BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Hackl & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk betreffend Zurückweisung eines Antrages auf bescheidmäßige Festsetzung von selbstberechneten Abgaben entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch PKF Österreicher - Staribacher WP GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Zurückweisung eines Antrags auf bescheidmäßige Festsetzung von selbstberechneten Abgaben entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Hackl & Co SteuerberatungsgesmbH, gegen den/die Bescheid/e des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Zurückweisung eines Antrages auf bescheidmäßige Festsetzung von selbstberechneten Abgaben entschieden: Der Berufung wird…
…Tages- und Vollpflegesätzen abgegolten werden könne. Weiters wurde darauf verwiesen, dass die Finanzämter Bregenz und Feldkirch unterschiedliche Rechtsauffassungen bezüglich der steuerlichen Behandlung von Pflegegeldern hätten. Denn wie aus der beigelegten Kopie einer Bescheidbegründung des Finanzamtes Bregenz ersichtlich sei, unterziehe dieses Finanzamt Pflegegelder nicht der Besteuerung…
…erwirtschafteten Gewinnen ausgeglichen worden. Im Zuge einer Betriebsprüfung seien diese Verlustausgleiche nicht anerkannt und eine VwGH-Beschwerde abgewiesen worden. Ausschließlich diese unterschiedliche Rechtsauffassung habe dazu geführt, dass der Betrag von 72.701,73 € vorgeschrieben worden und das Unternehmen verschuldet sei. Der Jahresgewinn 2005 habe…
…überhaupt - nur fahrlässiges Verhalten vor, ganz abgesehen davon, dass man unterschiedliche Rechtsauffassungen in Bezug auf die Bewertung haben könne. Nicht zuletzt werde auf die grundsätzlich wirtschaftlich sehr schwierigen Bedingungen der Gebrauchtwagenbranche hingewiesen, sodass immer wieder bei den Ansatzunterschieden Fehler unterlaufen können, die aber keinesfalls ein…
…vom 6. Dezember 2006 zu verweisen, sondern handle es sich bei nahezu allen Punkten um unterschiedliche Rechtsauffassungen, die allerdings wohl zu Recht vom unabhängigen Finanzsenat zu Ungunsten des Bf entschieden worden seien. Diese Entscheidungen seien hauptsächlich auf Grund mangelnder Beweise durch den Bf entstanden, insbesondere…
…vom 8. Oktober 2009 mit, dass die Berufung nicht zurückgenommen werde. Dies deshalb, da es in der Literatur zu gegenständlicher Rechtssache nach wie vor durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen gäbe (vgl. hiezu beispielsweise Aigner in SWK 27/2009, S. 818). Über die Berufung wurde erwogen: I. Gemäß…
…die ein "strittiger" Sachverhalt fällt. "Strittig" hat nichts mit Streitsucht zu tun, sondern umschreibt unterschiedliche Rechtsauffassungen von zwei oder mehreren beteiligten Parteien zum selben Sachverhalt (ein im Rechtsleben durchaus alltägliches Phänomen). Mit Hilfe des in Gesetzeswerken (siehe § 26 Abs. 2 BAO) immer wieder aufscheinenden Terminus…
…Kurhotel V. " und das "ebenfalls in Pacht genommene Inventar" bildete. In dieser Zeit wurde die Einrichtung des V. mit Zustimmung des Eigentümers teilweise erneuert, wobei bis heute unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber bestehen, ob die Ersatzinvestitionen Eigentum des Verpächters oder des Pächters geworden sind. Dr. B. L…
…Finanzsenates mindestens ebenso hoch zu bewerten, hat er doch mit dem Vergleich trotz der aufgezeigten unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Vertragsparteien den von ihm erwünschten Rechtsfrieden erreicht. Andererseits haben sich beide Gesamtschuldner zu bestimmten Leistungen verpflichtet: Der ehemalige Arbeitgeber hat es übernommen, den erwähnten Geldbetrag an den…
…Bescheide anzustrengenden Rechtsmittelverfahrens aufgegriffen werden. In diesem Sinne ist auch der Hinweis im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 03.08.2010 zu verstehen, dass etwaige unterschiedliche Rechtsauffassungen auf dem Rechtsweg zu klären seien. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 25. Oktober 2010
…von Nöten gewesen, wenn es sich hierbei nicht um unterschiedliche Rechtsauffassungen der Parteien gehandelt hätte, was auch die im Vorfeld abgehandelten Rechtsmittelverfahren und die eingebrachte VfGH-Beschwerde dokumentieren würden. Es sei daher anzunehmen, dass das FA entweder selbst die Rechtsauffassung der Bw. im Zeitpunkt der…
…wurde, dass er hier keinen Verhandlungsspielraum hat, beschränkte sich unsere mündliche Stellungnahme lediglich auf die derzeit herrschende unterschiedliche Rechtsauffassung diverser Steuerfachleute und auf die ebenfalls unterschiedlichen UFS Entscheidungen zu diesem Thema. Eine Diskussion hat sich somit von vornherein erübrigt und es wurde unsererseits festgestellt, dass…
…November 2011 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung legte der steuerliche Vertreter der Bw. dem Senat seine in Schriftform festgehaltenen Ausführungen, die die unterschiedliche Rechtsauffassung der BP sowie der Bw. darlegen sollen, vor. Die schriftlichen Ausführungen wurden in eingescannter Form in die Niederschrift übernommen: [Grafik] [Grafik] Weiters verwies…
…Juli 2006 den Vorhalt wie folgt: "Unstrittig ist, dass Verlustabzüge im jeweils frühestmöglichen Jahr verrechnet werden müssen. Offenbar unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen jedoch dahingehend, wie das jeweils frühestmögliche Jahr der Verrechnung derjenigen Verlustabzüge, die - wie außer Streit stehen dürfte - im Falle einer stattgebenden Erledigung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde…
…8 f). Die im gegenständlichen Verfahren unterschiedliche Rechtsauffassung und in Aussicht gestellte Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Sachbearbeiterin am Finanzamt vermögen keine Befangenheitsgründe darstellen. Im Übrigen ist der gestellte Befangenheitsantrag gegen die Sachbearbeiterin am Finanzamt auch durch den Voranlageantrag hinfällig, da nunmehr die Entscheidung über…
…2 Stunden und ab 40 km eine Wegzeit von 2,5 Stunden für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für zumutbar erachtet. Im Einzelnen gibt es hierzu unterschiedliche Rechtsauffassungen, wobei in jeden Fall eine Wegzeit von 1,5 Stunden für zumutbar erachtet wird. Wie bereits in der…
…a EStG 1988 heranzuziehen ist. Unstrittig ist auch der Euro/Dollar-Wechselkurs zum 31.12.2003 in Höhe von 1,2496. Unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen betreffend die Behandlung des Kurswertes des Fonds. Die Anschaffungskosten ermitteln sich für § 5 Abs. 1 Gewinnermittler nach den Vorschriften des Handelsrechts…
…4 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 69/335/EWG vom 17. Juli 1969 in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG ist entscheidend für das gegenständliche Verfahren, da gerade in diesem Punkt unterschiedliche Rechtsauffassungen der Parteien bestehen (vgl. Pkt. 3.). 4.2.) Zur zweiten…