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UFSW FSRV/0007-W/12Berufung wegen Strafhöhe wegen ne bis in idem und unrichtige Berechnung der strafbestimmenden Wertbeträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.10.2012

…1 lit. a FinStrG mache sich schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem…

UFSW RV/0232-W/11Verspätungszuschlag wegen irrtümlicher Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen wegen unrichtiger Berechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2012

…und der Abgeltung von erhöhtem, durch die nicht rechtzeitige Einreichung der Abgabenerklärung verursachtem Verwaltungsaufwand. Die Abschätzung der Höhe des finanziellen Vorteils bei Berechnung mit marktkonformer Verzinsung ergäbe einen Betrag von 126,04 Euro. Die Summe der Verspätungszuschläge betrage 642,90. Die festgesetzte Höhe sei somit…

UFSW RV/0425-W/06Anspruchszinsen bei eingewendeter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2007

…Februar 2002, 13. Juni 2003 und 5. Mai 2004 ergangen seien, eine unrichtige Festsetzung der Anspruchszinsen vorbringen möchte, ist dem vorerst zu entgegnen, dass hinsichtlich des Jahres 2000 der Erstbescheid mit 8. Februar 2002 erging, welcher mit Bescheid vom 21. August 2002 erneut geändert wurde…

UFSW RV/1590-W/04Berechnung des Jahressechstels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…an die Finanzämter besteht darin, einen neuen Dienstgeber, welcher die bisherigen Lohnbezüge seines unterjährig neu aufgenommenen Dienstnehmers nicht kennt, von einer Haftung für die allenfalls unrichtige Berechnung des nach § 67 Abs.1 und Abs. 2 EStG 1988 begünstigten Einkommensteiles zu befreien. Da der Dienstnehmer vom…

UFSW RV/1835-W/05Berechnung des Durchschnittssteuersatzes ohne Berücksichtigung von Einkünften, die während des Bezuges von Notstandshilfe bezogen wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2005

…Bescheid einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führt aus: Der Bw. bekämpfe bloß die unrichtige Berechnung des Durchschnittssteuersatzes, da beim umgerechneten Jahresbetrag nur Teile aus nichtselbständiger Arbeit herangezogen worden seien. Richtig wäre folgender Durchschnittssteuersatz:Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) müsse von den…

UFSK RV/0221-K/04Berechnung des Sanierungsgewinnes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2005

…Steuerpflichtigen günstigsten Weise so vorgenommen, dass die halbsatzbegünstigten Einkünfte möglichst erhalten bleiben. Das BMF teilt dazu mit, dass die tatsächlich erfolgte unrichtige Berechnung mittlerweile richtig gestellt wurde. Ab sofort erfolgt in derartigen Fällen die Vornahme des vertikalen Verlustausgleiches in der Weise, dass halbsatzbegünstigte Einkünfte möglichst…

UFSW RV/4018-W/10Widerruf der Löschung ohne Änderung der Verhältnisse und ohne unrichtige Angaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.05.2011

…Falls eine derartige doch bejaht werden sollte, dann wäre im jedem Fall eine falsche Ermessensentscheidung getroffen worden. Zudem wurde eine unrichtige Berechnung des Widerrufsbetrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz eingewendet und dazu ausgeführt, dass von den € 40.240,31 (Löschungsbescheid vom 22.4.2009…

UFSW RV/0283-W/06Keine über den Antrag hinausgehende Stundung, Berechnung der Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2006

…darauf hingewiesen werden, dass Zinsen als solches - wenn überhaupt - nur Aussetzungszinsen sein könnten und nicht Stundungszinsen. Ungeachtet dessen, dass diesbezüglich das Finanzamt eine unrichtige Berechnung angestellt habe, dürfte aller Voraussicht nach ab dem 3. Mai 2005 das Finanzamt zu dem Ergebnis gekommen sein, dass zumindest…

UFSL RV/1491-L/10Keine Bescheidberichtigung, wenn keine oder äußerst geringfügige Abweichungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…vom 1. Mai 2010 ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass eine unrichtige Berechnung nicht vorliege. Außerdem wäre im vorliegenden Fall auch wegen der Geringfügigkeit der Auswirkungen von der Erlassung eines geänderten Bescheides abzusehen (Ermessensübung im Sinne des § 20 BAO). Mit Schreiben vom 2. Dezember 2010…

UFSW FSRV/0014-W/04Einleitung wegen fahrlässigen Versuch einer Abgabenhinterziehung; geringer Verkürzungsbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.05.2004

…ursprünglich von ihr falsch berechneten Abschreibungsbetrag in den Abgabenerklärungen als Werbungskosten geltend gemacht. Dabei hat sie sich - ohne die notwendige Sorgfalt walten zu lassen - allein auf ihren Standpunkt und ihre unrichtige Berechnung verlassen, ohne den von der Behörde auf ein richtiges Maß korrigierten Abschreibungsbetrag in…

UFSG RV/0417-G/02Keine Begründung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsmittelbefugnis durch eine zu Unrecht in einem Bescheid enthaltene, positive Rechtsmittelbelehrung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2005

