…1 lit. a FinStrG mache sich schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem…
…und der Abgeltung von erhöhtem, durch die nicht rechtzeitige Einreichung der Abgabenerklärung verursachtem Verwaltungsaufwand. Die Abschätzung der Höhe des finanziellen Vorteils bei Berechnung mit marktkonformer Verzinsung ergäbe einen Betrag von 126,04 Euro. Die Summe der Verspätungszuschläge betrage 642,90. Die festgesetzte Höhe sei somit…
…Februar 2002, 13. Juni 2003 und 5. Mai 2004 ergangen seien, eine unrichtige Festsetzung der Anspruchszinsen vorbringen möchte, ist dem vorerst zu entgegnen, dass hinsichtlich des Jahres 2000 der Erstbescheid mit 8. Februar 2002 erging, welcher mit Bescheid vom 21. August 2002 erneut geändert wurde…
…an die Finanzämter besteht darin, einen neuen Dienstgeber, welcher die bisherigen Lohnbezüge seines unterjährig neu aufgenommenen Dienstnehmers nicht kennt, von einer Haftung für die allenfalls unrichtige Berechnung des nach § 67 Abs.1 und Abs. 2 EStG 1988 begünstigten Einkommensteiles zu befreien. Da der Dienstnehmer vom…
…Bescheid einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führt aus: Der Bw. bekämpfe bloß die unrichtige Berechnung des Durchschnittssteuersatzes, da beim umgerechneten Jahresbetrag nur Teile aus nichtselbständiger Arbeit herangezogen worden seien. Richtig wäre folgender Durchschnittssteuersatz:Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) müsse von den…
…Steuerpflichtigen günstigsten Weise so vorgenommen, dass die halbsatzbegünstigten Einkünfte möglichst erhalten bleiben. Das BMF teilt dazu mit, dass die tatsächlich erfolgte unrichtige Berechnung mittlerweile richtig gestellt wurde. Ab sofort erfolgt in derartigen Fällen die Vornahme des vertikalen Verlustausgleiches in der Weise, dass halbsatzbegünstigte Einkünfte möglichst…
…Falls eine derartige doch bejaht werden sollte, dann wäre im jedem Fall eine falsche Ermessensentscheidung getroffen worden. Zudem wurde eine unrichtige Berechnung des Widerrufsbetrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz eingewendet und dazu ausgeführt, dass von den € 40.240,31 (Löschungsbescheid vom 22.4.2009…
…darauf hingewiesen werden, dass Zinsen als solches - wenn überhaupt - nur Aussetzungszinsen sein könnten und nicht Stundungszinsen. Ungeachtet dessen, dass diesbezüglich das Finanzamt eine unrichtige Berechnung angestellt habe, dürfte aller Voraussicht nach ab dem 3. Mai 2005 das Finanzamt zu dem Ergebnis gekommen sein, dass zumindest…
…vom 1. Mai 2010 ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass eine unrichtige Berechnung nicht vorliege. Außerdem wäre im vorliegenden Fall auch wegen der Geringfügigkeit der Auswirkungen von der Erlassung eines geänderten Bescheides abzusehen (Ermessensübung im Sinne des § 20 BAO). Mit Schreiben vom 2. Dezember 2010…
…ursprünglich von ihr falsch berechneten Abschreibungsbetrag in den Abgabenerklärungen als Werbungskosten geltend gemacht. Dabei hat sie sich - ohne die notwendige Sorgfalt walten zu lassen - allein auf ihren Standpunkt und ihre unrichtige Berechnung verlassen, ohne den von der Behörde auf ein richtiges Maß korrigierten Abschreibungsbetrag in…
…die Bw. dagegen fristgerecht berufen. Im Rechtsmittel hatte sie sich gegen das Ausscheiden von Reiseaufwand für "Partnermeetings" aus den Betriebsausgaben sowie gegen eine ihrer Ansicht nach unrichtige Berechnung des so genannten "Umsatzsteuervorsolls" im Umsatzsteuerbescheid für 1996 verwehrt, ohne allerdings ihr Begehren konkret zu begründen. Vielmehr…
…der Räume im Erdgeschoß sowie im Kellergeschoß bzw. der Garage keine Hinweise, dass die im angefochtenen Bescheid vorgenommene Berechnung des umbauten Raumes unrichtig sein könnte. Das Finanzamt berechnete den umbauten Raum nach dem im Bewertungsakt vorhandenen Bauplan. Da die Berufungswerber den Bauplan als Beweismittel der…
…In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber (Bw) aus, dass die Berufung sich gegen die unrichtige Berechnung der Anspruchszinsen richte. Die im Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen angeführte Anzahlung sei nicht vollständig. Als Anzahlung auf die Einkommensteuernachzahlung 2009 sei nicht nur die am…
…98 € festgesetzt. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung vom 14. Juni 2004 wendet die Bw zum einen ein, die Pensionsversicherungsanstalt habe unrichtige Berechnungsgrundlagen übermittelt. Zum anderen ersucht sie um Überprüfung, ob die von der AUVA und der Pensionsversicherungsanstalt bezogene Waisenrente wirklich in dem…
…2 Satz 2 BAO nicht festgesetzt (vgl. korrigierte Berechnung des Finanzamtes -´Anlage 1 - teilweise Stattgabe). Der Referent des Unabhängigen Finanzsenates kann nicht erkennen,dass es sich bei der korrigierten Version des Finanzamtes (Anlage 1) um eine unrichtige Berechnung, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde…
…die unrichtige Berechnung des Abschreibungsbetrages des Firmenwertes auf 553,00 € zu korrigieren und den Verlustabzug iHv 43.038,38 € anzuerkennen. Hinsichtlich der näheren Ausführungen wird auf die Berufungsschrift verwiesen. In weiterer Folge legte das Finanzamt die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor…
…bevor dieser von den Pflichtteilsberechtigten verbraucht wurde, die Berücksichtigung der Legatskürzung, welche eine Vereinbarung zu Lasten der Pflichtteilsberechtigten wäre, auf welche sie keinen Einfluss gehabt hätten und die unrichtige Berechnung des endbesteuerten Vermögens, v. a. Depot b) sowie der Reiseschecks. Hie zu hat die Amtspartei…
…er in den Monaten Jänner, Mai und Dezember 2007 auch Arbeitslosengeld bezogen habe. Aus diesem Grunde erfolgte im Erstbescheid eine unrichtige Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2007. Auf Basis der vom Arbeitsmarktservice übermittelten Arbeitslosenbezüge wurde eine amtswegige Wiederaufnahme durchgeführt, aus der sich auch die…
…wurden vor Überreichung der Abgabenerklärung entrichtet, daher besteht für diese noch keine Steuerfreiheit. Eine unrichtige Berechnung der Versicherungssteuer ist daher nicht erfolgt. Da die Versicherungssteuer für den beantragten Zeitraum nicht zu Unrecht entrichtet wurde, wird der Antrag auf Rückzahlung abgewiesen." In der gegen diesen Bescheid…
…an die Arbeitskräfte dieser Leasingfirmen seien nie geleistet worden. Weiters wendet sich der Bw. gegen die seiner Meinung nach (rechnerisch) unrichtige Berechnung der Lohnabgaben. Die von der PAST getroffenen Feststellungen waren auch Gegenstand eines Finanzstrafverfahrens. Mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 30…