…9180 00 in zwei näher bezeichneten Zollanmeldungen vom 18.10.2006 bzw. 21.2.2007 durch unrichtige Angaben hinsichtlich der Warenbeschaffenheit des Eipulvers die Einreihung in die falsche Warennummer 0408 1920 00 bewirkt habe, somit fahrlässig der zollamtlichen Überwachung entzogen und hiermit das Finanzvergehen einer…
…Zusammenfassend stellte die belangte Behörde fest, mit den vorgelegten Verbindlichen Zolltarifauskünften habe mangels Herstellung eines ausreichenden Zusammenhanges der von diesen erfassten Waren mit den verfahrensgegenständlichen Waren die behauptete unrichtige Tarifierung nicht begründet werden können und es sei nicht nachgewiesen worden, dass die verfahrensgegenständlichen AA von…
…seitens des Zollamtes Beanstandungen gegeben. Die Zollbeamten hätten im Zuge einer Hausbeschau Bedienungsanleitungen und sogar ganze Kameras mitgenommen und überprüft, ohne dass dem Antragsteller eine unrichtige Tarifierung mitgeteilt worden wäre. Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum das Zollamt davon ausgehe, dass bei keiner einzigen Anmeldung…
…die in der Warenanmeldung angegebene, objektiv unrichtige Bezeichnung der Ware und der Warennummer für die Anwendung eines zu geringen Zollsatzes und die Minderfestsetzung von Eingangsabgaben kausal gewesen ist. Es geht nicht an, bei schwierig zu tarifierenden Waren unrichtige Angaben zu machen, um sodann nach Vornahme…
…die in der Warenanmeldung angegebene, objektiv unrichtige Bezeichnung der Ware und der Warennummer für die Anwendung eines zu geringen Zollsatzes und die Minderfestsetzung von Eingangsabgaben kausal gewesen ist. Es geht nicht an, bei schwierig zu tarifierenden Waren unrichtige Angaben zu machen, um sodann nach Vornahme…
…die in der Warenanmeldung angegebene, objektiv unrichtige Bezeichnung der Ware und der Warennummer für die Anwendung eines zu geringen Zollsatzes und die Minderfestsetzung von Eingangsabgaben kausal gewesen. Es geht nicht an, bei schwierig zu tarifierenden Waren unrichtige Angaben zu machen, um sodann nach Vornahme einer…
…ist festzuhalten, dass die objektiv unrichtige Bezeichnung der Warennummer für die Anwendung eines zu geringen Zollsatzes und die Minderfestsetzung von Eingangsabgaben kausal gewesen ist. Es geht nicht an, bei schwierig zu tarifierenden Waren unrichtige Angaben zu machen, um sodann nach Vornahme einer inneren Beschau zu…
…bzw. die Neufestsetzung der Abgaben mit ATS 0.- beantragte und als Berufungsgründe unrichtige rechtliche Beurteilung, mangelhafte Tatsachenfeststellungen und Verfahrensfehler geltend machte: Insbesondere wurde darin zum einen unter Hinweis auf § 74 Abs.2 ZollR-DG Verjährung eingewendet und zum anderen behauptet, dass keine unrichtige Tarifierung vorliege…
…217 BAO wegen Nichtentrichtung dieser mit ihrem Entstehen bereits fällig gewordenen Abgabenschuld einen Säumniszuschlag in der Höhe von S 23.793,00 vor. Der Bf. habe durch unrichtigen Angaben, nämlich Vorlage von auf zu geringe Warenwerte lautende Rechnungen in den im Bescheid genannten Anmeldungen bewirkt…
…wurde u.a. fest gestellt, dass die den Zollwert erhöhende Lizenzgebühren bei den Zollabfertigungen nicht erklärt wurden und dass bei bestimmten Anmeldungen eine unrichtige Einreihung in den Zolltarif vorgenommen wurde. Die diesbezügliche Niederschrift wurde am 13-04-2004 aufgenommen und vom Bescheidadressaten unterfertigt. Mit Bescheid…