…die Bw. dagegen fristgerecht berufen. Im Rechtsmittel hatte sie sich gegen das Ausscheiden von Reiseaufwand für "Partnermeetings" aus den Betriebsausgaben sowie gegen eine ihrer Ansicht nach unrichtige Berechnung des so genannten "Umsatzsteuervorsolls" im Umsatzsteuerbescheid für 1996 verwehrt, ohne allerdings ihr Begehren konkret zu begründen. Vielmehr…

UFSL RV/0386-L/05Bodenwert und Gebäudewert bei einem Einfamilienhauses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2007

…der Räume im Erdgeschoß sowie im Kellergeschoß bzw. der Garage keine Hinweise, dass die im angefochtenen Bescheid vorgenommene Berechnung des umbauten Raumes unrichtig sein könnte. Das Finanzamt berechnete den umbauten Raum nach dem im Bewertungsakt vorhandenen Bauplan. Da die Berufungswerber den Bauplan als Beweismittel der…

UFSW RV/1625-W/13Anspruchszinsen bei Guthaben auf dem Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013

…In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber (Bw) aus, dass die Berufung sich gegen die unrichtige Berechnung der Anspruchszinsen richte. Die im Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen angeführte Anzahlung sei nicht vollständig. Als Anzahlung auf die Einkommensteuernachzahlung 2009 sei nicht nur die am…

UFSW RV/1782-W/04Zurückziehung eines Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung bei Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2005

…98 € festgesetzt. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung vom 14. Juni 2004 wendet die Bw zum einen ein, die Pensionsversicherungsanstalt habe unrichtige Berechnungsgrundlagen übermittelt. Zum anderen ersucht sie um Überprüfung, ob die von der AUVA und der Pensionsversicherungsanstalt bezogene Waisenrente wirklich in dem…

UFSL RV/1099-L/12Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2012

…2 Satz 2 BAO nicht festgesetzt (vgl. korrigierte Berechnung des Finanzamtes -´Anlage 1 - teilweise Stattgabe). Der Referent des Unabhängigen Finanzsenates kann nicht erkennen,dass es sich bei der korrigierten Version des Finanzamtes (Anlage 1) um eine unrichtige Berechnung, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde…

UFSL RV/1067-L/061. Nutzungsdauer Firmenwert bei Gewerbebetrieb 15 Jahre 2. Nichtanwendbarkeit der 75%-Grenze für Übergang des Verlustabzuges nach UmgrStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2013

…die unrichtige Berechnung des Abschreibungsbetrages des Firmenwertes auf 553,00 € zu korrigieren und den Verlustabzug iHv 43.038,38 € anzuerkennen. Hinsichtlich der näheren Ausführungen wird auf die Berufungsschrift verwiesen. In weiterer Folge legte das Finanzamt die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor…

UFSW RV/2096-W/11Berücksichtigung des überschießenden Steuervorteils bei der Pflichtteilsberechtigten und Erbschaftssteuerwerte (teilw. Stattgabe).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2012Teil 1/2

…bevor dieser von den Pflichtteilsberechtigten verbraucht wurde, die Berücksichtigung der Legatskürzung, welche eine Vereinbarung zu Lasten der Pflichtteilsberechtigten wäre, auf welche sie keinen Einfluss gehabt hätten und die unrichtige Berechnung des endbesteuerten Vermögens, v. a. Depot b) sowie der Reiseschecks. Hie zu hat die Amtspartei…

UFSK RV/0330-K/08Der Bezug von Krankengeld begründet einen Pflichtveranlagungstatbestand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2011

…er in den Monaten Jänner, Mai und Dezember 2007 auch Arbeitslosengeld bezogen habe. Aus diesem Grunde erfolgte im Erstbescheid eine unrichtige Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2007. Auf Basis der vom Arbeitsmarktservice übermittelten Arbeitslosenbezüge wurde eine amtswegige Wiederaufnahme durchgeführt, aus der sich auch die…

UFSW RV/3231-W/10Anspruch auf Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 3 Z. 9 VersStG erst mit Überreichung der Abgabenerklärung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2011

…wurden vor Überreichung der Abgabenerklärung entrichtet, daher besteht für diese noch keine Steuerfreiheit. Eine unrichtige Berechnung der Versicherungssteuer ist daher nicht erfolgt. Da die Versicherungssteuer für den beantragten Zeitraum nicht zu Unrecht entrichtet wurde, wird der Antrag auf Rückzahlung abgewiesen." In der gegen diesen Bescheid…

UFSW RV/0505-W/05Nachversteuerung von Schwarzlöhnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2011

…an die Arbeitskräfte dieser Leasingfirmen seien nie geleistet worden. Weiters wendet sich der Bw. gegen die seiner Meinung nach (rechnerisch) unrichtige Berechnung der Lohnabgaben. Die von der PAST getroffenen Feststellungen waren auch Gegenstand eines Finanzstrafverfahrens. Mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 30…