danach entschieden werden, ob jemand wesentlich, unwesentlich oder überhaupt nicht an der GmbH beteiligt ist. Bei der zu § 47 (2) EStG (Dienstnehmerbegriff) ergangenen Judikatur stellt der VwGH darauf ab, ob der Auftraggeber Arbeitszeit…
…dass der Geschäftsführer auf Grund seines Beteiligungsverhältnisses an keine Weisung gebunden sei und sich auch in seiner Tätigkeit jedenfalls vertreten lassen könne. Weiters gebe es keinen vertraglich oder gesetzlich geregelten Urlaubs- bzw. Abfertigungsanspruch als auch keinen Urlaubszuschuss sowie keine Weihnachtsremuneration. Letztlich sei auch nicht unwesentlich…
…beruflich, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen sei. Unwesentlich sei in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer wesentlich oder nicht wesentlich an der Gesellschaft beteiligt sei. Zahlungen aus dem Titel einer schlagend gewordenen Bürgschaft würden sich einem steuerlichen Abzug bei den Geschäftsführerbezügen entziehen…
…Jahre 1999 bis 2002 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass die Bezüge des zu 100% an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers E nicht in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag einbezogen wurden. Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers wurden mit…
…R. zu 74% - an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer nicht in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages und Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag einbezogen wurden. Auf Grund dieser Feststellungen wurde mit Haftungs- und Abgabenbescheid der auf diese Vergütungen entfallende Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nachgefordert. Dagegen wurde Berufung eingebracht und…
…im Iran erhobenen Bevölkerungsdaten nicht überein, weil offenkundig zu Folge Mangel eines behördlichen Meldewesens nur Teile der Bevölkerung amtlich erfasst sind, aus politischen Gründen jedoch nicht unwesentlich höhere Ziffern vermerkt wurden. Die Relation der Bevölkerungssteigerung scheint aber parallel zu verlaufen. Unter Zugrundelegung der Internetziffern hat…
…aufgehoben. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§§ 191 Abs. 3 lit. b BAO). Mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle am Gegenstand der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs…
…In der beigelegten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wurden diese wie folgt berechnet: | Einnahmen | | Gehalt Jänner bis Dezember 2000 als wesentlich Beteiligte an der Firma Sch. | 1,481.700,00 S | Sachbezug | 9.500,00 S | | 1,491.200…
…h. der Bw., da diesem die Auskunft des Finanzamtes der Rentenverpflichteten bekannt gewesen sei und die Beurteilung der Steuerpflicht des Rentenlegates bei allen Beteiligten einheitlich erfolgen müsse. Die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen sei - wie bereits erwähnt - eine Ermessensentscheidung. Ermessensentscheidungen seien gem…
…bestimmt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluss der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogener Ursachen. Demgegenüber hat es beim -straflosen- Geschicklichkeitsspiel der Durchschnitt der Teilnehmer mit zumindest hälftiger Wahrscheinlichkeit in der Hand, durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels zu bestimmen…
…alle anderen Merkmale, die eindeutig gegen das Vorhandensein eines Dienstverhältnisses sprechen würden, als unwesentlich abgetan würden: ausschließlich bedarfsabhängige Arbeitszeit, freie Urlaubsgestaltung, keine Auslagenersätze, Vertretungsbefugnis und allein die Tatsache, dass durch die 100 %ige Beteiligung gar keine andere, wie immer geartete Einflussnahme erfolgen könne. Dass sich…
…Wäre der Bw. nur unwesentlich an der GmbH beteiligt gewesen, würde bei seinem Geschäftsführergehalt keine Einkommensteuer anfallen. Da er jedoch als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit beziehe und sein Einkommen über 2.000 Euro liege, sei er zur Abgabe einer Steuererklärung…
…71.400,00 Euro | Kapitalertragsteuer | 17.850,00 Euro Entscheidungsgründe I. Im Anschluss an Außenprüfungen bei der X GmbH und der Y GmbH ergingen an den an beiden Gesellschaften beteiligten Berufungswerber (Bw.) die hier angefochtenen Bescheide betreffend Festsetzung der Kapitalertragsteuer (KESt) für 2003…
…Monate Einnahmen sowie halbe AfA gegeben wären. Unter der Berücksichtigung dass der Überschuss 2004 nur für ein halbes Jahr erwirtschaftet worden sei, würde das bis dahin erzielte Gesamtergebnis nur unwesentlich vom prognostizierten Ergebnis abweichen. Es sei daher anzunehmen, dass entsprechend der Prognoserechnung ein positiver Gesamtgewinn…
…Verfahrens neue Tatsachen oder Beweismittel Verfahrens hervorgekommen seien. In diesem Zusammenhang sei ein Veranlagungsverfahren und die darauf bezogene Außenprüfung als eine Einheit zu betrachten. Von der Abgabenbehörde ursprünglich als unwesentlich betrachtete Umstände würden keine Wiederaufnahme rechtfertigen. Relevant seien nur Sachverhaltselemente, die sich dazu eignen würden…
…bestimmt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluss der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogener Ursachen. Demgegenüber hat es beim -straflosen- Geschicklichkeitsspiel der Durchschnitt der Teilnehmer mit zumindest hälftiger Wahrscheinlichkeit in der Hand, durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels zu bestimmen…
…bestimmt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluss der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogener Ursachen. Demgegenüber hat es beim -straflosen- Geschicklichkeitsspiel der Durchschnitt der Teilnehmer mit zumindest hälftiger Wahrscheinlichkeit in der Hand, durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels zu bestimmen…
…bestimmt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluss der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogener Ursachen. Demgegenüber hat es beim -straflosen- Geschicklichkeitsspiel der Durchschnitt der Teilnehmer mit zumindest hälftiger Wahrscheinlichkeit in der Hand, durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels zu bestimmen…