…überwiegenden Fällen meldete sie Kinderschuhe der Warennummer 640351 an, obwohl es sich bei keiner einzigen Sendung um Kinderschuhe handelte. In anderen Fällen machte sie unrichtige Angaben hinsichtlich der stofflichen Beschaffenheit und meldete z.B. Schuhe aus Kunststoff an, obwohl es sich um (mit einem hohen…
…November 2012 als unbegründet abgewiesen. Die Behörde verwies in ihrer Erledigung auf die allgemeinen Tarifierungsvorschriften und stützte demnach ihre Entscheidung auf die Ausführungen der TUA zum oben genannten ETOS-Untersuchungsbefund, die mit der Beschreibung zu Warennummer 2007 9950 90 der Kombinierten Nomenklatur in Einklang stünden…
…Oktober 2012 als unbegründet abgewiesen. Die Behörde verwies in ihrer Erledigung auf die allgemeinen Tarifierungsvorschriften und stützte demnach ihre Entscheidung auf die Ausführungen der TUA zum oben genannten ETOS-Untersuchungsbefund, die mit der Beschreibung zu Warennummer 2007 9950 90 der Kombinierten Nomenklatur in Einklang stünden…
…berufen, weil er in Kenntnis des abweichenden Tarifierungsvorschlages der TUA neuerlich beantragte, die Ware Aprikosenpüreekonzentrat unter der Warennummer 2008 5092 20 zum freien Verkehr abzufertigen. Erkundigungen bei diversen nichtamtlichen Stellen können diese Handlungsweise genauso wenig entschuldigen wie eine unrichtige Anmerkung in den Erläuterungen zum Zolltarif…
…es sei nicht üblich, bei einem Kunden zu recherchieren, da Kundenschutz als vereinbart gelte". Diese Aussage muss als Schutzbehauptung angesehen werden. Der Vorwurf der unrichtigen Tarifierung kann nicht mit dem Argument, es sei nicht üblich, bei einem Kunden zu recherchieren, entkräftet werden, zumal auch der…
…vor. Hinzu kommt, dass aufgrund der gewählten Warenbeschreibung im Feld 31 der Anmeldung - Kastanienpüree, gefroren - die unrichtige Einreihung in den Zolltarif bei der papiermäßigen Prüfung für das Zollamt nicht erkennbar gewesen ist. In Ausnahmefällen kann nach der Rechtsprechung (vgl. EuGH vom 24. September 1987, Rs…
…Hinzu kommt, dass aufgrund der gewählten Warenbeschreibung im Feld 31 der Anmeldung - Kastanienpüree, gefroren - die unrichtige Einreihung in den Zolltarif bei der papiermäßigen Prüfung für das Zollamt nicht erkennbar gewesen ist. In Ausnahmefällen kann nach der Rechtsprechung (vgl. EuGH vom 24. September 1987, Rs 340…
…Hinzu kommt, dass aufgrund der gewählten Warenbeschreibung im Feld 31 der Anmeldung - Kastanienpüree, gefroren - eine unrichtige Einreihung in den Zolltarif bei einer papiermäßigen Prüfung für das Zollamt nicht erkennbar gewesen ist. In Ausnahmefällen kann nach der Rechtsprechung (vgl. EuGH vom 24. September 1987, Rs 340…
…eine Einreihung der Ware in die Position 90065900 der Kombinierten Nomenklatur vorgenommen. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Zollschuld sei mangels Aufklärung der Unrichtigkeit der Tarifierung in der Anmeldung grundsätzlich durch Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung nach Art. 203 Abs. 1 ZK entstanden…
…wie oben dargelegt, der Wortlaut der angeführten Positionen und der erwähnten Anmerkungen sowie die Allgemeinen Tarifierungsvorschriften AV 1, AV 2b) und AV 3b). Da die Abgabenerhebung im vorliegenden Fall somit auf eine unrichtige Einreihung beruht, war die Zollschuld unter Berücksichtigung des für die Position 3926…