…die Anerkennung der gegenständlichen steuerlichen Rückstellung zwingend anzuwenden. Die Unrichtigkeit eines derartigen Argumentes bezüglich der Verrechnung mit dem Gewinn des schwebenden Hauptgeschäftes, zeige sich auch am Beispiel übriger Lieferungen und Leistungen für bis zum Bilanzstichtag erlangte Aufträge bzw. unfertige Leistungen. Es könne nicht fraglich sein…
…dass eine unmittelbare Nutzung noch nicht gegeben sei, andernfalls wäre es ja kein Teil, sondern ein Ganzes. Der Leistungsstand bezüglich der fünf baumäßig noch nicht errichteten Windkraftanlagen sei gewesen, dass sämtliche für die Aufstellung notwendigen Teile, sowohl baulicher wie auch maschinentechnischer Natur nachweislich auf dem…
…unterschrieben, wobei ihre Wohnung im 18. Bezirk gleichzeitig verkauft werden sollte. Ab dem Moment der Vertragsunterzeichnung sei es zu unzähligen Missständen gekommen (kein Verkauf der Wohnung im 18. Bezirk, unfertige Wohnung im 17. Bezirk, ...........), wodurch sie gezwungen gewesen sei, in der Wohnung im 18. Bezirk…
…berücksichtigen ist dabei, dass 2002 unfertige Erzeugnisse iHv rd. 16.130,00 € vorhanden waren; diese Position wurde 2003 zur Gänze aufgelöst. Das bedeutet, dass die 2002 tatsächlich erbrachten (Produktions-)Leistungen um diesen Betrag zu erhöhen und 2003 entsprechend zu verringern sind, sodass sich ein…
…Gasthaus. Die Bw nimmt die Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 1 EStG 1988 vor. Für das Jahr 1998 erklärte die Bw Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen iHv 72.158,18 öS sowie aus Eigenverbrauch iHv 7.833,33 öS, insgesamt somit 79.991,51 öS…
…der Bilanz zum 31. Dezember 1995 erfassten Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten, wobei der Wertansatz für "unfertige Bauten" nicht mit den in der Bilanz zum 31. Dezember ausgewiesenen Herstellungskosten, sondern mit Verkaufspreisen zu erfolgen hat. Auf Basis der Werte der Bilanz zum 31. Dezember 1995 ergibt…
…leider differierten. Dies habe die laufende BP festgestellt, alle Argumentationsbemühungen seitens der steuerlichen Vertretung seien nicht fruchtbringend gewesen. Es sei jedoch auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, dass Preise für Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer verlange, jeweils Marktpreise seien. Herstellungskosten seien Richtschnur für die Kalkulation…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…letztlich an den Verbraucher geliefert werde, in seine ursprünglichen physikalischen Bestandteile zu trennen. Im Verhältnis zur Gesamtgasmenge, die aus dem Leitungsnetz bezogen worden sei, beurteile die BP die eingespeiste Menge an Biogas als relativ gering, sodass sie die Ansicht vertrete, dass der tatsächlich an die…
…noch sonst ein Antiquitätenliebhaber ist. Die Entscheidung für Antiquitäten viel aus rein pragmatischen und betriebswirtschaftlichen Erwägungen und basieren nicht auf einer persönlichen Vorliebe des Antragstellers. Dem Antragsteller geht es ausschließlich um die edv-liche Leistung bei der Entwicklung, Verbesserung, Austestung und benutzerfreundlichen Gestaltung von Internetmarktplätzen…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…Durch den eindeutigen Zusammenhang der der Bw. in Rechnung gestellten Vorleistungen mit der steuerpflichtigen Weiterverrechnung dieser Leistungen an die L-GmbH & Co KEG werde die zusätzliche Berücksichtigung der Vorsteuern aus den an die Bw. fakturierten Vorleistungen in Höhe von S 160.000,00 beantragt. Tz…
…Diese betrafen nach eigenen Ausführungen der Bw drei aufgrund gravierender technischer Mängel überarbeitete, unfertige Produkte, von denen im Jahr 1991 im Rahmen ausländischer Bootsmessen zwei nicht einmal kostendeckend nur zum Preis eines Vorführproduktes veräußert werden konnten und eines im Jahr 1993 nur als Vorführmodell an…
… 3. Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben oder Tätigkeiten kein Gewinn oder Überschuss erzielt wird; 4. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene Leistungen; 5. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die Preisgestaltung; 6. Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch…
…gewesen. Laut Betriebsbesichtigung vom 7. Dezember 2006 Heulager für Pferde. Schlafzimmer 24,62 m²: Laut Betriebsbesichtigungen Aufbewahrung von Pferdezaumzeug. Arbeitszimmer 11,21 m² und Bad 11,66 m² (ohne Zwischenmauer): Laut Betriebsbesichtigung überwiegend Lagerung von unfertigen Möbelteilen. Küche, Wohnzimmer, WC: Verwendung als Tischlereibetrieb (Profitischlereimaschinen). Laut…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…Unfertige Erzeugnisse | 904.910,00 | | | 3. Waren | 246.796,00 | 1,206.346,00 | | II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | | | | 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1,126.497,75 | | |…
…1ff | 31.Dez.99 | 16.04.2003 | 1999 / 1ff | 31.Dez.00 | 16.04.2003 | 2000 / 1ff | 31.Dez.01 | 16.04.2003 | 2001 / 1ff Diese "Bilanzen" enthalten die Positionen unfertige Erzeugnisse (in Bau befindliche Anlagen)…