BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Hackl & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk betreffend Zurückweisung eines Antrages auf bescheidmäßige Festsetzung von selbstberechneten Abgaben entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch PKF Österreicher - Staribacher WP GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Zurückweisung eines Antrags auf bescheidmäßige Festsetzung von selbstberechneten Abgaben entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Hackl & Co SteuerberatungsgesmbH, gegen den/die Bescheid/e des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Zurückweisung eines Antrages auf bescheidmäßige Festsetzung von selbstberechneten Abgaben entschieden: Der Berufung wird…
…Tages- und Vollpflegesätzen abgegolten werden könne. Weiters wurde darauf verwiesen, dass die Finanzämter Bregenz und Feldkirch unterschiedliche Rechtsauffassungen bezüglich der steuerlichen Behandlung von Pflegegeldern hätten. Denn wie aus der beigelegten Kopie einer Bescheidbegründung des Finanzamtes Bregenz ersichtlich sei, unterziehe dieses Finanzamt Pflegegelder nicht der Besteuerung…
…Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 Spielraum für Billigkeitslösungen in besonders gelagerten Einzelfällen im Rahmen individueller Verständigungsverfahren besteht. Anmerkung: Bis zur vollständigen Einigung mit der deutschen Finanzverwaltung wären steuerliche Konfliktsituationen, die auf unterschiedliche Rechtsauffassungen zurückzuführen sind, im Wege eines individuellen Verständigungsverfahrens zu lösen. 2…
…gemacht, selbst für seine Sozialarbeiterin sei ein allfälliges Nicht-Zustehen nicht erkennbar gewesen. Selbst das Finanzamt G und das Finanzamt C verträten in dieser Sache unterschiedliche Rechtsauffassungen. Als subsidiär Schutzberechtigter stelle er sich die Frage, ob er sich auf eine behördliche Rechtsauffassung verlassen könne bzw.…
…erwirtschafteten Gewinnen ausgeglichen worden. Im Zuge einer Betriebsprüfung seien diese Verlustausgleiche nicht anerkannt und eine VwGH-Beschwerde abgewiesen worden. Ausschließlich diese unterschiedliche Rechtsauffassung habe dazu geführt, dass der Betrag von 72.701,73 € vorgeschrieben worden und das Unternehmen verschuldet sei. Der Jahresgewinn 2005 habe…
…05.2019, RV/7105649/2017, sei anzumerken, dass das BFG die Revision gegen dieses Erkenntnis zugelassen und damit anerkannt habe, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen möglich seien. Eine Revision sei nicht erhoben worden. Nach Wiedergabe von § 5 SachbezugswerteVO führte die Abgabenbehörde weiters aus, dass die Befreiung des §…
…überhaupt - nur fahrlässiges Verhalten vor, ganz abgesehen davon, dass man unterschiedliche Rechtsauffassungen in Bezug auf die Bewertung haben könne. Nicht zuletzt werde auf die grundsätzlich wirtschaftlich sehr schwierigen Bedingungen der Gebrauchtwagenbranche hingewiesen, sodass immer wieder bei den Ansatzunterschieden Fehler unterlaufen können, die aber keinesfalls ein…
…vom 6. Dezember 2006 zu verweisen, sondern handle es sich bei nahezu allen Punkten um unterschiedliche Rechtsauffassungen, die allerdings wohl zu Recht vom unabhängigen Finanzsenat zu Ungunsten des Bf entschieden worden seien. Diese Entscheidungen seien hauptsächlich auf Grund mangelnder Beweise durch den Bf entstanden, insbesondere…
…vom 8. Oktober 2009 mit, dass die Berufung nicht zurückgenommen werde. Dies deshalb, da es in der Literatur zu gegenständlicher Rechtssache nach wie vor durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen gäbe (vgl. hiezu beispielsweise Aigner in SWK 27/2009, S. 818). Über die Berufung wurde erwogen: I. Gemäß…
…die ein "strittiger" Sachverhalt fällt. "Strittig" hat nichts mit Streitsucht zu tun, sondern umschreibt unterschiedliche Rechtsauffassungen von zwei oder mehreren beteiligten Parteien zum selben Sachverhalt (ein im Rechtsleben durchaus alltägliches Phänomen). Mit Hilfe des in Gesetzeswerken (siehe § 26 Abs. 2 BAO) immer wieder aufscheinenden Terminus…
…Kurhotel V. " und das "ebenfalls in Pacht genommene Inventar" bildete. In dieser Zeit wurde die Einrichtung des V. mit Zustimmung des Eigentümers teilweise erneuert, wobei bis heute unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber bestehen, ob die Ersatzinvestitionen Eigentum des Verpächters oder des Pächters geworden sind. Dr. B. L…
…Finanzsenates mindestens ebenso hoch zu bewerten, hat er doch mit dem Vergleich trotz der aufgezeigten unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Vertragsparteien den von ihm erwünschten Rechtsfrieden erreicht. Andererseits haben sich beide Gesamtschuldner zu bestimmten Leistungen verpflichtet: Der ehemalige Arbeitgeber hat es übernommen, den erwähnten Geldbetrag an den…
…Bescheide anzustrengenden Rechtsmittelverfahrens aufgegriffen werden. In diesem Sinne ist auch der Hinweis im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 03.08.2010 zu verstehen, dass etwaige unterschiedliche Rechtsauffassungen auf dem Rechtsweg zu klären seien. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 25. Oktober 2010
…überschritten hätten und die IRS diese nicht zu den Honoraren zähle. Insofern liege eine unterschiedliche Rechtsauffassung der beteiligten Steuerverwaltungen vor. Der von der Beschwerdeführerin angegebene Schriftverkehr mit der amerikanischen Steuerverwaltung wurde trotz Aufforderung des Prüfers, alle mit diesem Vorgang in Zusammenhang stehenden Unterlagen ebenso wenig…
…jedoch angewendet werden hätten müssen. Die offensichtliche Unrichtigkeit ergebe sich vor allem aus der unterschiedlichen Rechtsauffassung, dass die GrundanteilV 2016 auf bereits vermietete Objekte (vor 1.1.2016) nicht zur Anwendung kommen würde. Die Abgabenbehörde habe die unterschiedliche Rechtsauffassung zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht wahrgenommen…
…BGBl. Nr. 401/1988) habe das Finanzamt die Gewinne der Körperschaftsteuer unterzogen. Es lägen daher unterschiedliche Rechtsauffassungen vor. Ob eine Rechtsauffassung im Sinne des § 293b BAO offensichtlich unrichtig sei, müsse anhand des Gesetzes und der dazu entwickelten Judikatur beurteilt werden. Wann ein entbehrlicher oder ein…
…Selbstbemessung der Umsatzsteuern entgegen der eigenen Rechtsansicht erfolgt sei, weil die Rechtsauffassung der Behörde falsch und deshalb ein Verfahren vor dem VwGH anhängig sei, vermag fehlendes Verschulden des Beschwerdeführers nicht darzutun. Eine unterschiedliche Rechtsauffassung rechtfertigt nicht, selbst berechnete und gemeldete Abgabenschuldigkeiten einfach nicht rechtzeitig zu…
…nicht den Gesetzesvorgaben entsprochen, und daher zu Recht zu einer Beanstandung geführt. Ebenso habe die steuerliche Begünstigung der Änderungskündigung nicht den Rechtsvorschriften entsprochen. Soweit der Beschwerdeführer sein mangelndes Verschulden an der Nichtentrichtung der Abgabenrückstände mit einer unterschiedlichen Rechtsauffassung begründe, sei dem entgegenzuhalten, dass eine Rechtsmeinung…