…xx.xx.xxxx) zu 34 %, Ing. AA (geb. xx.xx.xxxx) und CC (geb. xx.xx.xxxx) zu je 33 % beteiligt; Ing. BB und Ing. AA fungierten im Beschwerdezeitraum weiters als deren handelsrechtliche Geschäftsführer; CC schied aus dieser Funktion per 31.12.2011 aus und…
…Gesellschafter für eine Weisungsbindung sprechen; im Gegenstand waren die OGisten aber für mehrere Gesellschaften der Gruppe tätig. Auch hat das Beweisverfahren keine weiteren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der (unwesentlich beteiligte) Gesellschafter den Weisungen der Bf. (etwa ihres Geschäftsführers Ing. XX) unterstanden wäre. Nachdem das Gericht …
…festgestellt - nicht alle Gesellschafter in den Streitjahren wesentlich iSd § 22 Z 2 2TS EStG 1988 an der Bf. beteiligt waren: Vom 16.4.2010 bis 12.02.2015 hielt - soweit für das gegenständliche Verfahren relevant - Ing. BB lediglich 24,42% der Anteile, sodass für ihn …
…Gesellschafter für eine Weisungsbindung sprechen; im Gegenstand waren die OGisten aber für mehrere Gesellschaften der Gruppe tätig. Auch hat das Beweisverfahren keine weiteren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die (unwesentlich beteiligten) Gesellschafter den Weisungen der Bf. (etwa ihres Geschäftsführers Ing. XX) unterstanden wären. Nachdem das Gericht …
…selbständiger Arbeit stellen nach § 25 Abs. 1 lit b EStG 1988 Bezüge und Vorteile von Personen dar, die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 beteiligt sind, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisenden Beschäftigung…
…A)." In VwGH vom 24.11.2016, Ro 2014/13/0040 hat der VwGH zur DB-Pflicht von nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern an einer Rechtsanwalts-GmbH unter anderem ausgesprochen, dass "ein unwesentlich beteiligter Geschäftsführer, dessen fehlende Bindung an persönliche Weisungen nicht auf einer gesellschaftsvertraglichen…
…dem geringeren monatlichen Limit andererseits zu verstehen. Die in der Berufung zitierten VwGH-Erkenntnisse haben im vorliegenden Fall keine Bedeutung, weil sie andere Berufsgruppen als unwesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer betreffen. Auf den vorliegenden Fall ist vielmehr das bereits zitierte VwGH-Erk. vom 28.6.2006…
…gestellte Arbeitnehmer mit einer Beteiligung bis zu 25% bleibe Arbeitnehmer. Durch die Betriebsprüfung bei der A.GmbH sei zweifelsfrei erkannt worden, dass die Tätigkeiten der Gesellschafter die Merkmale von Dienstverhältnissen erfüllen würden. Da alle Gesellschafter (so auch der Bf.) als unwesentlich Beteiligte einzustufen seien und…
…Gegenstand waren die OGisten aber für mehrere Gesellschaften der Gruppe tätig. Auch hat das Beweisverfahren keine weiteren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der (unwesentlich beteiligte) Gesellschafter den Weisungen der Bf. (etwa ihres Geschäftsführers, dem wesentlich beteiligten Ing. BB) unterstanden wäre. Nachdem das Gericht - wie dargelegt - nicht…
…Gegenstand waren die OGisten aber für mehrere Gesellschaften der Gruppe tätig. Auch hat das Beweisverfahren keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die (unwesentlich beteiligten) Gesellschafter den Weisungen der Bf. (etwa ihres Geschäftsführers, dem wesentlich beteiligten Ing. BB) unterstanden wären. Nachdem das Gericht - wie dargelegt - nicht von…
…Arbeitnehmer mit einer Beteiligung bis zu 25% bleibe Arbeitnehmer. Durch die Betriebsprüfung bei der A. Bau GmbH sei zweifelsfrei erkannt worden, dass die Tätigkeiten der Gesellschafter die Merkmale von Dienstverhältnissen erfüllen würden. Da alle Gesellschafter (so auch der Bf.) als unwesentlich Beteiligte einzustufen seien und…
…330, Kfz-Aufwendungen). In diesem Sinne hält die steuerliche Literatur und die Verwaltungspraxis z.B. zum wesentlich bzw. unwesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, der der Gesellschaft Kilometergelder für seine betrieblichen Fahrten mit dem eigenen PKW verrechnet fest, dass diese Kilometergelder bei der Gesellschaft Betriebsausgaben darstellen (Petschnigg…
…ist, kann - sieht man vom Kriterium der Weisungsgebundenheit ab - wohl nicht unterschiedlich danach entschieden werden, ob jemand wesentlich, unwesentlich oder überhaupt nicht an der GmbH beteiligt ist. Bei der zu § 47 (2) EStG (Dienstnehmerbegriff) ergangenen Judikatur stellt der VwGH darauf ab, ob der Auftraggeber Arbeitszeit…
…dass der Geschäftsführer auf Grund seines Beteiligungsverhältnisses an keine Weisung gebunden sei und sich auch in seiner Tätigkeit jedenfalls vertreten lassen könne. Weiters gebe es keinen vertraglich oder gesetzlich geregelten Urlaubs- bzw. Abfertigungsanspruch als auch keinen Urlaubszuschuss sowie keine Weihnachtsremuneration. Letztlich sei auch nicht unwesentlich…
…beruflich, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen sei. Unwesentlich sei in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer wesentlich oder nicht wesentlich an der Gesellschaft beteiligt sei. Zahlungen aus dem Titel einer schlagend gewordenen Bürgschaft würden sich einem steuerlichen Abzug bei den Geschäftsführerbezügen entziehen…
…Festgestellt wurde, dass der Geschäftsführer mittelbar und unwesentlich an der Bf. beteiligt sei. Die jährlichen Geschäftsführerbezüge in Höhe von 20.000 Euro würden daher dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unterliegen. Die belangte Behörde schloss sich dieser Rechtsansicht an und erließ am 14.12…
…Jahre 1999 bis 2002 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass die Bezüge des zu 100% an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers E nicht in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag einbezogen wurden. Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers wurden mit…
…R. zu 74% - an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer nicht in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages und Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag einbezogen wurden. Auf Grund dieser Feststellungen wurde mit Haftungs- und Abgabenbescheid der auf diese Vergütungen entfallende Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nachgefordert. Dagegen wurde Berufung eingebracht und…
…im Iran erhobenen Bevölkerungsdaten nicht überein, weil offenkundig zu Folge Mangel eines behördlichen Meldewesens nur Teile der Bevölkerung amtlich erfasst sind, aus politischen Gründen jedoch nicht unwesentlich höhere Ziffern vermerkt wurden. Die Relation der Bevölkerungssteigerung scheint aber parallel zu verlaufen. Unter Zugrundelegung der Internetziffern hat…
…aufgehoben. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§§ 191 Abs. 3 lit. b BAO). Mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle am Gegenstand der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs…