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UFSG RV/0140-G/04Bewertung eines geschenkten Geschäftsanteiles durch Ableitung aus Verkäufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…wenn die Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen seien und keine gemäß § 10 Abs. 2 BewG nicht zu berücksichtigende ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnisse vorlägen. Ein Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr sei anzunehmen, wenn bei der Bildung des Kaufpreises alle den Preis bestimmenden marktwirtschaftlichen Faktoren des Angebotes…

UFSG RV/0139-G/04Bewertung eines geschenkten Geschäftsanteiles durch Ableitung aus Verkäufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…wenn die Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen seien und keine gemäß § 10 Abs. 2 BewG nicht zu berücksichtigende ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnisse vorlägen. Ein Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr sei anzunehmen, wenn bei der Bildung des Kaufpreises alle den Preis bestimmenden marktwirtschaftlichen Faktoren des Angebotes…

UFSI RV/0635-I/09Bewertung GmbH-Anteil nach Wiener Verfahren: Das laufende Geschäftsjahr ist wg. ungewöhnlicher Entwicklung nicht in die Ermittlung des Ertragswertes einzubeziehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2011

…Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (vgl. VwGH 27.4.2000, 99/16/0249). Darunter sind Verhältnisse zu verstehen, die geeignet sind, den Preis für ein Wirtschaftsgut abweichend von den allgemeinen Marktverhältnissen zu beeinflussen, zB persönliche Notlage, persönliche Vorliebe oder besondere mit den…

UFSW RV/2641-W/02Persönliche Umstände wie die Zerschlagung von Verkaufsverhandlungen sind bei der Ermittlung des gemeinen Wertes einer Liegenschaft nicht zu berücksichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004

…die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Die Widmung für öffentliche Zwecke, welche unbestritten Einfluss auf die Verkäuflichkeit und den erzielbaren Preis hat, wurde bereits im Berufungsverfahren hinsichtlich des Bodenwertansatzes berücksichtigt. Dass sich die mit der Gemeinde W…

UFSG RV/0032-G/07Ist für Zwecke der Schenkungssteuer der gemeine Wert von GmbH-Anteilen oder der anteilige betriebliche Einheitswert heranzuziehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.12.2010

…Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. (3) Als persönliche Verhältnisse sind auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Das gilt insbesondere für Verfügungsbeschränkungen, die auf letztwilligen Anordnungen beruhen. Gemäß …

UFSL RV/0715-L/09Bewertung GmbH-Anteil mit Abtretungspreis oder gemeinem Wert nach Wiener Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2010

…bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (Abs. 2). Auch für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine ist gemäß § 13 Abs. 2 BewG…

UFSW RV/0653-W/05Ist die Erbschaftssteuer vom Erbanfall oder von der Aufteilung nach einem Erbübereinkommen zu bemessen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2008

…die den Preis beeinflussen, sind bei der Bestimmung des gemeinen Wertes zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. So ist auch bei der Ermittlung des gemeinen Wertes auf keinen Fall zu berücksichtigen, dass zwischen den Miteigentümern ein Rechtsstreit besteht. Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis…

UFSL RV/0568-L/08Ermittlung des Firmenwerts einer Apotheke anhand der Umsätze oder Erlöse?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.02.2013

…10 Abs. 2 BewG). Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Es wird daher zu ermitteln sein, welchen objektiven Wert die bevorzugte Konkurrenzsituation einer Apotheke an der konkreten Stelle zu dem konkreten Zeitpunkt hat. Die Bw stellt zuletzt nicht mehr in Abrede, dass in…

UFSG RV/0037-G/07Ist für Zwecke der Schenkungssteuer der gemeine Wert von GmbH-Anteilen oder der anteilige betriebliche Einheitswert heranzuziehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.12.2010

…Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. (3) Als persönliche Verhältnisse sind auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Das gilt insbesondere für Verfügungsbeschränkungen, die auf letztwilligen Anordnungen beruhen. Gemäß …

UFSG RV/0025-G/07Ist für Zwecke der Schenkungssteuer der gemeine Wert von GmbH-Anteilen oder der anteilige betriebliche Einheitswert heranzuziehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.12.2010

…Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. (3) Als persönliche Verhältnisse sind auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Das gilt insbesondere für Verfügungsbeschränkungen, die auf letztwilligen Anordnungen beruhen. Gemäß …

UFSG RV/0033-G/07Ist für Zwecke der Schenkungssteuer der gemeine Wert von GmbH-Anteilen oder der anteilige betriebliche Einheitswert heranzuziehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.12.2010

…Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. (3) Als persönliche Verhältnisse sind auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Das gilt insbesondere für Verfügungsbeschränkungen, die auf letztwilligen Anordnungen beruhen. Gemäß …

UFSW RV/1377-W/09Bei der auf den Veräußerungsgewinn entfallenden Einkommensteuer handelt es sich um eine persönliche Schuld, die den gemeinen Wert nicht beeinflusst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2009

…Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall würde im gewöhnlichen Geschäftsverkehr keine Person mit Wohnsitz in Österreich zum Todestag des Erblassers jenen Preis für die Beteiligungen bezahlen, der von der Finanzbehörde der Erbschaftsbesteuerung zugrunde gelegt wurde, da…

UFSG RV/0137-G/04Gewinn eines Gutscheines auf Errichtung eines Einfamilienhauses: Bewertung mit dem gemeinen Wert oder mit Einheitswert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2007

…zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Gegenstand einer Schenkung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist (VwGH 14.5.1980, 361/79; 23.1…

UFSW RV/0538-W/02Ermittlung des gemeinen Wertes von Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genussscheinen bei Nichtvorliegen eines Preises oder eines mittleren Börsen- oder Marktpreises für die Bemessungsgrundlage bei der Börsenumsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2004

…einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Gemäß § 13 Abs. 2 BewG ist für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland…

UFSW RV/3818-W/021.) Ist für Zwecke der Erbschaftssteuer der gemeine Wert von GmbH-Anteilen nach dem Wiener Verfahren oder der Buchwert heranzuziehen? 2.) Sind Erbanfall und Erbteilungsübereinkommen 1 oder 2 Rechtsvorgänge? 3.) Berechnung des Absetzbetrages gemäß § 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 1/2

…Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. § 13 Abs. 2 BewG schreibt vor, dass der gemeine Wert primär aus Verkäufen abzuleiten ist…

UFSW RV/0556-W/05Servitutsbeschränkungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2010

…Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Der Berufungswerber verweist auf die Richtlinien für die Ermittlung der Bodenwerte (Bodenwert-RL). Richtlinien sind für die ho Behörde nicht bindend, können jedoch als Auslegungshilfe herangezogen werden. Dementsprechend führen die Bodenwert-RL unter "3.2 Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse…

UFSW RV/1700-W/03Bewertung von GmbH-Anteilen als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2006Teil 2/2

…einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Gemäß § 13 Abs. 2 BewG ist für - wie im vorliegenden Fall - Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, soweit sie im Inland keinen…

UFSW RV/1980-W/02Fraglich ist, ob im Berufungsfall der gemeine Wert aus Verkäufen abzuleiten ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2006

…der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. § 13 Abs. 2 BewG lautet: "Für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine…

UFSW RV/3105-W/20021.) Geschenkte Aktien sind zum Stichtag (=Tag der Ausführung der Zuwendung) zu bewerten. 2.) § 33 ErbStG bei Widerruf einer Nachstiftungsvereinbarung 3.) Aufhebung einer Wortfolge in § 33 lit. a ErbStG durch den Verfassungsgerichtshof
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2005

…Wertpapiere, die im Inland einen Kurswert (notierten Börsenkurs) haben, ist dieser Wert der Besteuerung zu Grunde zu legen. Die Bw. zielt mit ihrem Berufungsvorbringen darauf ab, ob ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse ein Abweichen vom Börsenkurswert erlauben. Zu dieser Frage schreiben Dorazil/Taucher, ErbStG, 4. Aufl…

UFSG RV/0032-G/031.) NoVA-Pflicht eines Fahrzeuges mit dt. Kennzeichen infolge Verwendung auf inländischen Straßen; 2.) Ausländischer Anschaffungspreis als Basis für den gemeinen Wert des Fahrzeuges; 3.) Gebrauchtwagen im Sinne des NoVAG 1991 im Unterschied zu Art 1. Abs. 8 BMR; 4.) Gemeinschaftswidriger Zuschlag zur NoVA-Grundabgabe;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2005

…die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen." Der gemeine Wert entspricht damit einem fiktiven Einzelveräußerungspreis, zu dem das Fahrzeug im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerpflicht verkauft werden könnte. Dabei ist auf den inländiscchen Markt abzustellen (VwGH 18.3…