…getroffen. Der Beschuldigte und der Amtsbeauftragte wiederholten im Wesentlichen ihre bisherigen Vorbringen. Der Beschuldigte beteuerte, aus der unrichtigen Wertangabe wäre ihm kein Nutzen entstanden. Die verfahrensgegenständlichen Uhren wären als Spezialanfertigungen für Mitglieder der russischen Regierung nicht für einen Absatz im Zollgebiet der Gemeinschaft geeignet gewesen…
…dafür verantwortlich sei, dass bei der Anmeldung CRN X. vom 27. Juni 2008 sowohl eine unrichtige Warenbezeichnung als auch unrichtige Wertangaben deklariert wurden, wodurch Eingangsabgaben verkürzt worden und sie hiedurch das Finanzvergehen der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG begangen habe. Gegen…
…§ 161-164, RN 4). Die Finanzstrafbehörde erster Instanz hat das Verhalten der Bw (Erstellen einer Rechnung mit unrichtigen Mengen und Wertangaben) als Tatbeitrag zur fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben qualifiziert. Das Delikt der Hinterziehung von Eingangsabgaben (bzw. die fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben) stellt kraft ausdrücklicher Subsidiarität…
…a. Datumsangaben, Mengenangaben, Wertangaben und Stempelaufdrucke der Bfin bzw. Unterschriften oder Paraphen der Übernehmer der Heiz- und Treibstoffe bei der Bfin und Unterschriften oder Paraphen der diese übergebenden LKW-Fahrer der D. Zwischen den Lieferscheinen und den Rechnungen ist ein Bezug über eine Nummer hergestellt…
…eingeführt worden, auf eine Rückrechnung aufgrund der Gewichtsangaben in den Ladepapieren gestützt. Nachdem die Bfin im Verfahren nachgewiesen habe, dass die Gewichtsangaben in den Ladepapieren - aus den verschiedensten Gründen - unrichtig seien, behaupte die belangte Behörde nunmehr, die Rückrechnung sei nicht auf Grund der Gewichtsangaben, sondern…
…und für diese auch Gelder kassiert. Dies war der Bw auch selbst verdächtig, andernfalls hätte man nicht im Verfahren zumindest fallweise die unrichtige Behauptung aufgestellt, VV wäre immer mit ihrem Bevollmächtigten gemeinsam aufgetreten. Selbst wenn letztere Aussagen gestimmt hätten, hätte deren völlige Branchenunkenntnis und deren…
…taxieren Sie auf 1.050,00 €, verwenden also die Wertgröße "gebrauchter Eigentumswohnungen mit einfachem Wohnwert". Zutreffend wären allenfalls die Wertangaben für Einfamilienhäuser mit "gutem Wohnwert", weil das Gebäude X über einen Affektionswert verfügt. Im Vorlageantrag vom 10. August 2009 brachte der Berufungsführer im Wesentlichen…
…der Offenlegung insbesondere die Abgabenerklärungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen und für die Festsetzung der Abgaben bilden. Die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wird somit durch Unterlassung der Bekanntgabe maßgeblicher Umstände wie durch unrichtige oder unvollständige Bekanntgabe verletzt. Gemäß § 33 Abs…
…Auflieger). Von diesen Werten könne das Zollamt nicht ohne ein Schätzgutachten abgehen. Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass die Berechnung der Zinsen unrichtig sei, da die Bf. im Dezember 2002 und Anfang 2003 schon beträchtliche Sicherheitsleistungen erbracht habe und es zu mehreren Korrekturen gekommen sei, die…
…die insgesamt zwischen 104.000 und 111.000 Einzelpositionen kauften (genaue Wertangaben für Dezember 1999). Auch die finanzielle Situation des Unternehmers und seiner Familie (gemeint: die Frage nach der Deckung von deren Lebenshaltungskosten im erklärten Gewinn) sei in diesem Zusammenhang zu beurteilen: Die privaten Geldentnahmen…
…vom Unabhängigen Finanzsenat ua. darüber in Kenntnis gesetzt, dass nach der bestehenden Sach- und Aktenlage kein geeigneter Beweis dafür geführt worden sei, dass das Finanzamt eine unrichtige Tatsachenfeststellung traf und insoweit der angefochtene Haftungs- und Abgabenfestsetzungsbescheid (LST, DB, DZ) inhaltlich rechtswidrig wäre. Es wurde daher…
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Gemäß…
…Art. 199 ZK-DVO und § 199 BAO normierten zollrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht von Februar bis September 1996 durch unrichtige Zollwertangaben in vier Warenanmeldungen zur Einfuhrabfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr für die Empfängerfirma U KG in Y, WE-Nrn. 341/000/905866/01/6, 341/000…
…erteilt. Werden mit einem Anmeldevordruck mehrere Warenpositionen angemeldet, so gelten im Sinne dieses Absatzes die Angaben für jede Warenposition als gesonderte Anmeldung. Ungeachtet der unrichtigen Wertangabe wurden unter Warenposition 2 der Zollanmeldung CRN 7 Packstücke mit anderen Linsen, Prismen, Spiegeln und anderen optischen Elementen, aus…
…dass der eigentliche Betrug bei diesen Vorgängen bei der unterfakturierten Einfuhr erfolge. Die unrichtigen Wertangaben bei der Einfuhr dienen vielmehr nur der Vorbereitung des tatsächlichen Betruges. Dieser besteht aber in der vorsätzlichen Nichtabfuhr der vereinnahmten Umsatzsteuer. II.) Gegenständlicher Sachverhalt II/1.) Allgemein zur Beweiswürdigung Aufgrund…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…